{"id":4812,"date":"2014-09-05T16:00:57","date_gmt":"2014-09-05T15:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4812"},"modified":"2015-01-16T17:00:04","modified_gmt":"2015-01-16T16:00:04","slug":"universitats-gutachten-sind-keine-geheimpapiere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/09\/universitats-gutachten-sind-keine-geheimpapiere\/","title":{"rendered":"Universit\u00e4ts-Gutachten sind keine Geheimpapiere"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Iwan St\u00e4dler.<\/em> <strong>Die Uni Z\u00fcrich hat viel Steuergeld investiert, um im Fall M\u00f6rgeli den Bericht zu den Dissertationen nicht herausgeben zu m\u00fcssen. Sie spannte selbst Staatsrechtler Rainer Schweizer ein. Doch die Rekurskommission der Z\u00fcrcher Hochschulen liess sich nicht beirren.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_4826\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4826  \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/09\/Christoph-M\u00f6rgeli.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"339\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Im April 2013 verteidigt sich Christoph M\u00f6rgeli \u00f6ffentlich in der Kontroverse um Dissertationen. (Foto: RDB\/Sobli\/Toni Lindroos)<\/p><\/div>\n<p>Es war grobes Gesch\u00fctz, das die \u00abRundschau\u00bb des Schweizer Fernsehens im M\u00e4rz 2013 gegen Christoph M\u00f6rgeli auffuhr. Der einstige Konservator des medizinhistorischen Museums soll diverse Doktorarbeiten einfach durchgewinkt haben. Darauf liess die Uni Z\u00fcrich den Vorwurf durch eine internationale Expertenkommission pr\u00fcfen. Diese lieferte ihren Bericht am 5. Juli 2013 ab. Drei Monate lang hielt die Uni das Papier ganz unter dem Deckel. Dann ver\u00f6ffentlichte sie eine anderthalbseitige Medienmitteilung, in der sie ihre Interpretation des Berichts wiedergab. Das Papier selbst sowie die Namen der Gutachter hielt die Uni dagegen unter Verschluss.<\/p>\n<p>Dagegen haben Marc Meschenmoser von der \u00abRundschau\u00bb und ich Beschwerde erhoben. Wir beriefen uns dabei aufs Gesetz \u00fcber die Information und den Datenschutz (IDG), das kantonalz\u00fcrcherische Pendant zum nationalen \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Zu Recht, wie die Rekurskommission der Z\u00fcrcher Hochschulen <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/09\/RK-Entscheid.pdf\" target=\"_blank\">nun entschieden hat.<\/a> Es l\u00e4gen \u00abkeine derart gewichtigen Interessen vor, welche die Herausgabe des Berichts Dissertationen verhindern k\u00f6nnten\u00bb.\u00a0<!--more--><\/p>\n<p>Die Rekurskommission widerspricht damit der Uni Z\u00fcrich, die mannigfaltige Gr\u00fcnde vorbrachte, um den Bericht nicht offenlegen zu m\u00fcssen. Unter anderem argumentierte sie mit den Pers\u00f6nlichkeitsrechten ihrer Angstellten. \u00dcberdies m\u00fcssten die Namen der externen Gutachter geheim bleiben, weil die Uni sonst keine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehr finde f\u00fcr solche Untersuchungen.<\/p>\n<p><strong>M\u00e4ngel geheim halten?<\/strong><\/p>\n<p>Offenbar traute die Uni ihrer eigenen \u00dcberzeugungskraft aber zu wenig und beauftragte den emeritierten St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/09\/Gutachten-Schweizer.pdf\">mit einem Parteigutachten.<\/a>\u00a0 Auf 17 Seiten f\u00fchrt dieser wie gew\u00fcnscht aus, weshalb die Uni den Bericht nicht herausgeben d\u00fcrfe \u2013 zumindest nicht, solange noch personalrechtliche Verfahren liefen.<\/p>\n<p>Seiner Ansicht nach ist der Expertenbericht zu den medizinhistorischen Dissertationen \u00abmit gewissen M\u00e4ngeln behaftet\u00bb. Folglich k\u00f6nne die Untersuchung als noch nicht abgeschlossen bezeichnet werden, wodurch sie auch nicht ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfe. Als ob der Bericht nicht erst recht an die \u00d6ffentlichkeit geh\u00f6rte, wenn er tats\u00e4chlich mangelhaft sein sollte. Die Uni schrieb in ihrer Medienmitteilung n\u00e4mlich nichts von M\u00e4ngeln.<\/p>\n<p><strong>Donnerschlag f\u00fcr die Uni<\/strong><\/p>\n<p>Eines der Hauptargumente der Uni verwirft Parteigutachter Schweizer aber: Die Geheimhaltung der Expertennamen sei rechtlich kaum haltbar, schreibt er. Sonst k\u00f6nne man die Qualifikation und die Unabh\u00e4ngigkeit der Experten gar nicht \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Dies findet nun auch die Rekurskommission. Ein Gutachter m\u00fcsse damit rechnen, dass seine Arbeit \u00fcberpr\u00fcft werde. \u00abDas gebietet das verfassungsm\u00e4ssige Recht auf Information\u00bb, schreibt die Kommission in ihrem Beschluss. F\u00fcr die Uni Z\u00fcrich kommt dies einem Donnerschlag gleich. Sie muss den \u00f6ffentlichen Umgang mit Gutachten grunds\u00e4tzlich \u00fcberdenken. Es sei denn, sie ziehe den Fall weiter ans Verwaltungsgericht des Kantons Z\u00fcrich. Daf\u00fcr hat sie bis Ende September Zeit. Auch Christoph M\u00f6rgeli kann als Betroffener rekurrieren. Er wolle dies auch tun, <a href=\"http:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/zuerich\/stadt\/Bericht-im-Fall-Moergeli-soll-nicht-geheim-bleiben\/story\/19913593\">sagte er dem \u00abTages-Anzeiger\u00bb.<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Iwan St\u00e4dler. Die Uni Z\u00fcrich hat viel Steuergeld investiert, um im Fall M\u00f6rgeli den Bericht zu den Dissertationen nicht herausgeben zu m\u00fcssen. Sie spannte selbst Staatsrechtler Rainer Schweizer ein. Doch die Rekurskommission der Z\u00fcrcher Hochschulen liess sich nicht beirren. 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