{"id":4920,"date":"2014-10-01T08:10:09","date_gmt":"2014-10-01T07:10:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4920"},"modified":"2014-10-14T09:25:31","modified_gmt":"2014-10-14T08:25:31","slug":"luzern-auf-dem-weg-zum-offentlichkeitsprinzip","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/10\/luzern-auf-dem-weg-zum-offentlichkeitsprinzip\/","title":{"rendered":"Luzern auf dem Weg zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4971\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4971 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/09\/Luzern.jpg\" alt=\"Luzern\" width=\"582\" height=\"329\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Der Nebel um den Pilatus soll weichen: Luzern will das \u00d6ffentlichkeitsprinzip einf\u00fchren. (Foto: Wikimedia)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi<\/em>. <strong>Der Kanton Luzern hat eine Vernehmlassung zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkitsgesetzes durchgef\u00fchrt. Die Vernehmlassungsfrist l\u00e4uft Ende September 2014 aus. Der Verein \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran beteiligt.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und es werden immer weniger, die noch am alten Geheimhaltungsprinzip festhalten: Am 10. Mai ist das Zuger \u00d6ffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten, am 15. September hat der <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/09\/transparenz-jetzt-auch-in-st-gallen-per-gesetz\/\">St. Galler Kantonsrat<\/a> das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bald in Kraft treten soll. Somit halten lediglich noch sechs Kantone am Geheimnisprinzip fest: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graub\u00fcnden, Luzern, Ob- und Nidwalden.* Der n\u00e4chste Kanton, der zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip wechselt, d\u00fcrfte Luzern sein: Hier l\u00e4uft noch bis Ende September die <a href=\"http:\/\/www.lu.ch\/verwaltung\/staatskanzlei\/drucksachen\/medienmitteilungen\/Medienmitteilung_Details?id=11944\">Vernehmlassung<\/a> zu einem Gesetzesvorschlag. Und in Graub\u00fcnden laufen die Vorbereitungsarbeiten, nachdem Regierung und Parlament ihren Widerstand vergangenen Juni \u00fcberraschend <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/06\/graubunden-findet-seinen-willen-zur-transparenz\/\">aufgegeben haben<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Luzerner Verfassung kennt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip nicht. Die Luzerner Regierung m\u00f6chte nun auch kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz schaffen, das Prinzip aber in f\u00fcnf neuen Artikeln im <a href=\"http:\/\/srl.lu.ch\/frontend\/versions\/1904\">Organisationsgesetz<\/a> festschreiben \u2013 ein schlanker und gangbarer Weg.<\/p>\n<p>Der Verein \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch freut sich, dass Luzern vom Geheimhaltungsprinzip mit \u00d6ffentlichkeitsvorbehalt zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt wechseln will \u2013 alles andere ist nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Allerdings m\u00f6chte Luzern diesen Weg vorerst nur halb gehen: Dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip unterstellt werden sollen die kantonalen, nicht aber die kommunalen Beh\u00f6rden. Letztere sollen lediglich das Recht erhalten, sich dem Prinzip selber zu unterstellen. Damit w\u00fcrde sich Luzern in der Schweiz zum Sonderfall machen: Alle anderen kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetze, ausser dem urnerischen, gelten auch f\u00fcr die Gemeinden. Der Verein\u00a0\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch w\u00fcrde dies bedauern: Es ist nicht einsichtig, wieso ein Prinzip, das gut ist f\u00fcr die kantonalen Beh\u00f6rden, nicht gut sein soll f\u00fcr die kommunalen.<\/p>\n<p>Eine zweite L\u00fccke w\u00fcrde das Gesetz, so wie es jetzt vorgeschlagen ist, dadurch aufweisen, dass verwaltungsexterne Personen und Organisationen, die vom Kanton mandatiert sind, hoheitliche Aufgaben zu erf\u00fcllen, dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip nicht automatisch unterstellt werden: Das Gesetz gibt dem Regierungsrat lediglich die Kompetenz, solche Personen und Organisationen dem Prinzip zu unterstellen. Die begleitende Botschaft zur Vernehmlassung begr\u00fcndet dies damit, dass zuerst \u00abErfahrungen gesammelt werden\u00bb sollen. Das ist \u00fcbervorsichtig: Erfahrungen mit dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip gibt es aus anderen Kantonen sowie auf eidgen\u00f6ssischer Ebene ausreichend. Hoheitliches Handeln sollte transparent sein, egal, ob der Staat selber handelt oder delegiert.<\/p>\n<p>Luzern will ferner keine Schlichtungsstelle einrichten. Auch hier w\u00e4re aus dem anderswo gemachten Erfahrungen zu lernen: Mit einem spezialisierten \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten besteht eine Stelle, die sich mit dem Gesetz wirklich auskennt und vorgerichtlich Entscheide von hoher Qualit\u00e4t f\u00e4llen kann \u2013 wie das etwa der Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) tut. Demgegen\u00fcber sind nicht spezialisierte Rekursinstanzen, wie sie etwa Z\u00fcrich kennt, mit dem Gesetz oft nicht vertraut. Schliesslich hilft eine Schlichtung, Gerichtsverfahren zu vermeiden und somit Kosten und B\u00fcrokratie zu sparen.\u00a0<\/p>\n<p>Erfreulich ist aus Sicht von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch, dass Zugangsgesuche im Kanton Luzern grunds\u00e4tzlich kostenlos sein sollen.<\/p>\n<p>&gt; <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2014\/2014_09_24_Stellungn_Vernehml_LU.pdf\">Zur Vernehmlassungsantwort von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/a><\/p>\n<p>\u00a0\u00a0<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>* Streng genommen verbleibt ein siebenter Kanton ohne \u00d6ffentlichkeitsprinzip: Appenzell Ausserrhoden war zwar 1996 der zweite Kanton, der sich ein Informationsgesetz gab. Als einziger Kanton mit einem solchen Gesetz macht er den Informationszugang aber vom Nachweis eines Interesses abh\u00e4ngig \u2013 ein echtes \u00d6ffentlichkeitsprinzip verzichtet auf einen solchen Nachweis respektive betrachtet das \u00f6ffentliche Interesse an einer Offenlegung a priori als gegeben. Mit Schaffhausen gibt es zudem einen Kanton, der das \u00d6ffentlichkeitsprinzip zwar in der Verfassung festgeschrieben hat, aber kein Gesetz kennt<\/em>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Der Kanton Luzern hat eine Vernehmlassung zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkitsgesetzes durchgef\u00fchrt. Die Vernehmlassungsfrist l\u00e4uft Ende September 2014 aus. Der Verein \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran beteiligt. &nbsp; Und es werden immer weniger, die noch am alten Geheimhaltungsprinzip festhalten: Am 10. Mai ist das Zuger \u00d6ffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten, am 15. 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