{"id":3367,"date":"2013-02-23T23:50:34","date_gmt":"2013-02-23T22:50:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3367"},"modified":"2016-02-09T22:29:32","modified_gmt":"2016-02-09T20:29:32","slug":"keine-lust-auf-lastige-regeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/02\/keine-lust-auf-lastige-regeln\/","title":{"rendered":"Keine Lust auf l\u00e4stige Regeln"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3368\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3368\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/02\/Appenzeller.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"324\" \/> Sofortmassnahmen angeordnet:\u00a0\u00a0Armasuisse-Chef Ulrich Appenzeller mit Bundesrat Ueli Maurer. (Foto: Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Armasuisse boykottierte wiederholt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Jetzt wurden die R\u00fcstungsbeschaffer des Bundes ger\u00fcffelt.<\/strong><\/p>\n<p>Seit sechseinhalb Jahren ist die Bundesverwaltung gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Trotzdem gibt es immer wieder F\u00e4lle, in denen sich Verwaltungsstellen in krasser Weise um die Transparenzregeln foutieren. Der neuste Fall kommt von Armasuisse, der R\u00fcstungsstelle des Bundes. Diese verwaltet im Auftrag der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr Milliarden Immobilien und kauft jedes Jahr f\u00fcr viel Steuergeld R\u00fcstungsg\u00fcter ein. Die Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes (BG\u00d6) scheint das Amt wenig zu interessieren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Konkret: Im vergangenen Jahr verlangten Privatpersonen bei Armasuisse Auskunft \u00fcber den Verkauf einer Landparzelle. Zudem wollten sie die Verkaufsdokumente haben. Armasuisse r\u00e4umte den Antragstellern lediglich eine beschr\u00e4nkte Akteneinsicht ein und verlangte, dass die Dokumente vor Ort eingesehen werden. Dies ist eine Schikane und steht im Widerspruch zum Gesetz, denn der Antragsteller und nicht das Amt entscheidet, ob Dokumente zugeschickt oder im Amt eingesehen werden. Deshalb beantragten die Gesuchssteller eine Schlichtung vor dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B).<\/p>\n<p>Das beeindruckte Armasuisse indessen wenig. Das Amt ignorierte das Verfahren vor dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten konsequent. Laut einer <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_01_28_Armasuisse_Grundstueckverkauf.pdf\" target=\"_blank\">k\u00fcrzlich ergangenen Empfehlung<\/a>\u00a0des ED\u00d6B \u00a0verlangte dieser per E-Mail am 1. Oktober 2012 vom R\u00fcstungsbeschaffer Dokumente und eine Stellungsnahme. Armasuisse reagierte nicht. Ein weitere telefonische Aufforderung und und eine schriftliche Intervention liessen die BG\u00d6-Verantwortlichen ebenfalls unbeachtet. Am 14. Januar 2013 setzte der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte eine letzte Frist bis zum 21. Januar 2013. Auch diese liess Armasuisse verstreichen. Dabei ist ein Amt, das in ein Schlichtungsverfahren involviert ist, gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Es kann nicht einfach den Kopf in den Sand strecken. Diese Mitwirkungspflicht verletzte Armasuisse in krasser Weise. Deshalb entschied der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte \u00abim Zweifel f\u00fcr die Transparenz\u00bb und den Zugang zu den amtlichen Dokumenten.<\/p>\n<p>Dass dies kein Einzelfall war, zeigt <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_01_25_Armasuisse_Militaerflugplatz_Buochs.pdf\" target=\"_blank\">eine weitere Empfehlung des ED\u00d6B<\/a>. Ein Verein wollte die aktuelle Benutzungsvereinbarung des Milit\u00e4rflugplatzes Buochs zwischen Armasuisse und der zivilen Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG haben.<\/p>\n<p>Armasuisse verweigerte den Zugang zu den Dokumenten und stellte sich im nachfolgenden Schlichtungsverfahren wiederum stumm. Nach wiederholter erfolgloser Aufforderung zur Einreichung von Dokumenten und einer Stellungnahme entschied der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte auch in diesem Fall f\u00fcr die Transparenz.<\/p>\n<p>Bei Armasuisse ist die Kommunikationsabteilung mit der Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips beauftragt. Laut Infochef Kaj-Gunnar Sievert hat sein Amt das Gesetz nicht absichtlich missachtet. \u00abArmasuisse hat das Verfahren nicht boykottiert. Aufgrund personeller Engp\u00e4sse und Abwesenheiten kam es zu der sehr langen zeitlichen Verz\u00f6gerung\u00bb, sagt er. Die F\u00e4lle h\u00e4tten intern aufgezeigt, dass der Prozess verbessert werden muss. \u00abDies nicht zuletzt auch wegen der Zunahme der Anfragen.\u00bb Es darf also gehofft werden &#8211; auf mehr Professionalit\u00e4t und ein offenes Ohr f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.\u00a0<\/p>\n<p>R\u00fcstungschef Appenzeller hat inzwischen intern den Auftrag erteilt, die Vorkommnisse aufzukl\u00e4ren. Er habe, schreibt er in Brief an einen B\u00fcrger, hinsichtlich der erw\u00e4hnten Schlichtungen Sofortmassnahmen angeordnet. Weitere Massnahmen w\u00fcrden gepr\u00fcft, \u00absobald die Ursachen f\u00fcr die Missachtung der Mitwirkungspflichten von armasuisse festgestellt werden konnten.\u00bb<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Erfahrungen gemacht mit Armasuisse?<\/em><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/online-antrag\/eidgenoessischer-antrag\/\" target=\"_blank\"> Wer Antr\u00e4ge \u00fcber \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch stellt, kann die Arbeit der Verwaltung bewerten.<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Armasuisse boykottierte wiederholt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Jetzt wurden die R\u00fcstungsbeschaffer des Bundes ger\u00fcffelt. Seit sechseinhalb Jahren ist die Bundesverwaltung gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Trotzdem gibt es immer wieder F\u00e4lle, in denen sich Verwaltungsstellen in krasser Weise um die Transparenzregeln foutieren. Der neuste Fall kommt von Armasuisse, der R\u00fcstungsstelle des Bundes. Diese verwaltet im [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[83],"class_list":["post-3367","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesverwaltung","tag-armasuisse"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3367","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3367"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3367\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3367"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3367"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3367"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}