{"id":3989,"date":"2013-10-16T16:00:16","date_gmt":"2013-10-16T15:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3989"},"modified":"2015-01-16T17:02:36","modified_gmt":"2015-01-16T16:02:36","slug":"neunzig-prozent-transparenz-im-uni-zurich-ubs-deal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/10\/neunzig-prozent-transparenz-im-uni-zurich-ubs-deal\/","title":{"rendered":"Neunzig Prozent* Transparenz im Uni Z\u00fcrich-UBS-Deal"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3998\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3998  \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/10\/Uni_Z\u00fcrich_Genforschung.jpeg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"247\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Signal f\u00fcr Transparenz in der Forschung: Genforschung an der Uni Z\u00fcrich. (Foto: Balz M. Murer\/RDB)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi. <\/em><strong>Erstmals liegt in der Schweiz ein erstinstanzlicher juristischer Entscheid zur Frage vor, ob Hochschulen Geheimvertr\u00e4ge mit Privaten abschliessen d\u00fcrfen.<\/strong><\/p>\n<p>Im April 2012 gibt die Uni Z\u00fcrich (UZH) bekannt, von der UBS 100 Millionen Franken entgegenzunehmen, um das <a href=\"http:\/\/www.ubscenter.uzh.ch\/de\">UBS International Center of Economics in Society <\/a>aufzubauen. Die akademische Freiheit bleibe gewahrt und sei vertraglich festgeschrieben, hiess es. Ein Akteneinsichtsgesuch unter dem kantonalen <a href=\"http:\/\/www2.zhlex.zh.ch\/appl\/zhlex_r.nsf\/0\/F835D453C58B0263C12574B90025F03C\/$file\/170.4_12.2.07_62.pdf\">Informations- und Datenschutzgesetz <\/a>(IDG), um diese Aussage zu \u00fcberpr\u00fcfen, lehnte die UZH indes vollumf\u00e4nglich ab. Dagegen haben ich sowie mein Kollege Matthias Daum (<em>Die Zeit<\/em> Schweiz) bei der Rekurskommission der Z\u00fcrcher Hochschulen (Reko) rekurriert.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nachdem eine Stellungnahme der Fachstelle IDG der Z\u00fcrcher Staatskanzlei zu ihren Ungunsten ausgefallen war, ergriff die UZH die Flucht nach vorn und legte der Reko eine exzessiv eingeschw\u00e4rzte Vertragskopie vor, die sie allenfalls offenzulegen bereit w\u00e4re. In einem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/05\/uni-zurich-muss-vertrag-mit-ubs-offen-legen\/\">Zwischenentscheid vom April 2013<\/a> befand die Reko, dass UZH diese <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/10\/2012-05-22_Universitaet_Zuerich_Vertrag_mit_UBS.pdf\">eingeschw\u00e4rzte Kopie<\/a> offen legen m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Nun liegt, nach 17 Monaten des schriftlich gef\u00fchrten Verfahrens, der Endentscheid vor. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen, die UZH muss den gr\u00f6sseren Teil der bisher noch nicht bekannten Vertragspassagen offen legen, die Kosten des Verfahrens gehen auf die Staatskasse.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/10\/2012_05_22_Uni_Zuerich_Vertrag_mit_UBS_zum_Zweiten.pdf\">Der nur noch wenig eingeschw\u00e4rzte Vertrag ist hier<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p>Weil wir den ganzen Vertrag sehen wollen, haben wir den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter gezogen. Die Uni Z\u00fcrich hat, kurz nach dem abrupten Abgang ihres Rektors Andreas Fischer, entschieden, auf einen Weiterzug zu verzichten.