{"id":4411,"date":"2014-02-20T13:52:11","date_gmt":"2014-02-20T12:52:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4411"},"modified":"2014-02-26T11:53:37","modified_gmt":"2014-02-26T10:53:37","slug":"offentliche-dienstanweisung-vorbildliche-zuricher-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/02\/offentliche-dienstanweisung-vorbildliche-zuricher-polizei\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentliche Dienstanweisung: Vorbildliche Z\u00fcrcher Polizei"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4421\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4421\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/02\/Multikopter1.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"158\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Was steht in der Dienstanweisung zum Drohnen-Einsatz? Mulitkopter, wie er von der Z\u00fcrcher Stadtpolizei in Zukunft eingesetzt wird.<\/p><\/div>\n<p><em>Von Florian Imbach.<\/em> <strong>Am 22. Januar berichtete der Tages-Anzeiger\u00a0\u00fcber die neuste Beschaffung der Stadtpolizei Z\u00fcrich. Das drittgr\u00f6sste Polizeikorps der Schweiz leistet sich neu zwei Drohnen, auch Multikopter genannt. Die Kosten von 50&#8217;000 Franken teilt sich die \u00abStapo\u00bb mit dem st\u00e4dtischen Vermessungs-Amt.<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Wer im links-gr\u00fcnen Z\u00fcrich \u00abDrohne\u00bb sagt, muss mit Aufschrei rechnen. Das war wohl auch der Polizeif\u00fchrung klar. Die News zum Drohnenkauf wurde denn auch mit beschwichtigenden Worten sowohl der Stadtpolizei als auch des Polizeidepartements begleitet. Der Einsatz sei klar begrenzt, es gehe nicht um ein \u00dcberwachungsger\u00e4t, sondern vor allem darum, aus der Luft Fotos von Br\u00e4nden und komplizierten Verkehrsunf\u00e4llen zu machen. Der Einsatz bei Demonstrationen oder Fussballspielen sei ausgeschlossen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser<\/strong><\/p>\n<p>Die ganze Sache sei sauber in einer \u00abspeziellen Dienstanweisung\u00bb geregelt, an der sogar der Polizeivorsteher mitgearbeitet habe, <a href=\"http:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/zuerich\/region\/ALStadtrat-Wolff-bewilligt-den-Einsatz-von-MiniDrohnen\/story\/24112263\">berichtete der Tages-Anzeiger<\/a>. Eine Dienstanweisung also? Als Journalist bin ich verpflichtet, genau hinzuschauen. Gerade im Umgang mit neuen technischen Mitteln der Staatsgewalt gilt es, die internen Richtlinien genau zu pr\u00fcfen. Ich will wissen, was genau in dieser Dienstanweisung steht und verlange Einsicht. Nach einer ersten verhaltenen Reaktion schicke ich am Freitag, 31. Januar, ein Gesuch mit Verweis auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip im Kanton Z\u00fcrich an die Stadtpolizei. Ich argumentiere, dass es hier um ein Thema von nationaler Tragweite gehe und das \u00f6ffentliche Interesse gross sei. Ich will mit eigenen Augen \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Aussagen des Departements und der Polizei stimmen. Bereits vier Arbeitstage sp\u00e4ter, am Donnerstag 6. Februar, liegt ein Schreiben des Polizeikommandos auf meinem Pult. Ein \u00f6ffentliches Interesse f\u00fcr die Einsicht liege vor, im Anhang finde ich <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/10\/2013-12-12_Dienstanweisung_Multikopter_%20Stadtpolizei_%20Zuerich.pdf\">die Dienstanweisung \u00abNr. 1103 Multikopter\u00bb<\/a> vom 12. Dezember 2013, Seiten 1 bis 2.<\/p>\n<p><strong>Korrekte Aussagen &#8211; kein Missbrauch absehbar<\/strong><\/p>\n<p>Die Dienstanweisung 1103 regelt den Einsatz der Stadtpolizei-Drohne. Sie h\u00e4lt klar fest, dass der Multikopter \u00abprim\u00e4r f\u00fcr Bed\u00fcrfnisse des UTD\/FOR\u00bb eingesetzt wird. UTD steht f\u00fcr den unfalltechnischen Dienst und FOR f\u00fcr das forensische Institut Z\u00fcrich, das unter anderem Brandursachen kl\u00e4rt. Zus\u00e4tzlich erlaubt die Dienstanweisung auch den Einsatz bei \u00abSonderlagen\u00bb, ein Begriff, der in der Anweisung mit \u00abGeiselnahme, Entf\u00fchrung etc.\u00bb spezifiziert wird. Diese speziellen Eins\u00e4tze d\u00fcrfen laut Dienstanweisung nur durch den Kommandanten oder dessen Stellvertreter angeordnet werden.<\/p>\n<p>Explizit verboten sind Eins\u00e4tze \u00abim Rahmen von Demonstrationen, Festen und Veranstaltungen\u00bb. Die Dienstanweisung h\u00e4lt diesbez\u00fcglich fest, dass alle Fl\u00fcge gemeldet werden m\u00fcssen, die \u00abzeitgleich\u00bb mit einem solchen Anlass stattfinden. Zum Einsatz selbst steht in der Anweisung, dass lediglich Fotos erstellt werden d\u00fcrfen und die Videoaufnahmen, die zum Piloten \u00fcbertragen werden, \u00abnicht gespeichert\u00bb werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Fazit: Durch die Einsicht in die Dienstanweisung konnte ich feststellen, dass die Stadtpolizei Z\u00fcrich und das Polizeidepartement jederzeit korrekt kommuniziert haben. Die Formulierung der Anweisung ist klar und der Einsatz der Drohne begrenzt. Ein Missbrauch durch die Staatsgewalt mit dem neuen technischen Mittel scheint sehr unwahrscheinlich. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Z\u00fcrich m\u00fcssen \u2013 solange die Dienstanweisung so bleibt \u2013 nicht damit rechnen, von der Polizei aus der Luft \u00fcberwacht zu werden. Dar\u00fcber hinaus hat die Stadtpolizei Z\u00fcrich im Umgang mit dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip vorbildlich gehandelt. Sie hat rasch auf das Gesuch reagiert und die Dienstanweisung ohne Einschr\u00e4nkung zug\u00e4nglich gemacht. Offensichtlich hat hier auch ein Umdenken stattgefunden. In einem \u00e4hnlichen Fall vor elf Jahren hat die Stadtpolizei erst nach einem Urteil des Bundesgerichts Einblick in eine Dienstanweisung gew\u00e4hrt. Das war noch vor Einf\u00fchrung des kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetzes.<\/p>\n<hr \/>\n<p>\u00a0<em><a href=\"http:\/\/www.twitter.com\/zurichlive\" target=\"_blank\">Florian Imbach<\/a> ist Journalist und arbeitet als Reporter im Recherchedesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche in Bern.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Florian Imbach. Am 22. Januar berichtete der Tages-Anzeiger\u00a0\u00fcber die neuste Beschaffung der Stadtpolizei Z\u00fcrich. Das drittgr\u00f6sste Polizeikorps der Schweiz leistet sich neu zwei Drohnen, auch Multikopter genannt. Die Kosten von 50&#8217;000 Franken teilt sich die \u00abStapo\u00bb mit dem st\u00e4dtischen Vermessungs-Amt. 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