{"id":3786,"date":"2013-06-14T20:58:44","date_gmt":"2013-06-14T19:58:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3786"},"modified":"2013-07-24T07:59:20","modified_gmt":"2013-07-24T06:59:20","slug":"die-bundesprasidenten-und-ihre-geheimen-neujahrskarten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/06\/die-bundesprasidenten-und-ihre-geheimen-neujahrskarten\/","title":{"rendered":"Die Bundespr\u00e4sidenten und ihre geheimen Neujahrskarten"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3793\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3793     \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/06\/Ilham-Alijew.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"313\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Alles Gute von Bundespr\u00e4sidentin Leuthard: Der umstrittene Pr\u00e4sident Aserbaidschans Ilham Alijew mit Ehefrau. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Tina Huber. \u00a0<\/em><strong>Selbst wenn es um Neujahrsw\u00fcnsche an Staatspr\u00e4sidenten geht, versucht die Verwaltung, dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz auszuweichen.\u00a0Die Bundeskanzlei verweigerte Informationen, obwohl der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte bei einem \u00e4hnlichen Gesuch klar stellte, dass diese \u00f6ffentlich sein m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p>Jedes Jahr verschickt der amtierende Schweizer Bundespr\u00e4sident zum Jahresende Gl\u00fcckwunschkarten an Amtskollegen aus dem Ausland. Nicht immer werden dieselben Politiker mit Neujahrsw\u00fcnschen beehrt: Jeder Bundespr\u00e4sident trifft seine pers\u00f6nliche Auswahl \u2013 ein spannender Hinweis auf seine diplomatischen Beziehungen ins Ausland. Fragt man jedoch bei der Bundesverwaltung nach, wer die ausl\u00e4ndischen Staatsoberh\u00e4upter sind, die vom Bundeshaus in den letzten Jahren mit netten Worten bedacht wurden, heisst es: kein Kommentar.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Journalist und Jurist Dominique Strebel forderte vor eineinhalb Jahren das UVEK auf, ihm eine Liste zukommen zu lassen mit den Namen der Personen, die Ende 2010 von der damaligen Bundespr\u00e4sidentin und UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard Neujahrsw\u00fcnsche erhalten hatten. Die Antwort des UVEK \u2013 auf Franz\u00f6sisch \u2013 kam umgehend: Zum \u00abSchutz der Privatsph\u00e4re der betroffenen Personen\u00bb\u00a0k\u00f6nne man dazu keine Auskunft geben.<\/p>\n<p><strong>Privatsph\u00e4re ist kein Killerargument<\/strong><\/p>\n<p>Privatsph\u00e4re von Staatsoberh\u00e4uptern? Nat\u00fcrlich, das Bundesgesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BG\u00d6) h\u00e4lt fest, dass die Privatsph\u00e4re Dritter grunds\u00e4tzlich Vorrang vor dem Zugang der \u00d6ffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten hat. Nun stehen aber Staatsoberh\u00e4upter und andere Spitzenpolitiker, also absolute Personen des Zeitgeschehens, im starken Fokus der \u00d6ffentlichkeit und k\u00f6nnen deshalb nicht in gleichem Masse Privatsph\u00e4re beanspruchen wie Personen ausserhalb des \u00f6ffentlichen Lebens. Diese Einschr\u00e4nkung macht das BG\u00d6 in den pr\u00e4zisierenden Erl\u00e4uterungen zur Verordnung gleich selbst: \u00abHandelt es sich um eine Person des \u00f6ffentlichen Lebens oder um einen oder eine \u00f6ffentliche Angestellte in einer h\u00f6heren F\u00fchrungsfunktion, so muss sie eher in Kauf nehmen, dass auf ihre Person bezogene Informationen ver\u00f6ffentlicht werden, als hierarchisch nachgeordnetes Beh\u00f6rdenpersonal [\u2026]\u00bb.