{"id":5003,"date":"2014-10-14T09:24:52","date_gmt":"2014-10-14T08:24:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5003"},"modified":"2014-10-15T07:41:18","modified_gmt":"2014-10-15T06:41:18","slug":"behorde-versteckt-dokument-hinter-schwarzen-balken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/10\/behorde-versteckt-dokument-hinter-schwarzen-balken\/","title":{"rendered":"Beh\u00f6rde versteckt Dokument hinter schwarzen Balken"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5008\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5008\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/10\/nlz.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"277\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Eigenwillige Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips in Zug: Das verlangte Protokoll wurde zu einem Grossteil unleserlich gemacht. (Foto: Stefan Kaiser\/NLZ)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Julian Feldmann.\u00a0<\/em><strong>Ein Journalist hat ein Gesuch eingereicht, um Einblick in amtliche Dokumente zu erhalten. Viel Leserliches bekam er nicht zu Gesicht.<\/strong><\/p>\n<p>Der freie Zuger Journalist Beat Holdener recherchiert \u00fcber die Zust\u00e4nde in der Denkmalpflege. Darum stellte er bei der Direktion des Innern, der das Amt f\u00fcr Denkmalpflege unterstellt ist, ein Gesuch: Er wolle gerne Zugang zum Beschlussprotokoll der ausserordentlichen Sitzung der kantonalen Denkmalkommission vom 12. Mai 2014 erhalten.<\/p>\n<p>Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung 2014 sollte dies kein Problem sein \u2013 sollte. Das Gesetz f\u00f6rdert n\u00e4mlich die Transparenz \u00fcber die T\u00e4tigkeit der\u00a0Beh\u00f6rden\u00a0und der Verwaltung des Kantons und der Gemeinden und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten.<!--more--><\/p>\n<p>Guten Mutes hat der Journalist am 12. Juni \u2013 genau einen Monat nach der Sitzung der Denkmalkommission \u2013 das Gesuch eingereicht. Zur Antwort bekam Holdener am 1. Juli, dass er seinen Antrag pr\u00e4zisieren solle. Also schrieb er eine Woche sp\u00e4ter, er wolle alle nicht schutzw\u00fcrdigen Teile des gesamten Protokolls der besagten Denkmalkommissionssitzung erhalten. Holdener wurde vertr\u00f6stet: Am 18. Juli vermeldete die Direktion des Innern, dass das Protokoll erst in einer Entwurfsfassung vorliege.<\/p>\n<p>Endlich wurde der Antrag im September teilweise gutgeheissen \u2013 das Protokoll wurde Beat Holdener ausgeh\u00e4ndigt. Nicht nur hat sich das Verfahren lange hingezogen, der Grossteil des Berichts l\u00e4sst sich zudem nicht entziffern \u2013 die meisten Passagen wurden eingeschw\u00e4rzt und somit unleserlich gemacht. \u00c4ltere Semester d\u00fcrften sich an die Fichen-Aff\u00e4re erinnert f\u00fchlen &#8230;<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentlichkeitsrecht verletzt?<\/strong><\/p>\n<p>Doppelter \u00c4rger also f\u00fcr Beat Holdener, der sich auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz st\u00fctzt: Zum einen beinhaltet dieses, dass jede Person das Recht hat, amtliche Dokumente einzusehen und von den\u00a0Beh\u00f6rdenAuskunft \u00fcber den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Weiter steht auch, dass die\u00a0Beh\u00f6rden\u00a0\u00abm\u00f6glichst rasch\u00bb \u00fcber einen Zugriff entscheiden sollen. \u00abEin Hohn\u00bb, findet Holdener, \u00abwenn die Antwort erst nach drei Monaten kommt.\u00bb<\/p>\n<p>Die Direktion des Innern zitiert ebenfalls aus dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung: \u00abDer Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschr\u00e4nkt, aufgeschoben, mit Auflagen versehen oder verweigert, soweit \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche oder private Interessen entgegenstehen.\u00bb Im Wortlaut begr\u00fcndet Manuela Weichelt-Picard, die Pr\u00e4sidentin der Denkmalkommission, die Verweigerung der Einsicht der amtlichen Dokumente wie folgt: \u00abDas gew\u00fcnschte Dokument bildet in einigen Bereichen Teil eines laufenden Regierungsratsgesch\u00e4ftes. W\u00fcrde dieses Dokument im jetzigen Zeitpunkt \u00f6ffentlich gemacht, w\u00e4re die Position des Amtes, der Denkmalkommission und des Regierungsrates in den laufenden beziehungsweise absehbaren Verhandlungen gef\u00e4hrdet.\u00bb Weiter schreibt die Regierungsr\u00e4tin, das gew\u00fcnschte amtliche Dokument habe in einem Teil Personalgesch\u00e4fte, in einem anderen Teil h\u00e4ngige Rechtsmittelverfahren zum Inhalt. \u00abAus diesem Grund werden diese Passagen nicht ver\u00f6ffentlicht.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Kein Einzelfall<\/strong><\/p>\n<p>Nicht klar genug findet Holdener diese Begr\u00fcndungen. Ob sie stichhaltig seien, k\u00f6nne er aufgrund der erhaltenen Informationen nicht bestimmt sagen. Auf jeden Fall wird er aber eine Verwaltungs- sowie eine Aufsichtsbeschwerde erheben und den Entscheid der Direktion anfechten. Ein neutrales Gremium solle \u00fcber die Richtigkeit entscheiden.<\/p>\n<p>Ein Einzelfall ist das, was Beat Holdener widerfahren ist, keineswegs \u2013 auch unserer Zeitung [die <em>Neue Luzerner Zeitung<\/em>] wurden schon amtliche Dokumente nicht zug\u00e4nglich gemacht: Konkret ging es vor einem halben Jahr um die Einsicht in das Protokoll einer Regierungsratssitzung. Andere Medien machen in der ganzen Schweiz \u00e4hnliche Erfahrungen. So schrieb der \u00abTages-Anzeiger\u00bb einst \u2013 nachdem ihm ebenfalls Einblick in amtliche Unterlagen verwehrt worden war: \u00abDer Transparenz-Grundsatz bleibt oft ein toter Buchstabe.\u00bb<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Dieser Beitrag erschien erstmals am 14. Oktober 2014 in der <\/em>Neuen Luzerner Zeitung<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Julian Feldmann.\u00a0Ein Journalist hat ein Gesuch eingereicht, um Einblick in amtliche Dokumente zu erhalten. Viel Leserliches bekam er nicht zu Gesicht. 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