{"id":3068,"date":"2012-11-14T12:57:33","date_gmt":"2012-11-14T11:57:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3068"},"modified":"2013-06-28T08:23:02","modified_gmt":"2013-06-28T07:23:02","slug":"wenig-genutztes-bgo-die-grunde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/11\/wenig-genutztes-bgo-die-grunde\/","title":{"rendered":"Wenig genutztes BG\u00d6: Das sind die Gr\u00fcnde"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3095\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3095 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/11\/Pressekonferenz_2.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"376\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Transparenz in der Verwaltung: Laut der Studie erhielt das Thema w\u00e4hrend der Gesetzgebung nie ausreichend Medienaufmerksamkeit. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em> <strong>Gemessen an der Einwohnerzahl werden in der Schweiz 36-mal weniger Akteneinsichtsgesuche unter dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) gestellt als in Mexiko unter dem analogen Gesetz. Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne haben die Gr\u00fcnde daf\u00fcr untersucht<\/strong>.<\/p>\n<p>\u00dcber achtzig Staaten kennen heute Informations-Freiheitsgesetze, analog zum schweizerischen BG\u00d6. W\u00e4hrend Schweden seinen B\u00fcrgern bereits 1766\u00a0das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen garantierte, folgten die USA 200 Jahre sp\u00e4ter, eine gr\u00f6ssere Anzahl Staaten in den 1970er und 1980er Jahren, die meisten aber erst im 21. Jahrhundert. Die Schweiz geh\u00f6rte zu den letzten Staaten Europas, die das \u00d6ffentlichkeitsprinzip gesetzlich verankert haben.<\/p>\n<p>Die verschiedenen \u00d6ffentlichkeitsgesetze \u00e4hneln sich im Grundsatz, ihre Nutzung aber unterscheidet sich von Land zu Land enorm. So gingen in Mexiko im Jahr 2010 1100 Akteneinsichtsgesuche pro Million Einwohner ein, in Kanada 1050 und in Grossbritannien 720, in der Schweiz dagegen nur 30 pro Million Einwohner [2011 und 2012 waren es rund 60 pro Million Einwohner\/innen], in Deutschland gar nur 20. Woran liegt das?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne betonen in ihrem Paper <a href=\"http:\/\/ppa.sagepub.com\/content\/early\/2011\/09\/03\/0952076711417747\">\u00abWhat\u2019s wrong with this picture? The case of access to information requests<\/a>\u00bb, dass es schwierig sei, exakte Antworten auf diese Frage zu geben, da erst wenig Forschungsresultate existierten. Holsen und Pasquier haben mit 28 Personen aus Medien, Verwaltung und Wissenschaft der Schweiz und Deutschlands semi-strukturierte Interviews gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Sie pr\u00fcften dabei drei Hypothesen:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Gesetz wird in der Schweiz und Deutschland wenig genutzt, weil es wenig bekannt ist;<\/li>\n<li>wegen der f\u00f6deralistischen Strukturen ist das \u00d6ffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene weniger wichtig;<\/li>\n<li>unterschiedliche politische Kulturen erkl\u00e4ren die unterschiedlichen Zahlen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die beiden Autoren fanden in ihren Interviews Evidenz f\u00fcr alle drei Hypothesen \u2013 wenn sie auch festhalten, dass ihre Studie an Grenzen stosse und es schwierig sei, die drei untersuchten Erkl\u00e4rungen zu gewichten.<\/p>\n<p><strong>Fehlende Bekanntheit<\/strong><\/p>\n<p>Alle Interviewpartner verwiesen auf die geringe Bekanntheit der \u00d6ffentlichkeitsgesetze in der Schweiz und Deutschland. Das hat nicht unbedingt damit zu tun, dass diese Gesetze beide noch neu sind: Grossbritannien mit seinen vielen Gesuchen kennt seinen Freedom of Information Act auch erst seit dem Jahr 2000. Allerdings hat der Informationsfreiheitsbeauftragte des Vereinigten K\u00f6nigreichs explizit den Auftrag, f\u00fcr das Gesetz zu werben, was er auch tut. In der Schweiz hat der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte, der ja auch noch (oder in erster Linie) Datenschutzbeauftragter ist, nur geringe Ressourcen; selbst bei der kleinen Zahl von Gesuchen schafft er es nicht im entferntesten, Streitf\u00e4lle innert der gesetzlich vorgesehenen Frist zu schlichten.