<\/p>\n<p>In die gleiche Richtung zielt das Datenschutzgesetz: Es h\u00e4lt fest, dass Personendaten bekanntgegeben werden d\u00fcrfen, wenn an deren Bekanntgabe ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse besteht. Die Privatsph\u00e4re von Personen ist also nicht absolut gesch\u00fctzt und darf nicht als Killerargument f\u00fcr jegliche Diskussionen verwendet werden. Und die \u00d6ffentlichkeit hat zweifelsohne ein Interesse daran zu erfahren, mit welchen Staatsoberh\u00e4uptern unsere Bundespr\u00e4sidenten freundschaftliche Beziehungen pflegen.\u00a0<\/p>\n<p>Kommt hinzu, dass es sich bei den blossen Namen der begl\u00fcckw\u00fcnschten Politiker nicht um besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt. Es muss also nicht von vorneherein davon ausgegangen werden, dass das \u00f6ffentliche Interesse hier zur\u00fccksteht.<\/p>\n<p><strong>Leuthards Grussliste zeigt Erstaunliches <\/strong><\/p>\n<p>Ein eindeutige Sache also, sollte man meinen. Nicht so f\u00fcr die Bundesverwaltung: Das UVEK beharrte auch nach mehrmaligem Mailwechsel auf der Privatsph\u00e4re der Politiker und verweigerte Dominique Strebel die Herausgabe der geforderten Namen. Daraufhin stellte der Journalist beim Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) einen Schlichtungsantrag \u2013 und bekam Recht. Der ED\u00d6B hielt fest, dass keine Ausnahmebestimmung vorliege, die eine Verweigerung oder einen Aufschub des Zugangs zur geforderten Liste rechtfertigen w\u00fcrde. Auf Aufforderung des ED\u00d6B h\u00e4ndigte das UVEK im Februar dieses Jahres, also \u00fcber ein Jahr nach dem Einsichtsgesuch, Dominique Strebel die Neujahrsgruss-Liste der damaligen Bundespr\u00e4sidentin Doris Leuthard aus dem Jahr 2010 aus. Die Liste brachte Interessantes zu Tage, wie ein <a href=\"http:\/\/dominiquestrebel.wordpress.com\/2013\/02\/20\/die-eu-erhielt-kein-weihnachtskartchen-von-der-schweiz\/\">Blogeintrag von Dominique Strebel auf seinem Justizblog<\/a> sowie <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/06\/Artikel_Soukup.pdf\">eine Glosse des Journalisten Michael Soukup<\/a> im Tages-Anzeiger beweisen.<\/p>\n<p><strong>Neue Anfrage in der Warteschlaufe<\/strong><\/p>\n<p>Sp\u00e4testens jetzt sollte der Fall klar sein. Doch die Bundesverwaltung str\u00e4ubt sich weiter, das \u00d6ffentlichkeitsgesetz konsequent umzusetzen. Vor wenigen Wochen stellte die Autorin dieses Textes bei der Bundeskanzlei ein Einsichtsgesuch mit praktisch identischem Inhalt zu demjenigen von Dominique Strebel. Diesmal sollte die geforderte Liste die Namen derjenigen ausl\u00e4ndischen Politiker enthalten, die von allen Bundespr\u00e4sidenten der Jahre 2002 bis 2012 zu Neujahr gegr\u00fcsst wurden. Nach dem Schlichtungsentscheid des ED\u00d6B erwartete man, dass die Bundeskanzlei dem Gesuch diskussionslos nachkommen w\u00fcrde. Weit gefehlt. Die schriftliche Anfrage wurde von der Bundeskanzlei \u00abaus Datenschutzgr\u00fcnden\u00bb abgewiesen \u2013 obwohl im Gesuch auf den Entscheid des ED\u00d6B aufmerksam gemacht wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Tina Huber. \u00a0Selbst wenn es um Neujahrsw\u00fcnsche an Staatspr\u00e4sidenten geht, versucht die Verwaltung, dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz auszuweichen.\u00a0Die Bundeskanzlei verweigerte Informationen, obwohl der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte bei einem \u00e4hnlichen Gesuch klar stellte, dass diese \u00f6ffentlich sein m\u00fcssen. Jedes Jahr verschickt der amtierende Schweizer Bundespr\u00e4sident zum Jahresende Gl\u00fcckwunschkarten an Amtskollegen aus dem Ausland. 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