{"id":4464,"date":"2014-03-03T19:00:36","date_gmt":"2014-03-03T18:00:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4464"},"modified":"2015-01-16T17:01:07","modified_gmt":"2015-01-16T16:01:07","slug":"mehr-transparenz-im-wissenschaftsbetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/03\/mehr-transparenz-im-wissenschaftsbetrieb\/","title":{"rendered":"Transparenz und ihre Grenzen im Wissenschaftsbetrieb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4471\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 168px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4471 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/03\/beide_ETH.jpg\" alt=\"\" width=\"158\" height=\"263\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Auskunft \u00fcber die Nebenjobs der Professoren: ETH Z\u00fcrich (oben), ETH Lausanne (unten)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi. <\/em><strong>Zwei Monate, nachdem die Universit\u00e4t Z\u00fcrich ihren Vertrag mit der UBS Foundation aufgrund des \u00f6ffentlichen Drucks\u00a0<a href=\"http:\/\/www.mediadesk.uzh.ch\/articles\/2013\/uzh-und-ubs-foundation-schaffen-transparenz-.html\">publiziert<\/a> hat, hat der Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) entschieden: Auch die beiden ETH m\u00fcssen Vertr\u00e4ge \u00fcber Lehrstuhlsponsorings offen legen. Und sie m\u00fcssen bekannt geben, welchen Nebenbesch\u00e4ftigten ihre Professorinnen und Professoren nachgehen.<\/strong><\/p>\n<p>Wie viel Transparenz braucht Forschung \u2013 und wie viel vertr\u00e4gt sie?<\/p>\n<p>In einer Empfehlung kam der ED\u00d6B k\u00fcrzlich <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_12_05_Empfehlung_SNF.pdf\">zum Schluss<\/a>, dass das BG\u00d6 auch Forschungsgeheimnisse \u2013 konkret: Skizzen von Forschungsvorhaben und Namen von Reviewern \u2013 sch\u00fctze, obwohl der Begriff \u00abForschungsgeheimnis\u00bb im Gesetz nicht vorkommt. Aber ist es auch legitim, geheim zu halten, wer die Forschung an \u00f6ffentlichen Institutionen finanziert und was f\u00fcr Interessenbindungen Forscherinnen und Forscher dieser Institutionen haben? Nein, sagen zwei Empfehlungen des ED\u00d6B vom 26. und 27. Februar 2014.<\/p>\n<p><!--more-->Ich hatte an die beiden ETH im Auftrag der WOZ fast gleich lautende Akteneinsichtsgesuche gestellt: Ich wollte eine Liste der gesponserten Lehrst\u00fchle inkl. Namen der Geldgeber und der gestifteten Betr\u00e4ge, je einen Vertrag zu einem Lehrstuhlsponsoring (von der ETH Z\u00fcrich: <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1206\/syngenta-und-die-eth\/syngenta-zahlt-gern-aber-nicht-mehr-wenn-es-kritisch-wird\">mit Syngenta<\/a>; von der ETH Lausanne: <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/0649\/wissenschaftssponsoring\/liaisons-dangereuses\">mit Nestl\u00e9 resp. Nestec S.A.<\/a>) sowie die Liste der von den Professorinnen und Professoren der Schulleitung gemeldeten Nebenbesch\u00e4ftigungen. Die ETH Z\u00fcrich bot mir an, den Vertrag mit Syngenta integral zu lesen \u2013 aber nur informell (ich habe das Angebot angenommen, bestand aber auf der Forderung, ihn auch offiziell zu erhalten). Bei der ETH Lausanne <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1217\/eth-lausanne\/der-brillante-verkaeufer\">sagte mir Pr\u00e4sident Patrick Aebischer<\/a>, ich d\u00fcrfe den Vertrag sehen, denn da stehe nichts Problematisches drin \u2013 aber die Rechtsabteilung sagte Njet. Die anderen Teilgesuche wurden abgelehnt; die ETH Z\u00fcrich gab mir lediglich eine summarische Zusammenstellung von Donatoren.