{"id":5094,"date":"2014-11-14T21:51:00","date_gmt":"2014-11-14T20:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5094"},"modified":"2014-11-14T22:44:28","modified_gmt":"2014-11-14T21:44:28","slug":"presseforderung-keine-zahlen-von-post-bakom-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/11\/presseforderung-keine-zahlen-von-post-bakom-co\/","title":{"rendered":"Pressef\u00f6rderung: Keine Zahlen von Post, Bakom &amp; Co."},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5104\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5104     \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/11\/P\u00f6stler.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"298\" \/><p class=\"wp-caption-text\">An wen die Millionen f\u00fcr die Verbilligung der Presse-Zustellung geht, ist geheim. (Foto: RDB\/Geisser)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Nick L\u00fcthi. <\/em><strong>J\u00e4hrlich\u00a0zahlt der Bund 50 Millionen Franken f\u00fcr die Pressef\u00f6rderung. Mit dem Geld gew\u00e4hrt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Verg\u00fcnstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Wie Medienunternehmen profitieren, bleibt geheim. Die Medienwoche verlangt nun Einsicht in die amtlichen Dokumente.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Darauf gr\u00fcnden Selbstverst\u00e4ndnis und Stolz einer ganzen Branche: Die Unabh\u00e4ngigkeit der Medien ist ihr h\u00f6chstes Gut, der Staat soll sich darum m\u00f6glichst fernhalten. Das liberale Credo taugt indes oft nur als Sonntagspredigt. Geht es ums profane Gesch\u00e4ft nimmt man gerne,<a href=\"http:\/\/www.efv.admin.ch\/d\/dokumentation\/finanzpolitik_grundlagen\/sub_db\/detail08.php?recordID=175\" target=\"_blank\"> was der Staat bereith\u00e4lt<\/a>. So erhalten <a href=\"\/Users\/hjb\/Downloads\/2013.pdf\" target=\"_blank\">Lokal- und Regionalzeitungen<\/a> pro Jahr 30 Millionen Franken <a href=\"http:\/\/www.bakom.admin.ch\/themen\/04073\/04075\/index.html?lang=de\">Erm\u00e4ssigung auf dem regul\u00e4ren Zustelltarif.<\/a> Mit weiteren 20 Millionen werden in gleicher Weise <a href=\"\/Users\/hjb\/Downloads\/2013%20(1).pdf\" target=\"_blank\">Vereinspublikationen <\/a>unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Diese Betr\u00e4ge sind nicht in Stein gemeisselt. So variierte der Betrag in den letzten Jahren zwischen 100 und 30 Millionen. Seit Jahren steht die Pressf\u00f6rderung zudem in der Kritik. Auch jetzt wieder. Die Eidgen\u00f6ssische Medienkommission (Emek) stellt in ihrem Bericht die <a href=\"http:\/\/www.emek.admin.ch\/de\/themen\/medienfoerderung\/index.html\">Wirksamkeit des aktuellen F\u00f6rdermodells in Frage<\/a>. Bis heute bleibt \u2013 <a href=\"http:\/\/www.idheap.ch\/idheap.nsf\/0\/326c1e22c058fe94c1256ce20036bc55\/$FILE\/texte%20cahier%20205.pdf\">wissenschaftlich <\/a>\u2013 umstritten, ob das Giesskannenprinzip der richtige Weg sei, die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten und zu st\u00e4rken. Der Verband Schweizer Medien <a href=\"http:\/\/www.schweizermedien.ch\/fileadmin\/schweizermedien\/publikationen\/medienmitteilungen\/140905_MM_Bericht_EMEK.pdf\">warnt derweil eindringlich davor<\/a>, die indirekte Pressef\u00f6rderung einzustellen. Zeitungen w\u00fcrden durch einen solchen Schritt \u00abexistenziell bedroht\u00bb. Das mag f\u00fcr den einen oder anderen Kleinverlag zutreffen. Aber kaum f\u00fcr eine hochprofitable Tamedia.<\/p>\n<p>Denn von der indirekten Pressef\u00f6rderung profitieren nicht nur darbende Dorfverlage, sondern auch die gut situierten Grossen der Branche. Welche Betr\u00e4ge Tamedia, NZZ Gruppe, Ringier, AZ Medien, Somedia erhalten, bleibt indes Verschlusssache. Weder die Verlage selbst, noch die Post, die ihnen die Verg\u00fcnstigung gutschreibt, noch das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation, das die Pressef\u00f6rderung beaufsichtigt, wollen aufschl\u00fcsseln, wer wieviel Geld kriegt.<\/p>\n<p><strong>Die Grossverlage h\u00fcllen sich in Schweigen<\/strong><\/p>\n<p>Bei Tamedia heisst es, man ver\u00f6ffentliche grunds\u00e4tzlich keine Detailzahlen zu einzelnen Aufwand- oder Ertragspositionen. Nur so viel: Das Unternehmen zahle j\u00e4hrlich rund 60 Millionen Franken f\u00fcr Post- und Fr\u00fchzustellung. \u00abDie indirekte Pressef\u00f6rderung spielt deshalb f\u00fcr die Mediengruppe als Ganzes keine entscheidende Rolle\u00bb, teilt Unternehmenssprecher Christoph Zimmer auf Anfrage mit. Auch Somedia, Herausgeberin der \u00abS\u00fcdostschweiz\u00bb, kommuniziere keine internen Zahlen, schreibt CEO Andrea Mas\u00fcger. AZ Medien und NZZ Gruppe teilen mit, ihre Zeitungen w\u00fcrden nicht unterst\u00fctzt \u2013 was aber so nicht stimmt. Beide Unternehmen f\u00fchren Regionalzeitungen oder sind an Titel beteiligt, die von der Pressef\u00f6rderung profitieren.