{"id":4157,"date":"2013-11-19T06:56:13","date_gmt":"2013-11-19T05:56:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=4157"},"modified":"2015-06-13T09:42:03","modified_gmt":"2015-06-13T07:42:03","slug":"es-braucht-einen-langen-atem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/11\/es-braucht-einen-langen-atem\/","title":{"rendered":"Es braucht einen langen Atem"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4162\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4162  \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/11\/Jaunpass.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"278\" \/> Satte Preise f\u00fcr Asylbewerber: Von ORS betreute Unterkunft auf dem Jaunpass. (Foto: RDB\/Adair)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Jan Jir\u00e1t<\/em>.<strong> Zwei Jahre hat es gedauert, bis die WOZ die Vertr\u00e4ge zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) und der Asylbetreuungsfirma ORS Service AG erhalten hat. Zum Durchbruch verholfen hat die Empfehlung des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B).<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Kern ging es um Vertr\u00e4ge zwischen dem Bund und einer privaten Firma in einem sensiblen Bereich (Asylbetreuung). W\u00e4hrend das zust\u00e4ndige Bundesamt von Anfang an f\u00fcr eine Offenlegung der Dokumente war, hat die private Firma den Prozess blockiert. Gem\u00e4ss Empfehlung des ED\u00d6B wiegt das \u00f6ffentliche Interesse mehr als das angebliche \u00abGesch\u00e4ftsgeheimnis\u00bb einer Privatfirma, deren Auftraggeber und -zahler der Bund ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Am Anfang hielten Carlos Hanimann und ich \u2013 wir haben die gesamten Recherchen zum folgenden Fall sowie die diversen Gesuche nach \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) gemeinsam gemacht \u2013 ein einzelnes A4-Blatt in den H\u00e4nden. Ein Asylsuchender hatte uns Ende November 2011 eine Monatsabrechnung der Z\u00fcrcher Asylbetreuungsfirma ORS Service AG \u00fcbergegeben, die f\u00fcr seine Betreuung zust\u00e4ndig war. Darauf war unter anderem ein Abzug von 700 Franken f\u00fcr die \u00abNutzung des Wohnraums\u00bb verzeichnet. Dieser Wohnraum entpuppte sich als heruntergekommenes Haus in der Z\u00fcrcher Unterl\u00e4nder Gemeinde Weiach, wo insgesamt zehn Asylsuchende untergebracht waren. Wir schrieben Anfang Dezember einen Artikel mit dem Titel <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1149\/ors-service-ag\/die-asylprofiteure\">\u00abDie Asylprofiteure\u00bb<\/a> und schrieben, dass die ORS in einer Z\u00fcrcher Gemeinde Asylsuchenden eklatant hohe Wohnkosten verrechnete.\u00a0<\/p>\n<p>Kurz nach der Ver\u00f6ffentlichung schickte Carlos Hanimann am 9. Dezember 2011 ein Einsichtsgesuch in die \u00abLeistungsvereinbarungen BFM-ORS AG\u00bb gest\u00fctzt auf das BG\u00d6 ans BFM. Unsere Recherchen \u00fcber die ORS hatten mittlerweile ergeben, dass die private Firma im Auftrag des BFM s\u00e4mtliche bundeseigenen Asylzentren betreute. Wie sich sp\u00e4ter herausstellte, hatte das BFM mit diesem Auftrag zwei Jahrzehnte lang gegen das Gesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen verstossen. Statt alle f\u00fcnf Jahre die Auftr\u00e4ge neu auszuschreiben, bevorzugte der Bund die ORS. Diese konnte dadurch ohne \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit Geld mit der \u00abVerwaltung\u00bb von Asylsuchenden verdienen.