<\/p>\n<p>Nun hat der ED\u00d6B auf der ganzen Linie zugunsten meiner Gesuche entschieden (wobei ein Vertrag der ETH Lausanne mit Nestl\u00e9 geheim bleiben darf, da er vor Inkrafttreten des BG\u00d6 unterzeichnet wurde). Der ED\u00d6B ist der Meinung, dass \u00abdie Nennung eines Lehrstuhlinhabers einer staatlichen Bildungseinrichtung in Kombination mit der Bezeichnung des Lehrstuhls, eines allf\u00e4lligen Donators und des konkreten Donationsbetrags die Privatsph\u00e4re der betroffenen Personen nicht tangiert\u00bb und dass \u00abein bedeutendes \u00f6ffentliches Interesse besteht zu erfahren, welche Interessenbindungen bei diesen Personen bestehen\u00bb. Ein \u00f6ffentliches Interesse an einer Offenlegung der Vertr\u00e4ge sei unter anderem dadurch gegeben, dass die grunds\u00e4tzlich staatlich finanzierten Hochschulen \u00abdurch private finanzielle Unterst\u00fctzung in erheblichem Ausmass schlussendlich auch Forschung betreiben, welche im Interesse der Privatwirtschaft liegt.\u00bb<\/p>\n<p>Nach diesem Entscheid und dem \u00e4hnlich lautenden Entscheid nach kantonalem Recht zur Uni Z\u00fcrich d\u00fcrfte es zumindest im ETH-Bereich und an den Hochschulen in Kantonen mit einem \u00d6ffentlichkeitsgesetz k\u00fcnftig schwierig sein, Geheimvertr\u00e4ge zu rechtfertigen. Am bemerkenswertesten aber scheint mir, dass Interessenbindungen individueller Forscherinnen und Forscher offen gelegt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Denn Transparenz schafft Interessenkonflikte nicht aus der Welt \u2013 aber sie hilft der \u00d6ffentlichkeit, differenziert zu urteilen. Das ist an sich auch unbestritten: F\u00fchrende Wissenschaftsjournale verlangen von ihren Autoren die Offenlegung ihrer Interessenbindungen. Wer in der Wissenschaft Karriere machen will, muss also sowieso die Bereitschaft mitbringen, zu seinen Interessenbindungen auch \u00f6ffentlich zu stehen.\u00a0<\/p>\n<p>In den USA hat vor vier Jahren der oberste Wissenschaftsf\u00f6rderer, NIH-Direktor Francis Collins, ein \u00f6ffentliches Register von Interessenbindungen von Forscherinnen und Forschern <a href=\"http:\/\/www.theguardian.com\/science\/2012\/apr\/10\/register-of-interests-science-academics\">gefordert<\/a>. Er ist damit nicht durchgedrungen. Der ED\u00d6B geht nun weiter als die <a href=\"http:\/\/news.sciencemag.org\/2011\/08\/public-health-service-issues-final-conflicts-interest-rule\">Interessenkonflikt-Richtlinien der NIH<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p>Befremdend ist, wie weit der Wille zur Geheimhaltung der ETH ging. Selbst die Pr\u00e4ambel der Vertr\u00e4ge, die Zwecke der Vereinbarungen oder die Forschungsbereiche, in denen die gestifteten Lehrst\u00fchle t\u00e4tig sein sollten, wollten sie als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse verstanden wissen, obwohl die Forschungsbereiche ja auch Teil der \u00f6ffentlichen Stellenausschreibung waren. Die ETH argumentierten, die\u00a0<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/11\/anatomie-eines-gescheiterten-offentlichkeits-verhinderungs-gesuchs\/\">Diskussion um den UBS-Vertrag der Uni Z\u00fcrich<\/a>\u00a0habe gezeigt, \u00abwie schnell in der \u00d6ffentlichkeit vorschnelle Vorverurteilungen der betroffenen Donatoren und Professoren entst\u00fcnden und entsprechende Medienberichterstattungen, welche bisweilen sogar zu Ehrverletzungen (!) f\u00fchren k\u00f6nnen, ausl\u00f6sen\u00bb. Nun ist es an den Hochschulen, zu zeigen, inwieweit jemand unabh\u00e4ngig forschen kann, wenn er formelle Beziehungen zu einem Unternehmen unterh\u00e4lt, das an den Resultaten seiner Forschung interessiert ist.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Zwei Monate, nachdem die Universit\u00e4t Z\u00fcrich ihren Vertrag mit der UBS Foundation aufgrund des \u00f6ffentlichen Drucks\u00a0publiziert hat, hat der Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) entschieden: Auch die beiden ETH m\u00fcssen Vertr\u00e4ge \u00fcber Lehrstuhlsponsorings offen legen. Und sie m\u00fcssen bekannt geben, welchen Nebenbesch\u00e4ftigten ihre Professorinnen und Professoren nachgehen. 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