{"id":4178,"date":"2013-11-27T21:30:29","date_gmt":"2013-11-27T20:30:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4178"},"modified":"2015-01-16T17:02:12","modified_gmt":"2015-01-16T16:02:12","slug":"anatomie-eines-gescheiterten-offentlichkeits-verhinderungs-gesuchs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/11\/anatomie-eines-gescheiterten-offentlichkeits-verhinderungs-gesuchs\/","title":{"rendered":"Anatomie eines gescheiterten \u00d6ffentlichkeits-Verhinderungs-Versuchs"},"content":{"rendered":"<p><em><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-4194\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/11\/WOZ_Uni-UBS1.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"247\" \/>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em> <strong>Erstmals in der Schweiz hat eine Rechtsinstanz <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/10\/neunzig-prozent-transparenz-im-uni-zurich-ubs-deal\/\" target=\"_blank\">dar\u00fcber befunden<\/a>, inwieweit ein Vertrag einer \u00f6ffentlichen Uni mit einem privaten Lehrstuhlsponsor geheim sein darf. Der fragliche Vertrag der Uni Z\u00fcrich mit der UBS <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/10\/2012_05_22_Uni_Zuerich_Vertrag_mit_UBS_zum_Zweiten.pdf\" target=\"_blank\">liegt nun fast vollst\u00e4ndig offen<\/a> \u2013 und enth\u00e4lt Skandal\u00f6ses. Aber auch das ganze Verfahren erlaubt interessante Einsichten in Entscheidprozesse.<\/strong><\/p>\n<p>Der Geheimvertrag \u00fcber 100 Millionen, den die Uni Z\u00fcrich (UZH) am 22. Mai 2013 mit der UBS Foundation abgeschlossen hat, ritzt stark an der gesetzlich garantierten akademischen Unabh\u00e4ngigkeit der Uni. So erh\u00e4lt die UBS, die hinter dem Vertragspartner, der UBS Foundation, steht, weit gehende \u00abBranding\u00bb-Rechte am Institut f\u00fcr Volkswirtschaft, einen garantierten Sitz im Instituts-Beirat, und das Abkommen genie\u00dft Exklusivit\u00e4t. Ich habe dar\u00fcber <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1348\/der-geheimvertrag\/studieren-im-hoersaal-marke-ubs\">in der WOZ vom 28. November geschrieben<\/a>.<\/p>\n<p>An dieser Stelle interessiert vor allem, wie der Kampf um die Offenlegung des Vertrags gelaufen ist \u2013 und was er \u00fcber die Entscheidprozesse offenbart. Ganz abgeschlossen ist der Kampf \u00fcbrigens nicht: Die UZH darf noch einige wenige Passagen des Vertrags geheim halten. Dagegen haben wir \u2013 ich und mein Kollege <a href=\"http:\/\/www.matthiasdaum.ch\/\">Matthias Daum<\/a> von der <em>Zeit<\/em> \u2013 vor dem kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>\u00abDa steht wahrscheinlich gar nichts Interessantes drin\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Am Anfang stand eine Medienkonferenz, an der die UZH ihren 100-Millionen-Deal stolz pr\u00e4sentierte. Die Unabh\u00e4ngigkeit von Forschung und Lehre bleibe gewahrt, versicherten die Vertreter von Uni und UBS. Die meisten JournalistInnen begn\u00fcgten sich damit \u2013 au\u00dfer mir und Matthias Daum: Wir wollten nicht blind glauben. Dabei ging es uns vor allem ums Prinzip.\u00a0<\/p>\n<p>\u00abDa steht wahrscheinlich nichts Interessantes drin\u00bb, sagte mir NZZ-Redaktor und Unirats-Mitglied Christoph Wehrli \u2013 und das glaubte ich selber. Die Uni versuchte die Sache zuerst auszusitzen, antwortete statt wie im kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) vorgesehen mit einer Verf\u00fcgung nur informell, verpasste im gesamten Verfahren fast jede Frist respektive beantragte Fristverl\u00e4ngerung. Und wie sie sich immer verzweifelter zu wehren begann \u2013 einmal rief uns sogar der Uni-Pressesprecher aufs Handy an und bettelte darum, wir sollten das Gesuch zur\u00fcckziehen \u2013 