{"id":3510,"date":"2013-03-27T17:39:39","date_gmt":"2013-03-27T16:39:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3510"},"modified":"2013-03-27T21:47:49","modified_gmt":"2013-03-27T20:47:49","slug":"das-seco-und-die-diskret-verwalteten-gav-millionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/03\/das-seco-und-die-diskret-verwalteten-gav-millionen\/","title":{"rendered":"Das Seco und die diskret verwalteten GAV-Millionen"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Florian Schwab, Weltwoche.<\/em> <strong>Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (seco) verweigerte der Weltwoche Einsicht in Jahresrechnungen der parit\u00e4tischen Kommissionen.\u00a0\u00a0Absurdes Argument: Gesch\u00e4ftsgeheimnis.\u00a0<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_3530\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 590px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3530\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/03\/Reinigung.jpg\" alt=\"\" width=\"580\" height=\"249\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Auch sie liefen Sturm gegen Transparenzersuchen: Parit\u00e4tische Kommissionen des Reinigungsgewerbes. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>Die Schweiz ist ein Land mit einer starken Verbandskultur und -tradition. Oft wird, gerade in der Wirtschaftspolitik, die L\u00f6sung bestimmter Aufgaben an die Sozialpartner delegiert: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverb\u00e4nde. Ein Beispiel f\u00fcr eine auf diese Weise dem Privatsektor \u00fcbertragene hoheitliche Aufgabe ist die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit. Ein Instrument hierf\u00fcr ist die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV): Der Bundesrat kann Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge, welche die Verb\u00e4nde f\u00fcr bestimmte Branchen abschliessen, f\u00fcr den gesamten Wirtschaftszweig f\u00fcr bindend erkl\u00e4ren. Mittlerweile sind die meisten Tieflohn-Sektoren von solchen Regelungen erfasst. Gesamthaft sind mehr als 620 000 Arbeitsverh\u00e4ltnisse einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt (Juli 2012).<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der \u00f6ffentlich am meisten beachtete Aspekt sind die in den allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV definierten Mindestl\u00f6hne und deren gelegentliche widerrechtliche Unterbietung. Bislang weitgehend unter dem Radar durchgeschl\u00fcpft ist hingegen der in fast allen allgemeinverbindlichen GAVs vorgesehene Durchsetzungsmechanismus: Die vertragsschliessenden Parteien (Gewerkschaft und Branchenverband) bestellen eine parit\u00e4tische Kommission, welche das Recht hat, zur Durchsetzung des GAVs Lohnbuchkontrollen in allen Unternehmen der Branche durchzuf\u00fchren. Diese T\u00e4tigkeit wird, \u00e4hnlich wie bei den Banken, welche die Finanzmarktaufsicht Finma finanzieren, von der gesamten Branche bezahlt, und zwar \u00fcber sogenannte Vollzugskostenbeitr\u00e4ge: Unternehmen sind verpflichtet, pro Angestellten einen bestimmten Betrag an die parit\u00e4tische Kommission abzuliefern. Meist erfolgt dies in Form eines Lohnabzugs.<\/p>\n<p><strong>Heimlichtuerei und minimale Aufsicht<\/strong><\/p>\n<p>Auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht in einem Verband organisiert sind, m\u00fcssen diese Beitr\u00e4ge abliefern. Weil sie einer Zwangsabgabe gleichkommen, hat der Gesetzgeber dem Seco die Aufgabe zugedacht, die parit\u00e4tischen Kommissionen zu beaufsichtigen. Hierf\u00fcr m\u00fcssen diese jedes Jahr einen Jahresbericht und eine Jahresrechnung einreichen \u2013 der Ansatzpunkt f\u00fcr das \u00d6ffentlichkeitsgesetz.<\/p>\n<p>Aufgrund verschiedener Beobachtungen kann man davon ausgehen, dass die Vollzugskostenbeitr\u00e4ge nicht vollst\u00e4ndig im Sinne des Zwecks verwendet werden. Namentlich:<\/p>\n<p>1. H\u00f6he der Einnahmen: Einfache \u00dcberschlagsrechnungen zeigen, dass in manchen Branchen zweistellige Millionenbetr\u00e4ge an Vollzugskostenbeitr\u00e4ge zusammenkommen. Insgesamt d\u00fcrften die im Rahmen des GAV-Vollzugs erhobenen Beitr\u00e4ge rund 200 Millionen Franken betragen (ohne die bekannten 300 Millionen aus der Baubranche, die in Form des Flexiblen Altersr\u00fccktritts (FAR) eine Art Altersabsicherung beinhalten).<\/p>\n<p>2. Heimlichtuerei: die parit\u00e4tischen Kommissionen sind privatrechtliche Vereine. Auf Anfrage erteilen sie keine Auskunft \u00fcber ihre Jahresrechnungen.<\/p>\n<p>3. Mangelnde Aufsicht: Seco-Vertreter gestehen im privaten Gespr\u00e4ch ein, dass eine wirksame Aufsicht mehr Personal erfordern w\u00fcrde. Ein Team von drei Personen ist beim Seco zust\u00e4ndig f\u00fcr die Begutachtung von neuen Antr\u00e4gen auf Allgemeinverbindlichkeit, Einsprachen gegen dieselben und auch die Aufsichtst\u00e4tigkeit. Wie diese teilweise widerspr\u00fcchlichen Aufgaben unter einen Hut gebracht werden k\u00f6nnen, ist ein (interessantes) separates Thema.