{"id":3003,"date":"2012-10-25T16:32:08","date_gmt":"2012-10-25T15:32:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=3003"},"modified":"2012-10-28T16:42:58","modified_gmt":"2012-10-28T15:42:58","slug":"abfuhr-fur-geheimniskramer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/10\/abfuhr-fur-geheimniskramer\/","title":{"rendered":"Abfuhr f\u00fcr Geheimniskr\u00e4mer"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Die Bundeskriminalpolizei soll ihre Einkaufsliste offenlegen. Das fordert der eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_3008\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3008\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/10\/sondergruppe-luchs.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"389\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Bei der Beschaffung l\u00e4sst sich die Polizei nicht in die Karten schauen: Mitglied der Interventionseinheit Luchs. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>Vor zwei Jahren hat die <em>SonntagsZeitung<\/em> gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) Zugang zum j\u00e4hrlichen Bericht des Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) \u00fcber ihre Beschaffungen verlangt. Darin legt die Polizeibeh\u00f6rde des Bundes Rechenschaft \u00fcber die Eink\u00e4ufe ab, die sie t\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Beschaffungsprojekte der Polizei haben in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen \u00f6ffentlichen Diskussionen gef\u00fchrt, etwa bei der Einf\u00fchrung des Tasers oder beim Bundestrojaner. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden agieren hier in einem Spannungsfeld von Politik, Datenschutz und einer rasanten technischen Entwicklung.<\/p>\n<p>So blockten Fedpol und die Bundeskriminalpolizei unsere Anfrage um Einsicht in ihre Einkaufsliste\u00a0dann auch kategorisch\u00a0ab: \u00abDer Bericht enth\u00e4lt Angaben, aus welchen R\u00fcckschl\u00fcsse zum polizeitaktischen Vorgehen der Bundeskriminalpolizei und ihren hierf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Einsatzmitteln gezogen werden k\u00f6nnen. Dies wiederum k\u00f6nnte die gerichtspolizeilichen Ermittlungen beeintr\u00e4chtigen oder zu einer konkreten Gef\u00e4hrdung der eingesetzten Mitarbeitenden von Fedpol f\u00fchren\u00bb, antwortete die Beh\u00f6rde auf unser Ersuchen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Verhindern, dass in der Verwaltung Geheimbereiche entstehen<\/strong><\/p>\n<p>Die <em>SonntagsZeitung<\/em> akzeptierte diese pauschale Ablehnung\u00a0nicht und reichte ein <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/10\/Schlichtung_fedpol.pdf\">Schlichtungsbegehren <\/a>ein. Jetzt hat der eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr eine <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/10\/Empfehlung_fedpol.pdf\">bemerkenswerte Empfehlung <\/a>zum Fall abgegeben.<\/p>\n<p>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz solle nicht nur die demokratische Kontrolle \u00fcber die Verwaltung sicherstellen und zur Glaubw\u00fcrdigkeit ihres Handelns beitragen. \u00abIn letzter Konsequenz soll damit verhindert werden, dass innerhalb der Verwaltung Geheimbereiche entstehen k\u00f6nnen\u00bb, schreibt er \u2013 und verlangt die vollst\u00e4ndige Offenlegung der Fedpol-Eink\u00e4ufe.<\/p>\n<p>Erst ein weitgehender Zugang\u00a0zu Informationen \u00fcber\u00a0die Beschaffungen erlaubten es der \u00d6ffentlichkeit, sich ein eigenes und differenziertes Bild \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Polizeibeh\u00f6rde zu machen. \u00abAuch wenn Fedpol mit sicherheitspolitischen Aufgaben betraut ist, heisst dies nicht, dass grunds\u00e4tzlich jedes seiner Dokumente dem Offentlichkeitsprinzip entzogen ist\u00bb, schreibt Th\u00fcr.