<\/p>\n<p>In der Schweiz ging die Initiative zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips von der Regierung aus; es gab keine Kampagne weder vonseiten der Medien noch von Akteuren der Zivilgesellschaft, und \u00abzu keinem Zeitpunkt des Gesetzgebungsprozesses erzielte das Thema \u2039Transparenz\u203a ausreichend Medienaufmerksamkeit, um Druck zur Beschleunigung des Prozesses entstehen zu lassen\u00bb, wie die Autoren schreiben. Zwischen 2001 und 2010 erschienen in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften nur 32 Artikel, die das \u00d6ffentlichkeitsprinzip nannten. In Deutschland ist die Situation \u00e4hnlich. Gegen\u00fcber der US-Website <a href=\"http:\/\/www.freedominfo.org\/2012\/10\/level-of-foi-requests-varies-with-awareness-of-laws\/\">Freedominfo.org <\/a>wies \u00a0Sarah Holsen darauf hin, dass\u00a0die Schweizer Gesuchszahlen 2011 nach dem Abschluss der Studie gestiegen sind. \u00abWieso, ist nicht v\u00f6llig klar, aber eine Website, \u00fcber die Antr\u00e4ge gestellt werden k\u00f6nnen <em>(gemeint ist \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch, die Red.)<\/em> nahm ihren Betrieb auf\u00bb<\/p>\n<p><strong>F\u00f6derale Strukturen<\/strong><\/p>\n<p>Eine zweite Erkl\u00e4rung findet sich in unterschiedlichen Strukturen der verschiedenen L\u00e4nder. In f\u00f6deralistisch aufgebauten Staaten wie der Schweiz und Deutschland f\u00e4llt ein wichtiger Teil beh\u00f6rdlicher Information nicht auf Bundes-, sondern auf Kantons- respektive L\u00e4nder- sowie auf kommunaler Ebene an. Wie viele Akteneinsichtsgesuche auf Kantons- respektive L\u00e4nderebene gestellt wurden, k\u00f6nnen Holsen\/Pasquier nicht sagen; eine systematische Berichterstattung fehlt. Doch auch hier scheint enorme Unterschiede zu geben \u2013 von gar keinem zu \u00fcber hundert Gesuchen pro Jahr in den Kantonen respektive bis \u00fcber 2000 im Bundesland Nordrhein-Westfalen (in der Schweiz kennen ja notabene noch nicht einmal alle Kantone ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz).<\/p>\n<p><strong>Politische Kultur<\/strong><\/p>\n<p>Schliesslich f\u00fchren unterschiedliche politische Systeme auch zu unterschiedlichen Kulturen. Durch das Konkordanzsystem und die Milizparlamente der Schweiz w\u00fcrden alle wichtigen politischen Kr\u00e4fte an Regierung und Legislative beteiligt; zudem fliesse w\u00e4hrend des Gesetzgebungsprozesses durch die Vernehmlassungen viel Information an alle interessierten Akteure, schreiben Holsen\/Pasquier \u2013 mit anderen Worten: Man kommt in der Schweiz \u00f6fter als anderswo auch ohne das Instrument des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes zur Information, die man braucht. Weniger schmeichelhaft sieht die Erkl\u00e4rung der politischen Kultur f\u00fcr Deutschland aus: Hier orten die Autoren \u2013 respektive ihre Interviewpartner \u2013 eine ausgepr\u00e4gte \u00abAmtsgeheimnis\u00bb-Kultur, die Gesuchsteller entmutige. Gegen diese Hypothese spricht allerdings, dass in Deutschland 40 Prozent aller Gesuche ganz oder teilweise abgelehnt werden, gleich viele wie in Grossbritannien, w\u00e4hrend in der Schweiz 2010 <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/07\/ein-drittel-der-gesuche-wurden-bis-jetzt-abgelehnt\/\">52 Prozent aller Gesuche ganz oder teilweise abgelehnt wurden <\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Gemessen an der Einwohnerzahl werden in der Schweiz 36-mal weniger Akteneinsichtsgesuche unter dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) gestellt als in Mexiko unter dem analogen Gesetz. Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne haben die Gr\u00fcnde daf\u00fcr untersucht. \u00dcber achtzig Staaten kennen heute Informations-Freiheitsgesetze, analog zum schweizerischen BG\u00d6. 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