{"id":5207,"date":"2015-01-04T06:15:29","date_gmt":"2015-01-04T05:15:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5207"},"modified":"2015-01-19T07:40:50","modified_gmt":"2015-01-19T06:40:50","slug":"teile-der-verwaltung-sind-ins-reduit-gestiegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/01\/teile-der-verwaltung-sind-ins-reduit-gestiegen\/","title":{"rendered":"\u00abTeile der Verwaltung sind ins Reduit gestiegen\u00bb"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Martin Stoll.\u00a0<\/em><strong>Das Verteidigungsdepartement von Bundesrat Ueli Maurer schickt vorsorglich Zehntausende Aktendossiers in die Versenkung. Der Historiker Sacha Zala kritisiert, dass die Freigabe von historischen Akten zu einem Politikum geworden ist. <\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_5211\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5211\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Sacha-Zala.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"303\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Abwehrmentalit\u00e4t: Historiker-Pr\u00e4sident Zala ortet wegen der gegenw\u00e4rtigen Anwendung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes verschlechterte Bedingungen f\u00fcr die freie Forschung. (Foto: Andr\u00e9 Urech)<\/p><\/div>\n<p>Normalerweise bleiben Akten im Bundesarchiv dreissig Jahre unter Verschluss. F\u00fcr 380.000 Dossiers hat der Bundesrat eine verl\u00e4ngerte Schutzfrist von bis zu 80 Jahren und mehr verordnet, wie er<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Interpellation-Semadeni-Bundesarchiv1.pdf\" target=\"_blank\"> im Parlament k\u00fcrzlich best\u00e4tigte<\/a>. Vor allem das Verteidigungsdepartement hat letztes Jahr hemmungslos von einer Ausnahmebestimmung Gebrauch gemacht und 160 000 Aktendossiers pr\u00e4ventiv f\u00fcr acht Jahrzehnte wegsperren lassen. Sacha Zala, Pr\u00e4sident der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Geschichte und Direktor der Forschungsstelle der Diplomatischen Dokumente der Schweiz verurteilt die Zensurmassnahme im Gespr\u00e4ch mit <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Herr Zala, ist die Verwaltung heute Historiker gegen\u00fcber zugekn\u00f6pfter als fr\u00fcher?<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Ja, das ist sie. Akten, die vor zehn Jahren noch frei zug\u00e4nglich waren, sind heute gesperrt. Vor allem die Milit\u00e4rverwaltung hat offensichtlich Angst vor dem neuen elektronischen Inventar des Bundesarchivs mit dem angeblich Geheimnisse ausgekundschaftet werden k\u00f6nnen.<em><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sind von der Sperrung brisante Dossiers betroffen?<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_5222\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 310px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5222\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Bunker.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"349\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Angst vor Geheimnisverlust: Schweizer Armeebunker in den 80er-Jahren. (RDB\/Illustr\u00e9\/Jean-Luc Iseli)<\/p><\/div>\n<p>Zum absolut gr\u00f6ssten Teil werden vollkommen belanglose Akten der \u00d6ffentlichkeit vorenthalten. 80 Jahre gesperrt ist beispielsweise ein Auszug aus dem italienischen Amtsblatt. Das VBS hat seine Aufgaben nicht gemacht. Es hat pr\u00e4ventiv die ganze Zentrale Ablage gesperrt anstatt die wenigen sch\u00fctzenswerten Dossiers zu identifizieren. Ich sch\u00e4tze, dass bedeutend weniger als ein Promille der jetzt r\u00fcckwirkend weggesperrten Akten diese Schutzfrist auch verdienen w\u00fcrde, mehr sicherlich nicht. Mit seinem Vorgehen widerspricht die Verwaltung dem Willen des Gesetzgebers, der Akten nur l\u00e4nger sch\u00fctzen will, wenn ein spezifisches Problem besteht. Auch wenn der Bundesrat von einer \u00abtempor\u00e4ren Massnahme\u00bb spricht, wird es bestimmt noch Jahre dauern, bis dieser, jetzt von ihm selbst zugegebene Missstand behoben wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wieso diese Restriktionen? Vor einigen Jahren wurde in der Verwaltung doch der Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungs- zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip verk\u00fcndet.