da begannen wir zu ahnen: Ob wohl doch mehr dahinter steckt? Die Uni bot uns dann als erstes Entgegenkommen ein paar Zitate aus dem Vertrag, die die akademische Freiheit sch\u00fctzen. Pikant: Selbst um uns diese Zitate vorzulegen, musste die Uni die UBS Foundation darum ersuchen, sie von der Geheimhaltungspflicht zu befreien. Erst so erfuhren wir, dass es eine Geheimhaltungsklausel gab \u2013 das hatte der Sprecher der Uni bei unserer ersten Anfrage <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1220\/bildungspolitik\/uni-geheimvertrag-aehem-nein\">explizit geleugnet<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Was wusste der Unirat?<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0Als mir Wehrli sagte, es st\u00fcnde \u00abwahrscheinlich\u00bb eh nichts Interessantes im Vertrag, verga\u00df ich nachzuhaken: wieso \u00abwahrscheinlich\u00bb? Wehrli sitzt im Unirat, und der hat den Vertrag abgesegnet \u2013 nach heftigen Diskussionen, wie man h\u00f6rt, wobei sich schlie\u00dflich die Position von Ernst Fehr, des Vaters des Deals, durchsetzte. Fehr verf\u00fcgt \u00fcber eine ungeheure Machtf\u00fclle: Er leitet sowohl das (bestehende) Institut f\u00fcr Volkswirtschaft wie das (neue) UBS International Center, ist Vizepr\u00e4sident der UBS Foundation, Pr\u00e4sident der Excellence Foundation, die ebenfalls f\u00fcr das Institut Gelder einwirbt, und wird als Nobelpreiskandidat gehandelt (wie er selber gerne betont). So einen will man nicht verlieren.<\/p>\n<p>Kannte nun der Unirat den Wortlaut der Vereinbarung, als er entschied? Wer wusste \u00fcberhaupt wie viel? Die f\u00fcr die Wirtschaftswissenschaften zust\u00e4ndige Prorektorin, Andrea Schenker-Wicki, stand im Fr\u00fchjahr 2013 im Wahlkampf um die Nachfolge des Rektors (sie unterlag Michael Hengartner). Vor dem Senat soll sie gesagt haben, sie kenne den Vertrag nicht \u2013 als zust\u00e4ndige Prorektorin! Ich fragte sie, ob das stimme. Sie demenierte nicht, sagte lediglich, sie sei noch nicht Prorektorin gewesen, als der Vertrag ausgearbeitet wurde, und heute w\u00fcrde sie den Vertrag kennen. Tats\u00e4chlich wurde sie erst im August Prorektorin \u2013 aber offenbar kannte sie den Vertrag noch ein halbes Jahr sp\u00e4ter nicht! Da war sie entweder unglaublich desinteressiert \u2013 oder der Vertrag wurde selbst im engsten F\u00fchrungszirkel der Uni mit unglaublicher Geheimniskr\u00e4merei behandelt.<\/p>\n<p><strong>Die misslungene Taktik des Uni-Rechtsdiensts<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0Nachdem die Uni zuerst gar nichts preisgeben wollte und sogar leugnete, dass der Vertrag eine Geheimhaltungsklausel aufweist, gab sie unter dem Druck des Verfahrens ein paar S\u00e4tze aus dem Vertrag bekannt, die die akademische Freiheit sch\u00fctzen. Sowohl Ernst Fehr wie Rektor Andreas Fischer hatten die Chuzpe, in Interviews zu behaupten, die Uni habe ja die \u00abentscheidenden Passagen\u00bb des Vertrags publiziert. Aber wer hatte die Passagen publiziert? Einzig einzig ich auf meiner pers\u00f6nlichen Homepage!<\/p>\n<p>Zum Verfahren geh\u00f6rte, dass die Rekurskommission der Z\u00fcrcher Hochschulen (Reko) eine Stellungnahme des <a href=\"http:\/\/www.zh.ch\/internet\/de\/rechtliche_grundlagen\/oeffentlichkeitsprinzip\/beteiligte_stellen\/idg.html#a-content\">IDG-Fachmanns der Staatskanzlei<\/a> (Dieter M\u00fcller) einholte. Nachdem die eindeutig zu unseren Gunsten ausfiel, ergriff die Uni die Flucht nach vorn: Sie legte der Reko eine Vertragskopie vor, in der weite Teile eingeschw\u00e4rzt waren. Diese Kopie war sie bereit offenzulegen \u2013 wenn es denn unbedingt sein m\u00fcsse. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/05\/uni-zurich-muss-vertrag-mit-ubs-offen-legen\/\">Es m\u00fcsse, entschied die Reko<\/a> in einem Zwischenentscheid im Fr\u00fchjahr.