{"id":3757,"date":"2013-08-13T15:46:40","date_gmt":"2013-08-13T14:46:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3757"},"modified":"2020-05-04T09:15:47","modified_gmt":"2020-05-04T08:15:47","slug":"transparenz-gegen-geld-macht-wenig-sinn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/08\/transparenz-gegen-geld-macht-wenig-sinn\/","title":{"rendered":"Transparenz gegen Geld macht wenig Sinn"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_3770\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3770\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/06\/Akten_Steueramt_Z\u00fcrich.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"237\" \/> Wenig Ertrag und viel Diskussionen: Durchschnittlich 22 Franken Geb\u00fchren kassierten die Bundes\u00e4mter zwischen 2009 und 2011 f\u00fcr die Bearbeitung eines Gesuchs. (Foto: Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll. <\/em><strong>Das Bundesgericht hat die Verwaltung aufgefordert, die Geb\u00fchrenregelung f\u00fcr Einsichtsgesuche von Medienschaffenden zu \u00fcberdenken. In den Departementen wird das Urteil gegenw\u00e4rtig analysiert. Dabei ist bereits heute klar: Geb\u00fchren bringen kaum Geld und behindern die Umsetzung des Gesetzes massiv. Das stellt auch der Z\u00fcrcher Rechtsanwalt Daniel Dedeyan in einer Fachpublikation fest.<\/strong><\/p>\n<p>Die Zahlen zeigen, wie marginal die Einnahmen sind. Von 2009 bis 2011 hatte die Bundesverwaltung 937 Einsichtsgesuche von Medienschaffenden oder Privatpersonen zu beantworten. Dabei nahmen \u00a0die Bundes\u00e4mter insgesamt 20&#8217;450.- Franken an Geb\u00fchren ein, im Durchschnitt gerade 22 Franken pro eingereichtes Gesuch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es geht also nicht ums Geld, wenn die Verwaltung von Medienschaffenden verlangt, dass sie f\u00fcr den Aufwand, den sie hat, entsch\u00e4digt wird. Es geht ums Prinzip. \u00a0\u00a0<!--more--><\/p>\n<p>Den Weg daf\u00fcr geebnet hat das Parlament. Dieses wollte mit der Geb\u00fchrenpflicht grunds\u00e4tzlich verhindern, dass das Transparenzgesetz die Schweiz viel Geld kostet. Bei der Einf\u00fchrung des Gesetztes rechneten einige mit j\u00e4hrlich zig Tausenden Antr\u00e4gen und einer Verwaltung, die deswegen an ihre Kapazit\u00e4tsgrenzen kommt.\u00a0Dieses Szenario best\u00e4tigte sich nicht, die Zahl der Einsichtsgesuche blieb weit hinter den Erwartungen. Heute kann man sagen: Dem Argument der \u00abKostenneutralit\u00e4t\u00bb des Gesetzes ist in der Gesetzgebungs-Phase viel zuviel Gewicht einger\u00e4umt worden.<\/p>\n<p><strong>Hindernis auf dem Weg zu einer transparenten Verwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Um einen Mehraufwand der Verwaltung zu verhindern, erscheine die Geb\u00fchrenerhebung \u00abweder als notwendig noch als tauglich\u00bb, schreibt der Z\u00fcrcher Jurist Daniel Dedeyan einer neu erschienen Publikation zur Geb\u00fchrenregelung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes. Hingegen seien Zugangsgeb\u00fchren \u00abein ernst zu nehmendes Hindernis f\u00fcr die Verwirklichung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips\u00bb.<\/p>\n<p>Der Jurist nennt an eine ganze Reihe von F\u00e4llen, in denen Verwaltungsstellen mit \u00fcberrissenen Geb\u00fchrenforderzungen Transparenz verhindern wollte, <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/12\/exzessive-gebuhren-mit-abschreckender-wirkung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">zum Beispiel die Forderung von 8000 bis 10 000 Franken f\u00fcr einen Bericht der Finanzkontrolle<\/a>\u00a0oder <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/03\/hinter-den-zensurbalken-versteckt-sich-brisantes\/\">250 Franken f\u00fcr einen fast vollst\u00e4ndig eingeschw\u00e4rzten Bericht der Kommission f\u00fcr die nukleare Sicherheit (KNS)<\/a>. Die F\u00e4lle \u2013 so der Autor \u2013 erinnerten an eine vom Europ\u00e4ische Gerichtshof\u00a0korrigierte Praxis, wo die H\u00f6he der Geb\u00fchr \u00abeher mit der Brisanz der Information korrelierte als\u00a0 mit dem tats\u00e4chlichen Aufwand f\u00fcr die Bearbeitung\u00bb. Bereits gering Zugangsgeb\u00fchren k\u00f6nnten prohibitiv wirken.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich stehen Medienschaffende immer wieder vor der Frage, ob sich die Auslage von 200 Franken f\u00fcr ein Dokument lohnt, von dem unklar ist, was darin steht und ob es einen in der Recherche weiter bringt. Immer weniger Medien sind bereit, f\u00fcr Recherchen mit ungewissem Ausgang Geld zu investieren oder sich vor Gericht gegen \u00fcberrissene Geb\u00fchrenforderungen zu wehren. De facto kann ein Amt mit dem Geb\u00fchrenparagrafen 17 den Zugang zu Dokumenten wirksam verwehren.