*<\/p>\n<p>Das Hauptargument der UZH lehnt die Reko ab: Die UZH bef\u00fcrchtet, k\u00fcnftig mehr M\u00fche zu haben, Sponsoren zu finden, wenn sie gezwungen werden k\u00f6nne, Vertr\u00e4ge offen zu legen. Die Reko stellt fest, dass diese Furcht keine Ausnahme vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip begr\u00fcnde. Art. 23 Abs. 1 lit. a und b w\u00fcrden nur \u00abdie Vertraulichkeit konkreter, im Gang befindlicher Verhandlungen\u00bb sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Dagegen erkennt die Reko sch\u00fctzenswerte Interessen der UZH (wie der UBS) gem\u00e4ss Art. 23 IDG \u00fcberall dort, wo der Vertrag Verhandlungsspielraum offen l\u00e4sst \u2013 und nur so lange, als der Gang der Verhandlungen diese Spielr\u00e4ume noch nicht geschlossen hat. Ein merkw\u00fcrdiges Argument: Die einzigen Verhandlungspartner, die UZH und die UBS Foundation, kennen den Vertrag ja, sie w\u00fcrden durch eine Offenlegung nichts Neues erfahren. Es scheint mir schwer vorzustellen, inwiefern ein Mitwissen der \u00d6ffentlichkeit die Spielr\u00e4ume beschneiden k\u00f6nnte \u2013 es sei denn dadurch, dass es den Vertragspartnern unangenehm w\u00e4re, wenn allf\u00e4llige Mauscheleien publik w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Der Entscheid der Milizbeh\u00f6rde bleibt aber vor allem unbefriedigend und in seiner Qualit\u00e4t weit hinter den Empfehlungen des ED\u00d6B auf eidgen\u00f6ssischer Ebene zur\u00fcck, weil er es vers\u00e4umt, eine Interessenabw\u00e4gung explizit vorzunehmen. Die Ausnahmegr\u00fcnde von Art. 23 rechtfertigen eine Ablehnung der Akteneinsicht n\u00e4mlich nur dann, wenn sie das Interesse der \u00d6ffentlichkeit auf Akteneinsicht <em>\u00fcberwiegen<\/em>. Von diesen Interessen \u2013 beispielsweise dem Interesse zu pr\u00fcfen, ob die UZH ihrem Auftrag gen\u00fcgt, die akademische Freiheit zu sch\u00fctzen \u2013 ist im Entscheid nicht die Rede. Die Reko scheint stillschweigend angenommen zu haben, dass \u00fcberall dort, wo Interessen der UZH (und der UBS) gem\u00e4ss Art. 23 IDG bestehen, diese auch <em>\u00fcberwiegend<\/em> seien.<\/p>\n<p>Alle Universit\u00e4tskantone der Schweiz ausser Luzern kennen das \u00d6ffentlichkeitsprinzip (St. Gallen nur in der Verfassung; ein St. Galler Ausf\u00fchrungsgesetz existiert noch nicht), ebenso der Bund als Betreiber der beiden ETH. Der Z\u00fcrcher Entscheid d\u00fcrfte also Signalcharakter \u00fcber den Kanton hinaus haben, ist es doch bis heute \u00fcblich, Vertr\u00e4ge zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern geheim zu halten. <a href=\"http:\/\/www.mhaenggi.ch\/transparenz.html#1\">Gegen die beiden ETH<\/a> bin ich seit anderthalb Jahren in einem Schlichtungsverfahren vor dem ED\u00d6B in \u00e4hnlicher Angelegenheit engagiert und erwarte baldigen Entscheid.<\/p>\n<p>&gt; zum n<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/befreite-dokumente\/10\/2012_05_22_Uni_Zuerich_Vertrag_mit_UBS_zum_Zweiten.pdf\">ur noch wenig\u00a0eingeschw\u00e4rzten Vertrag<\/a>, wie er seit dem 25. November offen liegt.<\/p>\n<p>&gt; zum <a title=\"Entscheid Rekurskommission Z\u00fcrcher Hochschulen UZH-UBS\" href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_10_03_Reko_ZH-Hochschulen.pdf\">Entscheid der Rekurskommission<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p><strong>* Nachtrag am 19. Dezember: Die Unileitung unter Interimsrektor Otfried Jarren hat den Vertrag heute von sich aus und ohne einen Entscheid des Verwaltungsgerichts abzuwarten <a href=\"http:\/\/www.mediadesk.uzh.ch\/articles\/2013\/uzh-und-ubs-foundation-schaffen-transparenz-.html\">vollst\u00e4ndig offengelegt<\/a>, plus zwei bereits abgeschlossene Vertr\u00e4ge zu konkreten Lehrst\u00fchlen am UBS Center!\u00a0<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Erstmals liegt in der Schweiz ein erstinstanzlicher juristischer Entscheid zur Frage vor, ob Hochschulen Geheimvertr\u00e4ge mit Privaten abschliessen d\u00fcrfen. Im April 2012 gibt die Uni Z\u00fcrich (UZH) bekannt, von der UBS 100 Millionen Franken entgegenzunehmen, um das UBS International Center of Economics in Society aufzubauen. 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