<\/p>\n<p>Mit diesem Schachzug gewann die Uni Zeit, indem die Reko den Schlussentscheid auf sp\u00e4ter verschob. Doch im Nachhinein k\u00f6nnen wir sagen: Wir haben dadurch zus\u00e4tzliche Information gewonnen. Wir wissen nun n\u00e4mlich, was die Uni auf gar, gar, gar keinen Fall \u00f6ffentlich bekannt haben wollte. W\u00e4re es bei dem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/10\/2012-05-22_Universitaet_Zuerich_Vertrag_mit_UBS.pdf\">exzessiv eingeschw\u00e4rzten Vertrag<\/a> vom Fr\u00fchjahr geblieben, so st\u00fcnde tats\u00e4chlich kaum Brisantes darin. Wir w\u00fcrden glauben, der Vertrag betreffe nur die Uni und die (nicht gewinnorientierte) UBS Foundation, und sie regle nur Dinge, die das neu zu schaffende UBS Center angehen. Nun aber sehen wir, dass der Vertrag dem Unternehmen hinter der UBS Foundation \u2013 n\u00e4mlich der UBS selber \u2013 weit gehende, mit der akademischen Unabh\u00e4ngigkeit schwer zu vereinbarende Rechte einr\u00e4umt. Das ergibt ein v\u00f6llig anderes Bild. Au\u00dferdem hatte die Uni die Exklusivit\u00e4tsklausel geschw\u00e4rzt, die ihr verbietet, im Bereich der Wirtschaftswissenschaften Abkommen von \u00ab\u00e4hnlicher Sichtbarkeit\u00bb mit anderen Geldgebern einzugehen.<\/p>\n<p><strong>Wie tauglich ist die zust\u00e4ndige Rekurskommission?<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend auf Bundesebene ein abgelehntes Akteneinsichtsgesuch vor den Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) weiter gezogen werden kann, ist im Kanton je nach Beh\u00f6rde, die das Gesuch ablehnt, eine andere Stelle zust\u00e4ndig. Bei uns war das die Reko, ein Laiengremium, das sich sonst vor allem mit Pr\u00fcfungsrekursen und \u00c4hnlichen befasst. Das zeigt sich am Entscheid, der in seiner Qualit\u00e4t von den Entscheiden der Fachleute des ED\u00d6B weit abf\u00e4llt. So <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/10\/neunzig-prozent-transparenz-im-uni-zurich-ubs-deal\/\">vers\u00e4umte es die Reko, eine wirkliche Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen<\/a>, wie sie \u00a723 IDG verlangt. \u00a0Das ist auch der Grund, weshalb wir den Entscheid, trotz unserem jetzigen 90-Prozent-Sieg an das Verwaltungsgericht weiter ziehen.<\/p>\n<p>Ihren Zwischenentscheid vom Fr\u00fchjahr hat die Reko allein aufgrund des eingeschw\u00e4rzten Vertrags gef\u00e4llt \u2013 was die Uni eingeschw\u00e4rzt hatte, wusste die Reko auch nicht. Wie ich erfahren habe, musste die IDG-Fachstelle der Staatskanzlei erst mit dem Zaunpfahl winken, bis die Reko auf die Idee kam, von der Uni den ungeschw\u00e4rzten Vertrag zu verlangen, um ihren <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_10_03_Reko_ZH-Hochschulen.pdf\">Schlussentscheid vom 3. Oktober<\/a> darauf zu basieren.<\/p>\n<p>Aber das Gesetz ist jung \u2013 und die entscheidenden Instanzen k\u00f6nnen ja noch lernen!<\/p>\n<p><strong>Nachtrag am 19. Dezember 2013: Das Interims-Rektorat der Universit\u00e4t Z\u00fcrich hat heute auch die letzten noch eingeschw\u00e4rzten Teile des Vertrags offen gelegt, dazu die zwei bereits abgeschlossenen Vertr\u00e4ge zu Lehrst\u00fchlen am UBS-Center!\u00a0<a href=\"http:\/\/www.mediadesk.uzh.ch\/articles\/2013\/uzh-und-ubs-foundation-schaffen-transparenz-.html\">http:\/\/www.mediadesk.uzh.ch\/articles\/2013\/uzh-und-ubs-foundation-schaffen-transparenz-.html<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Erstmals in der Schweiz hat eine Rechtsinstanz dar\u00fcber befunden, inwieweit ein Vertrag einer \u00f6ffentlichen Uni mit einem privaten Lehrstuhlsponsor geheim sein darf. 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