{"id":4877,"date":"2014-09-16T11:08:25","date_gmt":"2014-09-16T10:08:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4877"},"modified":"2024-11-06T17:51:23","modified_gmt":"2024-11-06T16:51:23","slug":"transparenz-jetzt-auch-in-st-gallen-per-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/09\/transparenz-jetzt-auch-in-st-gallen-per-gesetz\/","title":{"rendered":"Transparenz jetzt auch in St.Gallen per Gesetz"},"content":{"rendered":"<p><em>Von J\u00f6rg Krummenacher.\u00a0<\/em><strong>Als einer der letzten Kantone hat sich auch St. Gallen ein Informationsgesetz zugelegt. Der Kantonsrat hat es in zweiter Lesung diskussionslos verabschiedet. \u00c4nderungsbedarf bestand nicht mehr, obwohl das Gesetz teilweise schwammig und nur beschr\u00e4nkt publikumsfreundlich daherkommt.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_4880\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4880  \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/09\/SG_Gallen.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"326\" \/> Angst vor Informations\u00fcberflutung: Trotz Skepsis entschied sich das St. Galler Parlament f\u00fcr ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz. (Foto: RDB\/Daniel Ammann)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>St. Gallen verzichtet im Gegensatz zu anderen Kantonen auf einen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten oder ein Schlichtungsverfahren. Wird ein Gesuch auf Einsichtnahme abgelehnt, muss die gesuchstellende Person aktiv werden und ausdr\u00fccklich eine Verf\u00fcgung verlangen, um den Rechtsmittelweg beschreiten zu k\u00f6nnen. Dieser wiederum ist kostenpflichtig.<\/p>\n<p>Der Zugang zu Dokumenten kann beispielsweise verweigert werden, wenn \u00f6ffentliche Interessen verletzt werden \u00abk\u00f6nnten\u00bb. Das l\u00e4sst viel Spielraum, Gesuche abzulehnen. Grund f\u00fcr eine Ablehnung kann auch sein, wenn der Zugang \u00abunverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand verursachen w\u00fcrde\u00bb. Auch hier bleibt grosser Interpretationsspielraum.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Vom Gericht gen\u00f6tigt <\/strong><\/p>\n<p>Der Inhalt spiegelt die Entstehungsgeschichte des Informationsgesetzes, bedurfte es doch zweier Anl\u00e4ufe, um die sankt-gallische Politik von der Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes zu \u00fcberzeugen. Zwar ist das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung seit 2003 in der Kantonsverfassung verankert, doch vers\u00e4umte es der Kanton ein Jahrzehnt lang, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen, wie dies die Verfassung explizit verlangt. Ein erster Anlauf scheiterte 2009: Die Regierung zog einen Gesetzesentwurf zur\u00fcck, nachdem dieser in der Vernehmlassung auf breiter Front als unn\u00f6tig erachtet wurde.<\/p>\n<p>Es bedurfte eines <a href=\"http:\/\/www.gerichte.sg.ch\/home\/dienstleistungen\/rechtsprechung\/verwaltungsgericht\/entscheide_2010\/b_2010_123.html\">Urteils des kantonalen Verwaltungsgerichts<\/a>, um die politischen Beh\u00f6rden zur Einsicht zu bringen. Das Gericht machte klar, dass gem\u00e4ss Kantonsverfassung zu gelten habe, was auch auf Bundesebene seit 2006 umgesetzt ist. Es d\u00fcrfe nicht \u00abvom Gutd\u00fcnken oder vom guten Willen der Verwaltung allein\u00bb abh\u00e4ngen, ob und wor\u00fcber informiert werde, sondern es seien \u00abdie Gesuchsteller, die bestimmen, welche Information sie wollen\u00bb.<\/p>\n<p><strong>\u00abLicht in die Dunkelkammer\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Mehr Transparenz \u2013 dem widersetzte sich bei der ersten Lesung im Parlament ausgerechnet eine Mehrheit der FDP. Sie bef\u00fcrchtete eine Aufweichung des Amtsgeheimnisses und warnte vor der Gefahr einer Informations\u00fcberflutung.\u00a0Die anderen Fraktionen teilten diese Sichtweise nicht. Eine b\u00fcrgernahe Politik bed\u00fcrfe einer transparenten Verwaltung, stellte etwa die SVP fest. Der Spielraum der Beh\u00f6rden sei bisher sehr gross gewesen. Das neue Gesetz schaffe die notwendige Klarheit, sei ausgewogen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. \u00abEs ist Zeit\u00bb, verk\u00fcndete die SVP, \u00abetwas Licht in die Dunkelkammer St. Gallen zu bringen.\u00bb<\/p>\n<p>Mit 94 gegen 19 Stimmen trat der Kantonsrat in der Folge auf das Informationsgesetz ein. Mit 66 zu 46 Stimmen verwarf er zudem einen weiteren Antrag der FDP, mit dem das Einsichtsrecht h\u00e4tte beschnitten werden sollen. In Anlehnung an die Regelung im Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden h\u00e4tte die Einsicht in amtliche Dokumente nur bei begr\u00fcndetem Gesuch gew\u00e4hrt werden sollen.<\/p>\n<p><strong>Amtsgeheimnis nicht tangiert<\/strong><\/p>\n<p>Das neue Gesetz gilt sowohl f\u00fcr die kantonale Verwaltung wie f\u00fcr die Gemeinden, Zweckverb\u00e4nde und \u00f6ffentlichrechtlichen Anstalten. St. Gallen schliesst sich damit der grossen Mehrheit der Kantone an, die den diskriminierungsfreien Zugang zu amtlichen Informationen bereits festgeschrieben haben:\u00a0Aus dem Geheimhaltungsprinzip mit \u00d6ffentlichkeitsvorbehalt wird das \u00d6ffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt. Unvermindert gilt auch in St.Gallen, entgegen Bef\u00fcrchtungen aus den Reihen der FDP, das Amtsgeheimnis. Darunter fallen insbesondere Sitzungen und Verhandlungen von Exekutivbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Nun verbleiben lediglich sieben Kantone ohne \u00d6ffentlichkeitsgesetz: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graub\u00fcnden, Luzern, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ihre Zahl d\u00fcrfte bald noch kleiner werden: In Luzern l\u00e4uft noch bis Ende September 2014 die Vernehmlassung zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips; in Graub\u00fcnden hat sich das Parlament im Juni 2014 \u2013 nach langj\u00e4hrigem Widerstand \u2013 deutlich f\u00fcr das \u00d6ffentlichkeitsprinzip ausgesprochen. \u00a0\u00a0<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>J\u00f6rg Krummenacher ist Ostschweiz-Korrespondent der Neuen Z\u00fcrcher Zeitung.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von J\u00f6rg Krummenacher.\u00a0Als einer der letzten Kantone hat sich auch St. Gallen ein Informationsgesetz zugelegt. Der Kantonsrat hat es in zweiter Lesung diskussionslos verabschiedet. \u00c4nderungsbedarf bestand nicht mehr, obwohl das Gesetz teilweise schwammig und nur beschr\u00e4nkt publikumsfreundlich daherkommt. St. Gallen verzichtet im Gegensatz zu anderen Kantonen auf einen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten oder ein Schlichtungsverfahren. 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