<\/p>\n<p>Die definitive Antwort des BFM auf unser Gesuch erhielten wir Ende Januar 2012. Das Bundesamt informierte uns, dass es sowohl eine Rahmenvereinbarung wie auch Objektvertr\u00e4ge gebe. Erstgenannte w\u00fcrde nicht unter das BG\u00d6 fallen, da sie bereits 2005 abgeschlossen wurde, also bevor das Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft trat. Bez\u00fcglich Objektvertr\u00e4gen sei das BFM im Gegensatz zur ORS AG der Auffassung, sie seien zug\u00e4nglich zu machen. Die Asylbetreuungsfirma stellte sich quer, weil die Vertr\u00e4ge angeblich unter das \u00abGesch\u00e4ftsgeheimnis\u00bb fielen. Ohne Einverst\u00e4ndnis sei das BFM aber nicht berechtigt, die Dokumente zug\u00e4nglich zu machen. Uns bleibe jedoch die M\u00f6glichkeit beim ED\u00d6B innert 20 Tagen einen Schlichtungsantrag zu stellen.<\/p>\n<p>Das haben wir umgehend getan. Rund ein Jahr sp\u00e4ter informierte uns eine Mitarbeiterin des ED\u00d6B, der Schlichtungsantrag werde bald behandelt. Anfang Juli 2013 folgte die schriftliche Einladung an die Schlichtungsverhandlung. Diese fand dann am 24. Juli 2013 vormittags beim ED\u00d6B in Bern statt. Alle beteiligten Parteien \u2013 ORS, BFM und WOZ \u2013 waren vertreten, zwei MitarbeiterInnen des ED\u00d6B f\u00fchrten die Verhandlung auf eine sachliche Weise. Anfang Oktober lag dann die Empfehlung des ED\u00d6B vor: Die Vertr\u00e4ge seien \u00abungeschw\u00e4rzt zug\u00e4nglich zu machen\u00bb. Als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse k\u00f6nnten nur Informationen gelten, die nur einem engen Kreis bekannt seien. Das sei hier nicht der Fall:<a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1251\/asylindustrie\/wer-von-den-asylmillionen-des-bundes-profitiert\" target=\"_blank\"> Erstens habe ein externes Beratungsunternehmen einen Bericht verfasst<\/a>, f\u00fcr die es auf die Informationen Zugriff hatte. \u00a0Zweitens habe sich das BFM beim jahrzehntelangen Betreuungsauftrag an die ORS nicht an die Gesetze gehalten. Wenn das BFM Informationen regelwidrig nicht publiziert habe, lasse sich daraus kein Recht auf Geheimhaltung ableiten.<\/p>\n<p>Ende Oktober lagen die Dokumente endlich bei uns auf der Redaktion vor, <a href=\"http:\/\/www.woz.ch\/1345\/transparenz-im-asylbusiness\/geschaeftsgeheimnis-asylzentrum\" target=\"_blank\">und wir publizierten die Recherche.\u00a0<\/a><\/p>\n<p>Unser Fazit nach der langen Zeit lautet, dass die Empfehlung des ED\u00d6B wichtig f\u00fcr den Fall war. Im Kern geht es um Vertr\u00e4ge zwischen dem Bund und einer privaten Firma in einem sensiblen Bereich. W\u00e4hrend das zust\u00e4ndige Bundesamt von Anfang an f\u00fcr eine Offenlegung der Dokumente war, hat die private Firma den Prozess blockiert. Gem\u00e4ss Empfehlung des ED\u00d6B wiegt das \u00f6ffentliche Interesse mehr als das angebliche \u00abGesch\u00e4ftsgeheimnis\u00bb einer Privatfirma, deren Auftraggeber und -zahler der Bund ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>Die Vertr\u00e4ge zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Migration und der Asylbetreuungsfirma ORS k\u00f6nnen <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/4\/2010-01-11-EJPD_BFM_ORS-Vertraege.pdf\">hier<\/a> abgerufen werden.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Jan Jir\u00e1t. Zwei Jahre hat es gedauert, bis die WOZ die Vertr\u00e4ge zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) und der Asylbetreuungsfirma ORS Service AG erhalten hat. 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