{"id":3109,"date":"2012-11-27T09:24:47","date_gmt":"2012-11-27T08:24:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3109"},"modified":"2012-11-28T19:57:50","modified_gmt":"2012-11-28T18:57:50","slug":"zugang-zu-armee-prufbericht-niedrige-gebuhr-angezeigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/11\/zugang-zu-armee-prufbericht-niedrige-gebuhr-angezeigt\/","title":{"rendered":"Zugang zu Armee-Pr\u00fcfbericht: \u00abNiedrige Geb\u00fchr angezeigt\u00bb"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr weist Bundes\u00e4mter in die Schranken, die mit \u00fcberh\u00f6hten Geb\u00fchrenforderungen Transparenz verhindern. In seiner neusten Empfehlung r\u00fcffelt er die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK).\u00a0Diese hatte f\u00fcr die Herausgabe eines 22-seitigen Pr\u00fcfberichts zu Problemen bei den Armeeliegenschaften 800 Franken verlangt. Dieser Betrag sei \u00abunverh\u00e4ltnism\u00e4ssig\u00bb hoch.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_3116\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 590px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3116\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/11\/Waffenplatz-Chur_1JPG.jpg\" alt=\"\" width=\"580\" height=\"318\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Bericht zu 4-Milliarden-Problem bei den Armeebauten ist von \u00f6ffentlichem Interesse: Waffenplatz Chur. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>Im <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/11\/Pr\u00fcfbericht-Portfoliomanagement.pdf\" target=\"_blank\">Bericht der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle<\/a> mit dem umst\u00e4ndlichen Titel \u00abAspekte des Portfolio- und Facility-Managements\u00bb geht\u2019s um viel Volksverm\u00f6gen. Bei den Armee-Immobilien sei die L\u00fccke beim Instandhaltungsbedarf auf 4 Milliarden Franken angewachsen. Es drohe, schreibt die Finanz-Pr\u00fcfstelle des Bundes, ein beschleunigter Wertverlust.<\/p>\n<p>Erstaunlich: Ihren eigenen Befund taxierten die Finanzkontrolleure in einer Stellungsnahme zu meinem Einsichtsgesuch als f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit wenig relevant: <em>\u00abEin \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse konnten wir im vorliegenden Fall schlichtweg nicht ausmachen\u00bb<\/em>, <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/11\/Mail-Riedi.pdf\" target=\"_blank\">schrieben sie mir<\/a>. Deshalb sei das geforderte Dokument nur gegen Geld zu haben. Eine Geb\u00fchrenbefreiung, so wie dies die Geb\u00fchrenverordnung bei Dienstleistungen der Verwaltung im Interesse der \u00d6ffentlichkeit vorsieht, sei nicht gegeben.<\/p>\n<p>In seiner <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/11\/Empfehlung_EFK_Kosten.pdf\" target=\"_blank\">Empfehlung vom 12. November 2012<\/a> nimmt jetzt der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) unmissverst\u00e4ndlich Stellung und setzt der Verwaltung klare Leitplanken im Umgang mit Geb\u00fchrenrechnungen:<!--more--><\/p>\n<p><strong><br \/><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Niedrige Geb\u00fchren<\/strong>\u00a0Geb\u00fchren d\u00fcrfen nicht dazu f\u00fchren, dass der Transparenz der Verwaltung entgegen gewirkt \u00a0wird. Geb\u00fchrenforderungen seien \u00abeinschr\u00e4nkend auszulegen und zur\u00fcckhaltend umzusetzen\u00bb, schreibt der ED\u00d6B. Da der Transparenzanspruch im \u00f6ffentlichen Interesse stehe, gelte das so genannte \u00c4quivalenzprinzip hier nicht. Dieses besagt, dass B\u00fcrger Leistungen des Staates abgelten. Mit R\u00fccksicht auf die praktische Wirksamkeit des Zugangsrechts sei <em>\u00abdie Erhebung einer niedrigen Geb\u00fchr angezeigt, auch wenn der Verwaltungsaufwand objektiv eine h\u00f6here Geb\u00fchr rechtfertigte.\u00bb<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Keine unn\u00f6tiger R\u00fcckversicherungen<\/strong>\u00a0Die EFK verlangte von zwei Gesuchstellern je 400 Franken f\u00fcr den Zugang zum 22-seitigen Dokument. Ein grosser Teil des Arbeitsaufwands sei durch die R\u00fccksprache zwischen der EFK und dem VBS entstanden, argumentierte die Juristin der Finanzkontrolle. Um Konflikte unter Verwaltungseinheiten zu vermeiden, sichern sich \u00c4mter bei anderen involvierten Stellen gerne ab. Dieser Aufwand sei hier unn\u00f6tig, weil der Pr\u00fcfbericht von der Finanzkontrolle selbst\u00e4ndig und in Aus\u00fcbung ihrer Aufsichtsfunktion erstellt worden sei. Es stelle sich die Frage, <em>\u00abaus welchen Gr\u00fcnden sie noch R\u00fccksprache mit der von ihr kontrollierten Beh\u00f6rde nehmen musste\u00bb.<\/em> Der ungerechtfertigte Aufwand f\u00fcr die R\u00fcckfragen k\u00f6nne nicht in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Effiziente Dokumentenpr\u00fcfung<\/strong>\u00a0Jede Berichtsseite, rechnete die Schlichtungsstelle aus, h\u00e4tten die Finanzkontrolleure 24 Minuten lang gepr\u00fcft und den Aufwand in Rechnung gestellt. Dieser Aufwand sei unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Und selbst wenn der Bericht derart aufw\u00e4ndig h\u00e4tte gepr\u00fcft werden m\u00fcssen, sei die Geb\u00fchr zu reduzieren und das \u00c4quivalenzprinzip modifiziert anzuwenden. <em>\u00abEntgegen der Ansicht der EFK steht die Gew\u00e4hrung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten im \u00f6ffentlichen Interesse\u00bb<\/em>, schreibt der ED\u00d6B und forderte die Finanzkontrolle auf, den Geb\u00fchrenbetrag neu anzusetzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In einer abschliessenden Bemerkung kritisierte der ED\u00d6B die Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips durch die Finanzkontrolle. Angesichts der betr\u00e4chtlichen Betr\u00e4ge, um die es im Bericht gehe, stelle sich die Frage, weshalb die EFK\u00a0diesen Pr\u00fcfbericht nicht von sich aus publiziert hat: \u00ab<em>So h\u00e4tte sie sich den Verwaltungsaufwand beim Verfahren auf Zugang zu amtlichen\u00a0Dokumenten ersparen k\u00f6nnen.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es ist allerdings nicht das erste mal, dass die Finanzaufsicht des Bundes mit \u00fcberrissenen Geb\u00fchrenforderungen versucht, Transparenz zu verhindern. In einem Fall verlangte die EFK <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/06\/die-finanzkontrolle-hat-viel-zu-viel-verlangt\/\" target=\"_blank\">10 000 Franken f\u00fcr\u00a0\u00a0einen 28-seitigen Bericht.<\/a> Letztes Jahr forderten die Finanzkontrolleure sogar Sonderrechte f\u00fcr die Geheimhaltung ihrer Berichte, <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/08\/keine-sonderrechte-fur-die-finanzkontrolleure\/\" target=\"_blank\">blitzten bei Justizministerin Simonetta Sommaruga aber ab<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr weist Bundes\u00e4mter in die Schranken, die mit \u00fcberh\u00f6hten Geb\u00fchrenforderungen Transparenz verhindern. 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