<\/p>\n<p>4. Drangsalierung von Nicht-Mitgliedern: Verschiedentlich entsteht der Eindruck, dass die parit\u00e4tischen Kommissionen ihre Macht gezielt gegen Unternehmen einsetzen, die nicht Mitglied des entsprechenden Branchenverbands sind.<\/p>\n<p><strong>Weil\u00a0\u00a0die Konkurrenz fehlt, gibt&#8217;s auch kein Gesch\u00e4ftsgeheimnis<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund dieser teils beobachteten, teils vermuteten Missst\u00e4nde, forderte die \u00abWeltwoche\u00bb am 25. Oktober 2011 Einsicht in die vom Seco in seiner Aufsichtst\u00e4tigkeit erhobenen Jahresrechnungen der parit\u00e4tischen Kommissionen. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/03\/20111111_AblehnungSeco.pdf\" target=\"_blank\">Das Seco lehnte am 11. November 2011 den Zugang ab<\/a>. Die Interessen der Beitragszahler seien schon dadurch gewahrt, dass das Seco die parit\u00e4tischen Kommissionen beaufsichtige. Rudolf Kindler, Leiter des Bereichs Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge, \u00e4usserte in seiner ablehnenden Antwort die Begr\u00fcndung, dass die Jahresberichte Namen und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse enthalten k\u00f6nnten. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/03\/20111115_Schlichtungsantrag.pdf\" target=\"_blank\">Am 15. November 2011 reichte die Weltwoche einen Schlichtungsantrag beim ED\u00d6B ein.<\/a> Im Rahmen der dann folgenden Abkl\u00e4rungen des ED\u00d6B wurden auch die parit\u00e4tischen Kommissionen um Stellungnahme gebeten. Besonders interessant in diesem Zusammenhang:<\/p>\n<p>1. Der ED\u00d6B setzte sofort seine Abkl\u00e4rungen in Gang. Entgegen der telefonischen Aussage einer ED\u00d6B-Mitarbeiterin zog sich das Verfahren nicht nur aufgrund der \u00dcberlastung des ED\u00d6B in die L\u00e4nge, sondern aufgrund der Tr\u00f6delei beim Seco: Der ED\u00d6B setzte dem Seco eine Frist bis zum 29. Februar 2011 f\u00fcr die Einreichung s\u00e4mtlicher von der Anfrage betroffenen Dokumente sowie der Stellungnahmen der parit\u00e4tischen Kommissionen. Das Seco reichte die Unterlagen erst am 4. Juni 2012 ein.<\/p>\n<p>2. Die Gelegenheit zur Stellungnahme in der Anh\u00f6rung ergriffen 22 von 27 parit\u00e4tischen Kommissionen. Alle lehnten die Herausgabe ihrer Jahresberichte durch das Seco ab!<\/p>\n<p>3. Sowohl das Seco als auch die parit\u00e4tischen Kommissionen argumentierten, durch die Herausgabe k\u00f6nnten Gesch\u00e4ftsgeheimnisse offenbart werden. Das ist eine eigent\u00fcmliche Argumentation, denn per Definition sind die parit\u00e4tischen Kommissionen keine Unternehmen, die in einem Wettbewerb stehen, sondern handeln vielmehr als staatliche Beauftragte und Beaufsichtigte.<\/p>\n<p>Der ED\u00d6B hielt<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_02_20_Seco_Erfolgsrechnungen_Bilanzen.pdf\" target=\"_blank\"> in seiner Empfehlung <\/a>fest, dass f\u00fcr das Vorliegen von sch\u00fctzensw\u00fcrdigen Gesch\u00e4ftsgeheimnissen namentlich die \u00abKonkurrenzsituation\u00bb fehle. Ferner h\u00e4tten das Seco und die parit\u00e4tischen Kommissionen die Offenlegung hinzunehmen, da aufgrund der Unterlagen auch die Aufsichtst\u00e4tigkeit des Seco beurteilt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Diese Empfehlung wurde am 20. Februar versandt. Fristgerecht innert zehn Tagen verlangten 24 parit\u00e4tische Kommissionen vom Seco den Erlass einer Verf\u00fcgung. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/03\/20130315_SecoVerfuegungen.pdf\" target=\"_blank\">Das Seco verf\u00fcgte in fast wortgleichen Verf\u00fcgungen am 15. M\u00e4rz 2013, dass es beabsichtige, die Dokumente herauszugeben.<\/a> Der Ball liegt nun bei den parit\u00e4tischen Kommissionen: Bis Mitte April k\u00f6nnen sie die Verf\u00fcgung vor dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen anfechten.<\/p>\n<p>H\u00f6rt man sich in der Verbandslandschaft um, dann sind die Sozialpartner hellh\u00f6rig geworden und beginnen das Problem zu erkennen. Nachdem vor einem Jahr ein Informationsanspruch der \u00d6ffentlichkeit noch samt und sonders verneint wurde, best\u00e4tigen nun sowohl die Unia als gr\u00f6sste Gewerkschaft als auch der Arbeitgeberverband, dass in den parit\u00e4tischen Kommissionen Gespr\u00e4che liefen, ob man mehr Transparenz herstellen m\u00f6chte. Liest man die Statements genau, dann wird klar, worauf sie sich verst\u00e4ndigt haben: Der Informationsanspruch wird wohl bejaht werden f\u00fcr die Verwendung der Vollzugskostenbeitr\u00e4ge, welche von sogenannten Outsidern (Nicht-Mitgliedern) einbezahlt werden &#8211; nicht aber f\u00fcr die Jahresrechnungen insgesamt. Rein buchhalterisch d\u00fcrfte die Unterscheidung \u00e4usserst schwierig sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Florian Schwab, Weltwoche. 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