{"id":5017,"date":"2014-10-28T18:42:15","date_gmt":"2014-10-28T17:42:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5017"},"modified":"2014-11-01T08:51:35","modified_gmt":"2014-11-01T07:51:35","slug":"fur-weniger-transparenz-beim-nachrichtendienst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/10\/fur-weniger-transparenz-beim-nachrichtendienst\/","title":{"rendered":"F\u00fcr weniger Transparenz beim Nachrichtendienst"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 13px\"><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>\u00a0Eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) spricht sich f\u00fcr weniger Transparenz beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus. Die Agenten der Schweiz sollen vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden. \u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_5016\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5016 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/10\/Seiler.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"399\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Versucht mit fadenscheinigen Argumenten Transparenz zu verhindern: NDB-Chef Markus Seiler (RDB\/Remo N\u00e4gel)<\/p><\/div>\n<p>Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll dem Schweizer Geheimdienst in Zukunft das Anzapfen von Telefonen und Computern erlaubt werden. In der vorberatenden SIK des Nationalrates setzte das heftige Diskussionen ab. In der Kommission\u00a0umstritten war auch der vom Bundesrat beantragte Ausschluss des NDB vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip. \u00dcberraschend billigt die Kommission dem NDB jetzt ein Agieren im Dunkeln zu. Trotz einem Antrag der Rechtskommission strich die SIK den Anti-Transparenz-Artikel nicht aus dem Gesetz.<\/p>\n<p>Offenbar liessen sich die Sicherheitspolitiker vom Bericht des Bundesrats beeindrucken. Darin tr\u00e4gt die Regierung dick auf: Gesuchsteller h\u00e4tten in der Vergangenheit Dossiers \u00fcber Nachrichtendienstoperationen ausl\u00e4ndischer Partnerdienste verlangt. \u00abMit R\u00fccksicht auf die beteiligten Personen oder Partnerdienste musste der NDB die Einsicht in Beschaffungs- und Partnerdienstdossiers jeweils ablehnen\u00bb, heisst es im Bericht. So wollte die Regierung dem Parlament weis machen, \u00abdass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungen\u00fcgend mit dem Transparenzgedanken des BG\u00d6 vereinbar ist.\u00bb<!--more--><\/p>\n<p><em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hat beim NDB Einsicht in alle Akteneinsichtsgesuche der Jahre 2011 bis Ende 2013 und die Antwortschreiben der NDB-Juristen verlangt. Eine Analyse der 16 Einsichtsgesuche zeigt, dass die Argumente des Bundesrates wenig stichhaltig sind.\u00a0<\/p>\n<p><strong>So oder so muss der Nachrichtendienst B\u00fcrgern antworten<\/strong><\/p>\n<p>In den ausgewerteten drei Jahren lehnte der NDB praktisch alle Gesuche ab. Von den 16 Akteneinsichtsantr\u00e4gen lassen sich sechs als B\u00fcrgeranfragen klassifizieren. Diese werden vom Nachrichtendienst, wie von andere Bundes\u00e4mter auch, in der Regel mit kurzen Mails beantwortet. Selbst wenn der Nachrichtendienst vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden sollte &#8211; das letzte Wort hat das Parlament &#8211; wird sich daran nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>So baten am 1. Juli 2013 die Macher des Z\u00fcrcher Radio LoRa den Nachrichtendienst in einem BG\u00d6-Gesuch um die Aufzeichnung einer Radiosendung, da es leider nicht gelungen sei, die Sendung selber aufzuzeichnen. \u00abIch gehe davon aus, dass der NDB alle Radiosendungen in der Schweiz aufzeichnet\u00bb, schrieb der Radiomacher. \u00abZu Ihrer Anfrage bestehen keine amtlichen Dokumente im Sinne des BG\u00d6\u00bb, schrieb der NDB am n\u00e4chsten Tag zur\u00fcck.<\/li>\n<li>Ein weiterer Anfrager stellte Fragen zu islamistischen Imamen und Salafisten in der Schweiz, aber nicht zu konkreten Dokumenten des Nachrichtendienstes. Schliesslich verwies der Nachrichtendienst den Gesuchsteller auf einen bereits zuvor \u00f6ffentlich gemachten Bericht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Schilderung des Aufwands ist \u00fcbertrieben<\/strong><\/p>\n<p>Nur zwei Gesuche betrafen konkrete nachrichtendienstliche\u00a0Operationen, welche Jahrzehnte zur\u00fcck liegen. Konkret gab es Anfragen zum deutschen Raketenbauer Lutz K. und zu Hans Walter B. einem Angestellten der DDR-Botschaft in Bern, welche die Schweizer Spionageabwehr mit Informationen versorgte. Beide F\u00e4lle sind in der \u00d6ffentlichkeit breit abgehandelt worden. Zumindest das Dossier zu Hans Walter B. liegt zudem im Bundesarchiv und ist ein Fall f\u00fcrs Archiv- und nicht f\u00fcrs \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Beide Anfragen lehnte der Nachrichtendienst in einer kurzen Antwort und stets mit Verweis auf Artikel 7 des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes ab: Die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz sei gef\u00e4hrdet, falls Dokumente zu diesen ziemlich abgehangenen Nachrichtendienst-Geschichten ans Licht k\u00e4men.<\/p>\n<p>Weitere Anfragen betrafen statistische Angaben zu Partnerdiensten, das \u00abSurveillance Detection Programm\u00bb, mit dem die USA auf Schweizer Boden im Umfeld der Schweizer Niederlassungen illegal spionierte oder zur T\u00f6tung eines franz\u00f6sischen Journalisten in Syrien. Stets argumentierte der NDB kurz und knapp und lehnte die Gesuche meistens mit Verweis auf drohende Gefahr f\u00fcr die Innere Sicherheit durchwegs ab.<\/p>\n<p>\u00abDie Gesuche l\u00f6sten zum Teil einen betr\u00e4chtlichen Aufwand aus\u00bb, argumentiert der Bundesrat \u2013 und reicht das Wehklagen des NDB ungesehen ans Parlament weiter. Dass der Nachrichtendienst, wie im Bericht an das Parlament behauptet wird, Dokumente von mehreren hundert Seiten sichtete und ernsthaft pr\u00fcfte, ob diese oder Teile daraus zug\u00e4nglich gemacht werden k\u00f6nnen, muss ernsthaft bezweifelt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aus der Vergangenheit nichts gelernt<\/strong><\/p>\n<p>Ist diese Abschottungspolitik\u00a0klug? \u00a0In der Schweiz besteht seit der Fichenaff\u00e4re ein grosses Misstrauen gegen\u00fcber dem Nachrichtendienst. Die \u00d6ffentlichkeit verlangt aber gr\u00f6sstm\u00f6gliche Transparenz. Wenn der Nachrichtendienst \u2013 mit fadenscheinigen Argumenten \u2013 die Schotten dicht machen und die \u00d6ffentlichkeit ganz ausschliessen will, belegt das auch, dass er aus der Vergangenheit wenig gelernt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. \u00a0Eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) spricht sich f\u00fcr weniger Transparenz beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus. Die Agenten der Schweiz sollen vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden. \u00a0 &nbsp; Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll dem Schweizer Geheimdienst in Zukunft das Anzapfen von Telefonen und Computern erlaubt werden. 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