{"id":4246,"date":"2013-12-23T17:20:30","date_gmt":"2013-12-23T16:20:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4246"},"modified":"2020-05-04T09:12:31","modified_gmt":"2020-05-04T08:12:31","slug":"verwaltung-will-medien-mit-gebuhren-rabatt-abfertigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/12\/verwaltung-will-medien-mit-gebuhren-rabatt-abfertigen\/","title":{"rendered":"Verwaltung will Medien mit Geb\u00fchren-Rabatt abfertigen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4250\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4250  \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/12\/Corina_Casanova.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"367\" \/> Umstrittene Geb\u00fchren-Regel in Kraft gesetzt: Bundeskanzlerin Corina Casanova. (Foto: RDB\/Ex-Press\/Tanja Demarmels)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.\u00a0<\/em><strong>Die Generalsekret\u00e4ren-<br \/>\nkonferenz des Bundes hat die Geb\u00fchren f\u00fcr die Akteneinsicht auf Druck des Bundesgerichts neu geregelt. Die neuen Richtlinien sehen einen m\u00f6glichen Rabatt f\u00fcr Medienschaffende von 20 Prozent vor. Kaum in Kraft, ist das Papier schon \u00fcberholt.<\/strong><\/p>\n<p>Das Signal aus Lausanne war eigentlich klar: Ende April forderte das h\u00f6chste Gericht des Landes bescheidene Geb\u00fchren f\u00fcr Akteneinsichtsgesuche von Medien-<br \/>\nschaffenden. Geldforderungen der Verwaltung &#8211; so das Gericht &#8211; d\u00fcrften sich nicht als Zugangsbeschr\u00e4nkung auswirken. Die Verwaltung wurde von den Richtern aufgefordert, die Geb\u00fchrenregeln zu \u00fcberdenken.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/12\/Empfehllung_Geb\u00fchren_Bundeskanzlei_17_12_2013.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Jetzt hat die Generalsekret\u00e4renkonferenz (GSK) ihre Empfehlungen ins Netz gestellt.<\/a> Sie sind ern\u00fcchternd: Der Vorschlag der Verwaltung wird den Geb\u00fchrenstreit zwischen Redaktionen und Verwaltung nicht beenden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In der vierseitigen Empfehlung bilden die Generalsekret\u00e4re im Wesentlichen die bisherige Geb\u00fchrenpraxis ab. Detailliert wird geschildert, was Antragssteller zu einem Stundenansatz von 100 Franken verrechnet werden kann: Die Lekt\u00fcre der Dokumente, die Anh\u00f6rung von Dritten und die Konsultation von Kommunikationsfachleuten. Ist der Antragssteller Journalist, kann die Dienstleistung zum Sonderpreis von 80 Franken erbracht werden: \u00abBei Zugangsgesuchen von Medienschaffenden kann die Geb\u00fchr um 20 Prozent reduziert werden\u00bb, heisst es im von Bundeskanzlerin Corina Casanova unterschriebenen Papier.<\/p>\n<p><strong>Bundegericht fordert Reduktion um mindestens 50 Prozent<\/strong><\/p>\n<p>Inzwischen ist die 20-Prozent-Rabatt-Regel allerdings \u00fcberholt. Am 19. November \u2013 die GSK hatte das Geb\u00fchrenrregelwerk intern bereits verabschiedet \u2013 entschied das Bundesgericht in einer Beschwerdesache des Konsumentenmagazin \u00absaldo\u00bb, die erhobene Geb\u00fchr sei \u00abum mindestens die H\u00e4lfte\u00bb zu reduzieren. Das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat hatte f\u00fcr eine Liste von kontrollierten Elektroger\u00e4ten 800 bis 1000 Franken verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Geb\u00fchr auf 600 Franken. Laut Bundesgericht <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_11_19_BG_ESTI_Gebuehren.pdf\">darf sie jetzt h\u00f6chstens 300 Franken kosten.<\/a><\/p>\n<p>\u00abDie GSK wird sich mit den Konsequenzen dieses Bundesgerichtsentscheids befassen\u00bb, sagt Ulysse Tscherrig, Jurist bei der Bundeskanzlei, gegen\u00fcber \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch. Die Geb\u00fchren-Empfehlungen der GSK w\u00fcrden \u00abselbstverst\u00e4ndlich unter Ber\u00fccksichtigung der aktuellen Rechtsprechung\u00bb angewandt.<\/p>\n<p><strong>Journalisten-Rabatte sind der falsche Ansatz<\/strong><\/p>\n<p>Ob 20, 30, oder 60 Prozent Rabatt: Mit einem pauschalen Journalisten-Skonto erf\u00fcllt die Verwaltung die Erwartung der Medien nicht \u2013 und wohl auch nicht diejenigen des Bundesgerichts. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/05\/das-bfe-verlangte-zu-viel\/#more-3684\">Dieses hatte im Fr\u00fchjahr argumentiert<\/a>, Medien seien \u00abregelm\u00e4ssig auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten angewiesen\u00bb. Selbst die Kumulation bescheidener Geb\u00fchren k\u00f6nnten sich als Zugangsbeschr\u00e4nkung auswirken.<\/p>\n<p>Es liege im Interesse der Verwaltung, argumentierte das Gericht weiter, \u00abwenn die Medien seri\u00f6s, gest\u00fctzt auf amtliche Dokumente, \u00fcber Themen von aktuellem Interesse informieren, und die Beh\u00f6rden damit in ihrem Informationsauftrag unterst\u00fctzen.\u00bb Auch wenn eine Informationsbeschaffung \u00abnicht von geradezu existentieller Bedeutung ist\u00bb k\u00f6nne eine Geb\u00fchrenbefreiung gerechtfertigt sein.<\/p>\n<p>Medienschaffende erwarteten in der Folge eine Regelung, die im Normalfall auf Geb\u00fchren verzichtet und nur bei aufw\u00e4ndigen Gesuchen moderate Betr\u00e4ge vorsieht. Die neuen Regeln sollten nicht nur den (Budget-)Realit\u00e4ten von Redaktionen Rechnung tragen, sondern auch Geb\u00fchrenexzessen einen Riegel schieben. Denn immer wieder versuchten in der Vergangenheit Verwaltungseinheiten, Transparenz mit \u00fcberh\u00f6hten Geb\u00fchrenforderungen zu verhindern<\/p>\n<p>Jetzt ersch\u00f6pft sich der Vorschlag der Generalsekret\u00e4renkonferenz in einem m\u00f6glichen Journalisten-Rabatt. Kostenlos soll die Einsicht nur in Ausnahmesituationen sein: Der unentgeltlichen Zugang zu amtlichen Dokumenten sei m\u00f6glich, wenn \u00abwichtige Vorkommnisse\u00bb ein Informationsinteresse begr\u00fcndeten, die Publikation eines Dokuments \u00abinsbesondere dem Schutz der \u00f6ffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der \u00f6ffentlichen Gesundheit\u00bb diente oder \u00abf\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit von existentieller Bedeutung\u00bb sei.<\/p>\n<p>Nur: Ist die Verwaltung in solchen Ausnahmesituationen nicht ohnehin verpflichtet, im Wohl der Gemeinschaft transparent zu informieren \u2013 nicht nur gratis und nicht auf Anfrage von Medienschaffenden &#8211; sondern von sich aus?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll.\u00a0Die Generalsekret\u00e4ren- konferenz des Bundes hat die Geb\u00fchren f\u00fcr die Akteneinsicht auf Druck des Bundesgerichts neu geregelt. 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