<\/p>\n<p>Selbst bei einem vertraulich klassifizierten Dokument d\u00fcrfe die Einsicht nicht alleine aufgrund der Klassifizierung verweigert werden. Es m\u00fcsse ein hohes Schadenrisiko vorhanden sein, um den Zugang verweigern zu k\u00f6nnen. \u00abIm Zweifelsfall ist der Zugang zu gew\u00e4hren\u00bb, schreibt Th\u00fcr und st\u00fctzt dabei auf den Handkommentar zum BG\u00d6 ab.<\/p>\n<p>Im Schlichtungsverfahren argumentierte die Polizeibeh\u00f6rde des Bundes, selbst Informationen zum Kauf von Autobahnvignetten seien heikel. Damit liessen sich \u00abR\u00fcckschl\u00fcsse auf die Anzahl Autos respektive die Einsatzst\u00e4rke und somit auf die Polizeitaktik von Fedpol\u00bb erm\u00f6glichen. Als weiteres Beispiel erw\u00e4hnten die Bundespolizisten den Kauf einer Schranke. W\u00fcrde der Vertragspartner bekannt gegeben, liesse sich unter Umst\u00e4nden feststellen, wann die Schranke an welche Adresse geliefert worden ist. Nicht nur Journalisten, auch interessierte kriminelle Kreise k\u00f6nnten diese Daten recherchieren. Auf diese Weise k\u00f6nnte auch \u00abein legendierter Tarnstandort\u00bb und sp\u00e4ter auch wom\u00f6glich die Wohnung eines gesch\u00fctzten Zeugen aufgedeckt werden.<\/p>\n<p>Trotzdem ist es f\u00fcr Th\u00fcr nicht nachvollziehbar, weshalb das Bekanntmachen von Informationen zu \u00abHeftklammern, Schr\u00e4nken, Holzlatten, Handschuhe, Autobahnvignetten, Autos, etc.\u00bb geeignet sein soll, die Politzeiarbeit\u00a0konkret zu beeintr\u00e4chtigen: \u00abNur aufgrund des Wissens um die Anzahl der beschafften G\u00fcter, wie Fahrzeuge oder Nachtsichtger\u00e4te, kann man keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Polizeitaktik im verdeckten Bereich ziehen.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Auch das VBS argumentiert fragw\u00fcrdig<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner Empfehlung erteilt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte auch anderen Verwaltungsstellen eine Abfuhr, die mit Verweis auf den sensitiven Bereich, in dem sie t\u00e4tig sind, Einsichtsgesuche konsequent ablehnen. Ein aktuelles Beispiel liefert das\u00a0Verteidigungsdepartement (VBS), welches eine Anfrage der <em>SonntagsZeitung<\/em> mit fragw\u00fcrdigen Argumenten verweigerte. Nachdem das VBS unsere\u00a0Recherchen\u00a0zum Datenleck beim Nachrichtendienst des Bundes nach der Bitte um ein Gespr\u00e4ch mit Nachrichtendienstchef Markus Seiler\u00a0vorzeitig mit einer Pressemitteilung publik machte, verlangten wir alle Dokumente, \u00abdie im direktem Zusammenhang mit der Planung der Pressemeldung stehen\u00bb. Das VBS machte die Schotten dicht und behauptete keck: Eine Offenlegung der Dokumente \u00fcber das Zustandekommen der Medienmitteilung\u00a0w\u00fcrde die inneren und \u00e4usseren Sicherheit sowie der aussenpolitischen Interessen der Schweiz beeintr\u00e4chtigen und zudem die internationalen Beziehungen st\u00f6ren.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Martin Stoll arbeitet f\u00fcr das RechercheDesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche und ist Pr\u00e4sident von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Die Bundeskriminalpolizei soll ihre Einkaufsliste offenlegen. Das fordert der eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr. Vor zwei Jahren hat die SonntagsZeitung gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) Zugang zum j\u00e4hrlichen Bericht des Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) \u00fcber ihre Beschaffungen verlangt. 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