{"id":5165,"date":"2014-12-12T18:05:41","date_gmt":"2014-12-12T17:05:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5165"},"modified":"2014-12-12T19:48:43","modified_gmt":"2014-12-12T18:48:43","slug":"auch-nachrichtendienst-akten-konnen-offentlich-sein-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/12\/auch-nachrichtendienst-akten-konnen-offentlich-sein-2\/","title":{"rendered":"Auch Nachrichtendienst-Akten k\u00f6nnen \u00f6ffentlich sein"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Bundesrat Ueli Maurer zur Transparenz: Er muss Ausz\u00fcge aus klassifizierten Berichten zum Nachrichtendienst offenlegen. Das Urteil ist ein klares Signal ans Parlament. Im kommenden Jahr entscheidet dieses, ob der Nachrichtendienst vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz dispensiert wird.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_5153\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5153 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Ueli_Maurer.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"399\" \/><p class=\"wp-caption-text\">VBS-Vorsteher Maurer: Verwaltungsgericht akzeptiert das trotzige Nein seiner Juristen nicht. (Foto: RDB\/Ex-Press)<\/p><\/div>\n<p>Daniel Glaus, Journalist beim RechercheDesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche, verlangte nicht alles: Nur Titelseite, Inhaltsverzeichnis und die Zusammenfassung der vertraulich oder geheim klassifizierten Berichte wollte er einsehen. In den Reports der im Generalsekretariat von VBS-Vorsteher Ueli Maurer angesiedelten Nachrichtendienst-Aufsicht ging es um Brisantes: um interne Abl\u00e4ufen im \u00abSchweizer Pentagon\u00bb, um Vereinbarungen des NDB mit dem Zentrum f\u00fcr elektronische Operationen oder die Rechtm\u00e4ssigkeit der Datenbearbeitung.<\/p>\n<p>Reflexartig lehnten Maurers Juristen ab und tischten eine ganze Serie mit gesetzlichen Ausnahmebestimmungen auf: Die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz sei gef\u00e4hrdet, beh\u00f6rdliche Massnahmen k\u00f6nnten nicht zielkonform durchgef\u00fchrt werden oder die internationalen Beziehungen seien beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mit diesen pauschalen Argumenten habe es sich das VBS zu einfach gemacht,\u00a0<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/2014_04_07_Empfehlung_GS-VBS.pdf\" target=\"_blank\">\u00a0hielt in der ersten Instanz<\/a> der Eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte fest. Maurers Juristen h\u00e4tten den Beweis daf\u00fcr nicht erbringen k\u00f6nnen, dass eine Ver\u00f6ffentlichung der Berichts-Ausschnitte etwa die Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Urteil_NDB_BVGer.pdf\" target=\"_blank\">das Bundesverwaltungsgericht entschied<\/a> jetzt, dass bei einer Mehrzahl der verlangten Dokumente Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und in einigen F\u00e4llen die Zusammenfassungen und die in den Berichten enthaltenen Empfehlungen zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das Urteil ist wichtig und politisch brisant. Denn erstmals besch\u00e4ftigt sich ein Gericht mit der Einsicht in Akten zum Nachrichtendienst. Bislang hat der NDB praktisch alle auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz abgest\u00fctzten Einsichtsgesuche pauschal abgelehnt. So verteidigte der Nachrichtendienst seinen Platz in der Dunkelkammer erfolgreich.<\/p>\n<p>Jetzt h\u00e4lt das Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall erstmals fest, dass selbst klassifizierte Informationen des Nachrichtendienstes der \u00d6ffentlichkeit teilweise zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen. Andererseits machen die Richter auch klar, dass trotz des \u00d6ffentlichkeitsprinzips wichtige Staatsgeheimnisse gesch\u00fctzt bleiben.<\/p>\n<p>Bis jetzt sehen dies die Regierung und <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/10\/fur-weniger-transparenz-beim-nachrichtendienst\/#more-5017\">Teile des Parlaments<\/a> anders: Sie wollen den Nachrichtendienst vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz dispensieren. Aufgegleist ist die Lizenz zum Schweigen im Entwurf zu Nachrichtendienstgesetz, der gegenw\u00e4rtig im Parlament anh\u00e4ngig ist. Der Nachrichtendienst habe die Erfahrung gemacht, \u00abdass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungen\u00fcgend mit dem Transparenzgedanken des BG\u00d6 vereinbar ist\u00bb, argumentiert der Bundesrat bei seinem Antrag ans Parlament.<\/p>\n<p>Dieses Argument widerlegt das Bundesverwaltungsgericht nun mit seinem Urteil. Es hat das Recht der \u00d6ffentlichkeit auf Transparenz und das Bed\u00fcrfnis des Nachrichtenndienstes nach Geheimhaltung sorgf\u00e4ltig abgewogen und kommt zu einem eindeutigen Schluss: Selbst in empfindlichen Regionen der Verwaltung funktioniert das \u00d6ffentlichkeitspinzip.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Bundesrat Ueli Maurer zur Transparenz: Er muss Ausz\u00fcge aus klassifizierten Berichten zum Nachrichtendienst offenlegen. Das Urteil ist ein klares Signal ans Parlament. 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