{"id":2980,"date":"2012-09-25T08:10:41","date_gmt":"2012-09-25T07:10:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=2980"},"modified":"2012-09-25T08:10:41","modified_gmt":"2012-09-25T07:10:41","slug":"fristenloses-offentlichkeitsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/09\/fristenloses-offentlichkeitsgesetz\/","title":{"rendered":"Fristenloses \u00d6ffentlichkeitsgesetz"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Von Florian Imbach<\/em>. <strong>Ende August bekam ich Post. Post vom B\u00fcro des eidgen\u00f6ssischen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des B\u00fcros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal?<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_2992\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 590px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2992\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/09\/Gripen.jpg\" alt=\"\" width=\"580\" height=\"213\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Auch die umstrittene Beschaffung des Gripen gab in der R\u00fcstungskommission zu reden. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>Im Mai dieses Jahres, der Rest der Schweiz freute sich \u00fcber den ausserordentlich warmen Fr\u00fchling, verlangte ich von der R\u00fcstungsbeh\u00f6rde Armasuisse Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung der R\u00fcstungskommission. Da ich nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen keine Antwort bekam und auch nach einer von mir gesetzten Nachfrist nichts h\u00f6rte, stellte ich einen Schlichtungsantrag beim \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Am selben Tag an dem das B\u00fcro des \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten bei der Beh\u00f6rde nachhakte, stellte mir Armasuisse dann das stellenweise geschw\u00e4rzte Dokument zu, 35 Tage nachdem ich mein Gesuch gestellt hatte und mit zus\u00e4tzlichem administrativem Aufwand notabene. Kein Wort des Bedauerns f\u00fcr die Verz\u00f6gerung: \u00abWir gehen davon aus, damit Ihrem Anliegen entsprochen zu haben.\u00bb Ich kann ja froh sein, dass ich etwas bekommen habe.<\/p>\n<p><strong>Nicht gew\u00e4hlte Interessenvertreter<\/strong><\/p>\n<p>Wieso interessiere ich mich \u00fcberhaupt daf\u00fcr, was in dieser Kommission besprochen wird? Wieso schlage ich mich mit gesetzlichen Fristen und beh\u00f6rdlichen Briefwechseln herum (beides nicht gerade spassig)? Bundesr\u00e4tliche Kommissionen wie die R\u00fcstungskommission sind Gremien mit handverlesenen Vertretern aus der Privatwirtschaft, aus Interessengruppen und aus der Verwaltung. Oder anders formuliert: Hier machen nicht gew\u00e4hlte Interessenvertreter Politik.<\/p>\n<p>Solche Kommissionen gibt es f\u00fcr beinahe jedes Gebiet und f\u00fcr jedes wichtige Thema (eine praktische Liste liefert <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/die-aemter\/\">oeffentlichkeitsgesetz.ch<\/a>.) Der Bund kennt beispielsweise eine Kommission f\u00fcr nukleare Sicherheit, eine Elektrizit\u00e4tskommission, eine Kommission f\u00fcr Wirtschaftsfragen und eben im VBS eine R\u00fcstungskommission. Im Gegensatz zu parlamentarischen Kommissionen haben Mitglieder der bundesr\u00e4tlichen Kommissionen keine demokratische Legitimit\u00e4t, keine Verpflichtung gegen\u00fcber W\u00e4hlern, sie sind niemandem Rechenschaft schuldig. Darum ist die Kontrolle und Beobachtung dieser Gremien so wichtig.<\/p>\n<p><strong>\u00abFehlende gesetzliche Grundlagen\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz BG\u00d6 k\u00f6nnte das Instrument sein, um als Journalist genau diese Kontrolle wahrzunehmen. Eigentlich. Der Brief aus dem B\u00fcro des \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten zeigt aber vor allem eines: Durchsetzbar ist das Gesetz nur teilweise. Journalisten sind auf den Goodwill der Beh\u00f6rde angewiesen. Armasuisse hielt die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht ein (Art. 12 Abs. 1 BG\u00d6), doch Konsequenzen hat dies keine, denn die sind schlicht nicht vorgesehen, wie das B\u00fcro auch schreibt: \u00abWegen fehlender gesetzlicher Grundlagen f\u00fcr Sanktionen bei nicht fristgerechter Stellungnahme der Beh\u00f6rde\u00bb, wurde mein Verfahren eingestellt. Die telefonische Nachfrage best\u00e4tigt: Nichts zu machen, Beh\u00f6rden haben rein gar nichts zu bef\u00fcrchten, wenn sie zu sp\u00e4t oder anfangs gar nicht auf BG\u00d6-Antr\u00e4ge reagieren.<\/p>\n<p>PS: Das erste meiner zwei Gesuche bei Armasuisse wurde innerhalb der gesetzlichen Frist behandelt.<\/p>\n<p>PPS: Die n\u00e4chste Sitzung der R\u00fcstungskommission findet am 15. November statt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Florian Imbach ist Journalist und arbeitet als Reporter bei der Nachrichtensendung 10vor10 des Schweizer Fernsehens in Z\u00fcrich.<\/em>\u00a0<a title=\"blocked::mailto:florian.imbach@srf.ch\" href=\"mailto:florian.imbach@srf.ch\">florian.imbach@srf.ch<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Von Florian Imbach. Ende August bekam ich Post. Post vom B\u00fcro des eidgen\u00f6ssischen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des B\u00fcros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal? 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