{"id":3950,"date":"2013-09-24T10:54:43","date_gmt":"2013-09-24T09:54:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3950"},"modified":"2013-09-24T10:55:28","modified_gmt":"2013-09-24T09:55:28","slug":"schlaglicht-auf-die-berner-justiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/09\/schlaglicht-auf-die-berner-justiz\/","title":{"rendered":"Schlaglicht auf die Berner Justiz"},"content":{"rendered":"<p><em>Jon Mettler, Rahel Guggisberg.<\/em>\u00a0<strong>Die Berner Zeitung wertete die Urteile des Berner Obergerichts von 2010 bis 2013 aus. Die Richterspr\u00fcche beschaffte sie sich mit dem Hinweis auf das im Kanton geltende \u00d6ffentlichkeitsprinzip und wertete die Angaben mit datenjournalistischen Methoden aus.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_3954\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3954\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/09\/Obergericht.jpg\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"309\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Harte Fakten belegen ein Gef\u00fchl: Das Berner Obergericht sch\u00f6pft den Strafrahmen selten zu mehr als 40 Prozent aus. (Foto: RDB)<\/p><\/div>\n<p>Am Anfang stand eine redaktionsinterne Diskussion dar\u00fcber, inwiefern die Medien ihre Kontrolle gegen\u00fcber der Justiz \u00fcberhaupt aus\u00fcben. Bald mischte sich in die Debatte ein gewisser Unmut gegen die Berner Justiz, die unter Journalisten vor Ort als wenig transparent gilt. Das hat unter anderem damit zu tun, dass das Obergericht das Informationsreglement der Zivil-, Straf- und Jugendgerichtsbeh\u00f6rden (IR ZSJ) selbst bestimmt. Und dann ist nat\u00fcrlich noch das Schlagwort der \u00abKuscheljustiz\u00bb gefallen.<\/p>\n<p>Wir wollten es deshalb f\u00fcr einmal ganz genau wissen, zumindest f\u00fcr den Kanton Bern. Stimmt der Vorwurf der kuscheligen Justiz? Oder ist es einzig ein Gef\u00fchl, das durch Fakten nicht belegt werden kann? Der objektivste Weg, die Arbeit der Richter zu bewerten, w\u00e4re eine datenjournalistische Auswertung von Urteilen \u00fcber einen gewissen Zeitraum hinweg. Unsere Idee war herauszufinden, wie sehr die Gerichte den vom Gesetz vorgegeben Strafrahmen prozentual \u00fcberhaupt aussch\u00f6pfen &#8211; oder eben nicht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Zwei Stolpersteine lagen auf dem Weg: Erstens mussten wir zwei Disziplinen verbinden, Recherchearbeit und Datenjournalismus. Mit anderen Worten: Wir mussten eine Datenbasis \u00fcber einen gewissen Zeitraum anhand von Urteilen aufbauen, die mit Hinweis aufs \u00d6ffentlichkeitsgesetz zu beschaffen waren.<\/p>\n<p>Da wir uns zweitens mit der Justiz anlegten, war f\u00fcr uns von Anfang an klar: Die datenjournalistische Analyse und die Berichte dazu m\u00fcssen jedem Faktencheck standhalten, das heisst: Null-Fehler-Toleranz und damit h\u00f6chste Glaubw\u00fcrdigkeit. So mussten wir etwa sicher gehen, dass wir nicht \u00c4pfel mit Birnen vergleichen. Also haben wir einen erfahrenen Strafrechtler gebeten, uns beim Recherche- und Analyseprozess laufend zu beraten. Damit wir Befangenheit ausschliessen konnten, fragten wir einen Rechtsexperten ausserhalb des Kantons Bern an.<\/p>\n<p>Das Coaching sollte sich schon beim Schreiben der Gesuche an die vier Regionalgerichte (Bern-Mittelland, Berner Oberland, Berner Jura-Seeland und Emmental-Oberaargau) und an das Obergericht als \u00e4usserst wertvoll erweisen: Die Korrespondenz konnten wir in blumigster Juristensprache f\u00fchren, was uns auf gleiche Augenh\u00f6he wie die Gerichte hob.<\/p>\n<p>Zudem erlaubte uns das Juristendeutsch, die Forderungen in den Gesuchen pr\u00e4zise zu formulieren. Damit erh\u00f6hten wir unsere Chancen, an die relevanten Urteile zu gelangen. Wir wollten n\u00e4mlich nur alle schriftlich begr\u00fcndeten Urteile von 2011 bis 2013, welche aufgrund einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zustande gekommen sind. Damit konnten wir Freispr\u00fcche, Vollzugsbeschwerden und geringf\u00fcgige Delikte ausschliessen. Da uns nur die Strafzumessung interessierte, wiesen wir die Gericht darauf hin, dass wir privaten oder \u00f6ffentlichen Geheimhaltungsinteressen mit Anonymisierung Rechnung tragen.<\/p>\n<p>Alle f\u00fcnf Gerichte antworteten innert n\u00fctzlicher Frist schriftlich auf unsere Anfrage. Die vier Regionalgerichte lehnten das Gesuch mit der Begr\u00fcndung ab, der Aufwand sei f\u00fcr sie zu gross.<\/p>\n<p>Das Obergericht hielt den Aufwand ebenfalls f\u00fcr zu gross und gab zu bedenken, dass das Gesuch gegen das Informationsreglement der kantonalbernischen Gerichtsbarkeit verstosse. Trotzdem signalisierte das Obergericht Entgegenkommen. Statt der schriftlich begr\u00fcndeten Urteile stellte uns die oberste Instanz sogenannte Res\u00fcmees (Zusammenfassungen) von Urteilen zwischen 2010 und Februar 2013 in Aussicht. Sie half uns damit, einen noch gr\u00f6sseren Zeitraum als urspr\u00fcnglich verlangt zu untersuchen. Geb\u00fchren hat das Obergericht keine verrechnet.<\/p>\n<p>Das Resultat unserer Analyse lautet \u00fcbrigens: Das Obergericht sch\u00f6pft den Strafrahmen selten zu mehr als 40 Prozent aus \u2013 jedenfalls nicht zwischen Januar 2010 bis Februar 2013.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Link zur Story und den Daten <a href=\"http:\/\/www.bernerzeitung.ch\/region\/kanton-bern\/Berner-Obergericht-spricht-selten-strenge-Strafen-aus\/story\/22980768\">hier<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jon Mettler, Rahel Guggisberg.\u00a0Die Berner Zeitung wertete die Urteile des Berner Obergerichts von 2010 bis 2013 aus. Die Richterspr\u00fcche beschaffte sie sich mit dem Hinweis auf das im Kanton geltende \u00d6ffentlichkeitsprinzip und wertete die Angaben mit datenjournalistischen Methoden aus. 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