{"id":3684,"date":"2013-05-17T13:00:02","date_gmt":"2013-05-17T12:00:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3684"},"modified":"2020-05-04T09:11:56","modified_gmt":"2020-05-04T08:11:56","slug":"das-bfe-verlangte-zu-viel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/05\/das-bfe-verlangte-zu-viel\/","title":{"rendered":"Bundesgericht f\u00e4llt wichtigen Geb\u00fchren-Entscheid"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3697\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3697    \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/05\/Bundesgericht.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"397\" \/> Medienschaffenden sind auf regelm\u00e4ssigen Zugang zu Dokumenten angewiesen. (Foto: Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marco Diener. \u00a0<\/em><strong>250 Franken verlangte das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) vom <em>K-Tipp<\/em> f\u00fcr die Herausgabe eines Dokuments. Das sei zu viel, entschied das Bundesgericht. Und fand, dass das BFE sogar auf jegliche Geb\u00fchr h\u00e4tte verzichten k\u00f6nnen. Das Urteil ist f\u00fcr Medienschaffende wichtig.<\/strong><\/p>\n<p>Die Sache begann mit einer harmlosen Anfrage bei der Medienstelle des BFE: Dem <em>K-Tipp<\/em> war zugetragen worden, dass das BFE im Jahr 2010 die Energieetiketten von mehreren hundert Elektroger\u00e4ten hatte pr\u00fcfen lassen. Deshalb wollte die Redaktion wissen, wo es Informationen dar\u00fcber gebe. Das BFE blockte gleich ab: \u00abWir informieren aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes h\u00f6chstens summarisch.\u00bb<\/p>\n<p><!--more-->Trotzdem stellte der <em>K-Tipp<\/em> dem BFE einen Katalog mit insgesamt 14 Fragen zu. Zum Beispiel: \u00abWie viele Ger\u00e4te wurden untersucht?\u00bb Oder: \u00abWie viele Ger\u00e4te wurden beanstandet?\u00bb Selbst diese Fragen blieben unbeantwortet. Auf die vierzehn gestellten Fragen gab es nur gerade drei Antworten. Angeblich wieder \u00abaus Gr\u00fcnden des Datenschutzes\u00bb. Dabei tangierte h\u00f6chstens eine Frage den Datenschutz: \u00abWelche Hersteller weisen geh\u00e4uft zu tiefe Verbr\u00e4uche aus?\u00bb Der <em>K-Tipp<\/em> insistierte bei den \u00fcbrigen Fragen \u2013 blieb aber ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Also gelangte die Redaktion an den BFE-Chef. Dieser wies die Medienstelle offenbar an, die Fragen nun doch zu beantworten. Die Antworten waren nichtssagend. Die meisten fanden auf weniger als einer halben Zeile Platz. Und mehrmals hiess es, die Zahlen f\u00fcr 2011 l\u00e4gen noch gar nicht vor. War ja auch logisch \u2013 im November 2011. Deshalb hatte der <em>K-Tipp<\/em> ausdr\u00fccklich nach den Zahlen f\u00fcr 2010 gefragt.<\/p>\n<p>Der <em>K-Tipp<\/em> sah sich gezwungen, gest\u00fctzt auf das BG\u00d6 Einsicht in die Dokumente zu verlangen. Die Einsicht wurde gew\u00e4hrt. Der \u00abProjektbericht Markt\u00fcberwachung Energieetikette 2010\u00bb umfasste 31 Seiten. Zwei Stellen waren eingeschw\u00e4rzt. An der einen Stelle wahrscheinlich die Namen der Gesch\u00e4fte, in denen das BFE die Kontrollen hatte durchf\u00fchren lassen, an der anderen Stelle die Namen und die Adressen der Autoren des Berichts. Peinlich: Auf der Titelseite hatte der Zensor vergessen, die Namen ebenfalls einzuschw\u00e4rzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Aufwand stellte das BFE 250 Franken in Rechnung. Der <em>K-Tipp<\/em> liess sich das \u2013 trotz dem an sich geringen Betrag \u2013 nicht gefallen und gelangte ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab (<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/das-gesetz\/urteile-bundesgerichte\/?jahr=2012\">BVGer-Entscheid vom 27. November 2012<\/a>). Der K-Tipp zog das Urteil weiter ans Bundesgericht. Er machte geltend, dass nicht die H\u00f6he der einzelnen Geb\u00fchr die Recherchet\u00e4tigkeit beschr\u00e4nke, sondern die Summe von Geb\u00fchren f\u00fcr mehrere Gesuche.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht hob den Geb\u00fchrenentscheid auf (<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/das-gesetz\/urteile-bundesgerichte\/?jahr=2013\">BG-Entscheid vom 26. April 2013<\/a>). Das BFE muss nun eine neue Geb\u00fchr festlegen. Das Bundesgericht anerkannte, \u00abdass die Medien zur seri\u00f6sen Wahrnehmung ihrer Funktionen \u2013 namentlich ihrem Beitrag zur \u00f6ffentlichen Meinungsbildung und zur Kontrolle beh\u00f6rdlicher T\u00e4tigkeiten \u2013 regelm\u00e4ssig auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten angewiesen sind und sich die Kumulation von (f\u00fcr sich allein bescheidenen) Geb\u00fchren als tats\u00e4chliche Zugangsbeschr\u00e4nkung auswirken k\u00f6nnte\u00bb.<\/p>\n<p>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz verpflichtet die Verwaltung in Artikel 10, beim Zugang zu amtlichen Dokumenten R\u00fccksicht auf die besonderen Interessen der Medien zu nehmen. Dies bezieht sich laut Bundesgericht \u00abauch &#8211; und sogar insbesondere &#8211; auf die Geb\u00fchrenregelung\u00bb.\u00a0Es sei auch im Interesse der Verwaltung, wenn die Medien gest\u00fctzt auf Dokumente seri\u00f6s informieren und die Beh\u00f6rden in ihrem Informationsauftrag unterst\u00fctzen.\u00a0<\/p>\n<p>Das Bundesgericht h\u00e4lt fest, dass das BFE ohne Weiteres auf die Erhebung einer Geb\u00fchr h\u00e4tte verzichten k\u00f6nnen. \u00dcberzogene Geb\u00fchrenforderung von \u00c4mtern, die sich dem Gesetz entziehen wollten, haben immer wieder auch den \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten und die Gerichte besch\u00e4ftigt.\u00a0Jetzt ist die Regierung gefordert, die Zugangsgeb\u00fchren f\u00fcr Medien einheitlich zu regeln. \u00abAllerdings w\u00e4re es \u2013 insbesondere aus Gr\u00fcnden der Gleichbehandlung \u2013 vorzuziehen, wenn der Bundesrat eine spezielle Regelung f\u00fcr Medienschaffende erlassen w\u00fcrde\u00bb, schreibt das h\u00f6chste Gericht in seinem Urteil.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag<\/strong>: Nach dem Entscheid hat das BFE bekannt gegeben, auf Geb\u00fchren ganz zu verzichten.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Marco Diener ist Redaktor beim K-Tipp<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marco Diener. \u00a0250 Franken verlangte das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) vom K-Tipp f\u00fcr die Herausgabe eines Dokuments. 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