<\/strong><\/p>\n<p>Der Wechsel ist \u00fcberhaupt noch nicht vollzogen, im Gegenteil: Die Haltung zur Transparenz hat sich verschlechtert. Die gegenw\u00e4rtig in der Verwaltung vorherrschende Abwehrmentalit\u00e4t schadet der historischen Forschung enorm. Heute sind Verwaltungsangestellte, welche den Zugang zu jetzigen Dokumenten gem\u00e4ss \u00d6ffentlichkeitsgesetz beurteilen m\u00fcssen, oft auch f\u00fcr den Zugang der historischen Dokumenten gem\u00e4ss Archivgesetz zust\u00e4ndig. Aktuelle, politisch noch brisante und historische Dokumente werden dann \u00fcber denselben Leisten geschlagen. So wird gar die Archivierung selbst vermehrt zum Politikum. Teile der Verwaltung sind ins Reduit gestiegen und wenden Abwehrtaktiken aus dem Tagesgesch\u00e4ft immer h\u00e4ufiger auch auf Akten an, die 30 Jahre und \u00e4lter sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz schadet Historikern?<\/strong><\/p>\n<p>Als B\u00fcrger halte ich das \u00d6ffentlichkeitsgesetz f\u00fcr etwas Wichtiges und eine sinnvolle Erweiterung der demokratischen Rechte. Als Forscher muss ich aber konstatieren, dass bislang dessen Anwendung die Bedingungen f\u00fcr die freie Forschung markant verschlechtert hat. Unsere Forschungen bergen unendlich weniger Risiken, gegen schutzw\u00fcrdige Interessen von Dritten zu verstossen. Und f\u00fcr potentiell heikle Fragestellungen hat die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Geschichte einen Ethik-Kodex erlassen. Es ist wichtig, dass die Verwaltung das Augenmass nicht verliert und uns Historikerinnen und Historikern die Arbeit nicht verunm\u00f6glicht. Das m\u00fcssen wir den Beh\u00f6rden klar machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Tun sie das? Wehren sich Historiker gegen unhaltbare Verf\u00fcgungen, die Einsichtsrechte beschneiden?<\/strong><\/p>\n<p>Die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Geschichte bringt sich aktiv in die Debatte ein. Von einem rechtlichen Standpunkt her k\u00f6nnten sicher viele F\u00e4lle von unbegr\u00fcndeter Sperrung vor Bundesgericht gewonnen werden. Der Umstand aber, dass zum Bundesgesetz \u00fcber die Archivierung in Lausanne praktisch keine Urteile gef\u00e4llt wurden, zeigt deutlich: Forscher wehren sich nicht vor Gericht. Sie sind Einzelk\u00e4mpfer, h\u00e4ufig prek\u00e4r finanziert, und einen Fall vor Bundesgericht zu bringen erfordert viel Zeit, viel Geld und viel Mut. Rechte nutzen wenig, wenn man sie strukturell nicht einfordern kann: Welche Doktorandin kann sich den Gang zum Bundesgericht leisten?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was bef\u00fcrchtet Beh\u00f6rden, wenn Historiker Verwaltungsdossiers durchst\u00f6bern?<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_5218\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 340px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5218 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Meili_Fagan.jpg\" alt=\"\" width=\"330\" height=\"281\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Angst vor Restitutionsklagen: US-Anwalt Ed Fagan und Whistleblower Christoph Meili 2004 an der UBS-Generalversammlung. (Foto: RDB\/Sobli\/Sabine Wunderlin)<\/p><\/div>\n<p>Ich beobachte eine zunehmende Verrechtlichung und Monetarisierung der Vergangenheit. Die historische Forschung, die fr\u00fcher als K\u00f6nigsdisziplin massgeblich f\u00fcr die Legitimation des Staates sorgte, wird nun zunehmend als Risiko wahrgenommen, weil daraus Restitutionsklagen resultieren k\u00f6nnten. Das liess sich in Anschluss an die Arbeiten der Bergier-Kommission und bei der Aufarbeitung der S\u00fcdafrika-Akten eindeutig beobachten.<\/p>\n<p>Ein weiteres Problem ist der zunehmend extensiv ausgelegte Datenschutz. Die Faustregel, dass mit der Aufarbeitung der Vergangenheit nach einer Generation von 30 Jahren begonnen werden kann, gilt heute nur noch bedingt, das Recht auf Vergessen scheint zunehmend unkritisch von der Rechtsprechung akzeptiert zu werden. Mit staatlich verordneter \u00abAmnesie\u00bb kann freilich keine Forschung betrieben werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll.\u00a0Das Verteidigungsdepartement von Bundesrat Ueli Maurer schickt vorsorglich Zehntausende Aktendossiers in die Versenkung. 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