<\/p>\n<p>Als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde m\u00fcsste das Bakom die Zahlen kennen. Doch gefehlt: \u00abDas Bakom kennt diese Zahlen nicht\u00bb, teilt die zust\u00e4ndige Sektionsleiterin mit. Und \u00fcberhaupt: \u00abDie Versandzahlen von einzelnen Postkunden unterstehen grunds\u00e4tzlich dem Postgeheimnis und d\u00fcrften von der Post selber nicht kommuniziert werden.\u00bb Vom Postgeheimnis weiss die Post wiederum nichts.<\/p>\n<p>In einer ersten Stellungnahme spricht sich die Post zwar nicht grunds\u00e4tzlich gegen eine Einsichtnahme aus. Aber nicht sie, sondern das Bakom sei daf\u00fcr zust\u00e4ndig. Auf den Hinweis, man sei ja eben von dort her hierhin gelangt, nimmt die Post doch noch ausf\u00fchrlicher Stellung. Eine Sprecherin formuliert den abschl\u00e4gigen Bescheid so: \u00abDer Umfang der gew\u00e4hrten Preiserm\u00e4ssigungen je Titel sind Bestandteil der individuellen Vertragsbeziehungen zwischen der Post und ihren Verlegerkunden.\u00bb<\/p>\n<p>Auf erneute Anfrage beim Bakom ist immerhin soviel zu erfahren, dass das Amt sehr wohl die Zahlen kennt. Alles andere w\u00fcrde \u00fcberraschen. Schliesslich muss das Bakom die <a href=\"http:\/\/www.bakom.admin.ch\/themen\/04073\/index.html?lang=de\">Aufsichtspflicht \u00fcber die Pressef\u00f6rderung<\/a> wahrnehmen k\u00f6nnen. Und das geht schlecht ohne Zahlen. Nur errechnet das Bakom offenbar nicht die gew\u00e4hrte Erm\u00e4ssigung pro Titel und\/oder Verlag.<\/p>\n<p><strong>Ein Einsichtsgesuch soll Klarheit schaffen<\/strong><\/p>\n<p>Wer mit journalistischen Anfragen bei Beh\u00f6rden ins Leere l\u00e4uft, kann den \u00abDienstweg\u00bb einschlagen. Gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz verlangt die Medienwoche Zugang zu den amtlichen Dokumenten, die zeigen, welche Zeitungen und Verlage seit 2000 in welchem Mass von der indirekten Pressef\u00f6rderung profitiert haben. Post und Bakom haben nun 20 Tage Zeit, Stellung zu nehmen. Verweigern sie die Einsichtnahme, kann der Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte ein Schlichtungsverfahren einleiten.<\/p>\n<p>Sollte es dazu kommen, steht die Frage im Zentrum, was \u00fcberwiegt: das \u00f6ffentliche Interesse an einer sachdienlichen und zielf\u00fchrenden Verwendung von Bundessubventionen oder der Schutz des Gesch\u00e4ftsgeheimnis der Verlage. Das Interesse der \u00d6ffentlichkeit ergibt sich aus der medienpolitischen Aktualit\u00e4t. Die von Parlament und Bundesrat angestossene Diskussion \u00fcber neue Formen der Medienf\u00f6rderung kann nur gef\u00fchrt werden, wenn alle relevanten Zahlen bekannt sind. Dazu z\u00e4hlen auch die Betr\u00e4ge, mit denen der Staat heute die Rechnungen der Verlage entlastet.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme von der Offenlegung sieht das BG\u00d6 unter anderem dann vor, wenn \u00abBerufs-, Gesch\u00e4fts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden k\u00f6nnen\u00bb.\u00a0 Darauf gest\u00fctzt eine Wettbewerbsverzerrung geltend zu machen, d\u00fcrfte schon daran scheitern, dass die Verlage freiwillig den erm\u00e4ssigten Tarif beantragen. Wer von Bundesmitteln profitieren will, sollte auch bereit sein, der \u00d6ffentlichkeit und letztlich auch dem Steuerzahler, Rechenschaft ablegen. Wer diskret bleiben m\u00f6chte, kann jederzeit auf staatliche Unterst\u00fctzung verzichten. Erst recht, wenn die Pressef\u00f6rderung eh \u00abkeine entscheidende Rolle\u00bb spielt f\u00fcr das Unternehmen. So \u00fcberlebensnotwendig, wie der Verlegerverband das darstellt, scheint die Pressef\u00f6rderung l\u00e4ngst nicht f\u00fcr alle Medien zu sein. Be- oder widerlegen l\u00e4sst sich das aber nur mit den konkreten Zahlen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Nick L\u00fcthi ist Medienjournalist und Redaktor der Medienwoche.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Nick L\u00fcthi. J\u00e4hrlich\u00a0zahlt der Bund 50 Millionen Franken f\u00fcr die Pressef\u00f6rderung. Mit dem Geld gew\u00e4hrt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Verg\u00fcnstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Wie Medienunternehmen profitieren, bleibt geheim. Die Medienwoche verlangt nun Einsicht in die amtlichen Dokumente. &nbsp; Darauf gr\u00fcnden Selbstverst\u00e4ndnis und Stolz einer ganzen Branche: Die Unabh\u00e4ngigkeit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[74,45],"class_list":["post-5094","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesverwaltung","tag-bakom","tag-post"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5094","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5094"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5094\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5094"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5094"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5094"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}