<\/p>\n<p><strong>Medienschaffende sind auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten angewiesen<\/strong><\/p>\n<p>Richtig stellt Jurist Dedeyan fest, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten \u00abprim\u00e4r nicht im privaten, sondern im \u00f6ffentlichen Interesse \u00abdass die Medien zur seri\u00f6sen Wahrnehmung ihrer Funktionen \u2013 namentlich ihrem Beitrag zur \u00f6ffentlichen Meinungsbildung und zur Kontrolle beh\u00f6rdlicher T\u00e4tigkeiten \u2013 regelm\u00e4ssig auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten angewiesen sind und sich die Kumulation von (f\u00fcr sich allein bescheidenen) Geb\u00fchren als tats\u00e4chliche Zugangsbeschr\u00e4nkung auswirken k\u00f6nnte\u00bb. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/05\/das-bfe-verlangte-zu-viel\/#more-3684\">Auch das Bundesgericht h\u00e4lt Ende April fest<\/a>, \u00abdass die Medien zur seri\u00f6sen Wahrnehmung ihrer Funktionen \u2013 namentlich ihrem Beitrag zur \u00f6ffentlichen Meinungsbildung und zur Kontrolle beh\u00f6rdlicher T\u00e4tigkeiten \u2013 regelm\u00e4ssig auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten angewiesen sind und sich die Kumulation von (f\u00fcr sich allein bescheidenen) Geb\u00fchren als tats\u00e4chliche Zugangsbeschr\u00e4nkung auswirken k\u00f6nnte\u00bb.\u00a0\u00a0Auf eine Geb\u00fchr, schreibt das \u00a0Bundesgericht, h\u00e4tte im konkreten Fall verzichtet werden k\u00f6nnen. Es fordert den Bundesrat auf, betreffend Geb\u00fchrenerhebung eine \u00a0spezielle Regelung f\u00fcr Medienschaffende zu erlassen.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig ist die Verwaltung daran, sich in der Sache eine Meinung zu bilden. Zu bedenken ist: Nicht nur bei Geb\u00fchren, auch bei der Transparenz der Verwaltung geht es um Grunds\u00e4tzliches. Mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz \u00a0soll das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung gest\u00e4rkt werden. Eine relativ breit interpretierbare Geb\u00fchrenregelung, so wie sie heute besteht, gibt gerade verschlossen \u00c4mtern die M\u00f6glichkeit, auf die Transparenzbremse zu treten \u2013 und dem Grundgedanken des Gesetztes nachhaltig zu schaden. Eine unvoreingenommene Abw\u00e4gung von Verwaltung und Regierung kann nur zu einem Ergebnis f\u00fchren: Transparenz gegen Geld macht wenig Sinn, besonders bei Medienschaffenden, denen im Staat die Funktion eines W\u00e4chters zukommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-3760\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/06\/Transparenz-gegen-Geld.jpg\" alt=\"\" width=\"132\" height=\"194\" \/>Daniel Dedeyan, \u00a0<strong>Transparenz gegen Geld?\u00a0<\/strong>Die Geb\u00fchrenregelung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes, herausgegeben von Bruno Baeriswyl und Beat Rudin, 50 Seiten, \u00a0<a href=\"http:\/\/www.schulthess.com\/verlag\/detail\/ISBN-9783725568024\/Dedeyan-Daniel\/Transparenz-gegen-Geld\">Schulthess Verlag Z\u00fcrich, 2013<\/a><\/p>\n<p><em>\u00a0<em>\u00ab<\/em>Als eines der wichtigsten Hindernisse f\u00fcr den Informationszugang hat sich in der Praxis die Erhebung von Geb\u00fchren f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten herausgestellt.<em>\u00bb<\/em><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &nbsp; Von Martin Stoll. Das Bundesgericht hat die Verwaltung aufgefordert, die Geb\u00fchrenregelung f\u00fcr Einsichtsgesuche von Medienschaffenden zu \u00fcberdenken. In den Departementen wird das Urteil gegenw\u00e4rtig analysiert. Dabei ist bereits heute klar: Geb\u00fchren bringen kaum Geld und behindern die Umsetzung des Gesetzes massiv. Das stellt auch der Z\u00fcrcher Rechtsanwalt Daniel Dedeyan in einer Fachpublikation fest. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[43,48],"class_list":["post-3757","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesverwaltung","tag-bk","tag-gebuhren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3757","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3757"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3757\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11763,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3757\/revisions\/11763"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3757"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3757"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3757"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}