{"id":2906,"date":"2012-08-17T08:21:47","date_gmt":"2012-08-17T07:21:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=2906"},"modified":"2015-01-16T17:04:10","modified_gmt":"2015-01-16T16:04:10","slug":"vertrag-uni-zurich-ubs-entscheidende-passagen-offen-gelegt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/08\/vertrag-uni-zurich-ubs-entscheidende-passagen-offen-gelegt\/","title":{"rendered":"Vertrag Uni Z\u00fcrich-UBS: Entscheidende Passagen sind jetzt offen gelegt"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em><strong>\u00a0Die Universit\u00e4t Z\u00fcrich besteht darauf, Vertr\u00e4ge mit Lehrstuhlsponsoren nicht offen zu legen. Die entscheidenden Passagen aus dem Vertrag mit der UBS hat sie nun gleichwohl bekannt gegeben.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_2944\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2944  \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/08\/Uni_UBS.jpeg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"288\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Kaspar Villiger und Uni-Rektor Andreas Fischer verk\u00fcnden im April 2012 die Kooperation. \u00dcber Vertragdetails schwiegen sie sich aus. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>Am 18. April schloss die Universit\u00e4t Z\u00fcrich (UZH) einen Vertrag mit der UBS \u2013 genauer: mit der eigens zu diesem Zweck geschaffenen UBS Foundation of Economy in Society \u2013 \u00fcber 100 Millionen Franken ab. Mit dem Geld werden an der UZH das <a href=\"http:\/\/www.ubscenter.uzh.ch\/\" target=\"_blank\">UBS Center of Economics in Society<\/a> sowie f\u00fcnf \u00d6konomielehrst\u00fchle geschaffen. Die akademische Freiheit, versicherte\u00a0Professor Ernst Feh,\u00a0der designierte Direktor des neuen UBS Center, sei vertraglich \u00abdrei- und vierfach\u00bb garantiert.<\/p>\n<p>\u00dcberpr\u00fcfen liess sich diese Aussage bisher nicht: Die Vertr\u00e4ge sind geheim.<!--more-->Ich (<a href=\"http:\/\/www.matthiasdaum.ch\/?blog-post=zeigt-die-vertrage\" target=\"_blank\">und, unabh\u00e4ngig von mir, auch der \u00abZeit\u00bb-Journalist Matthias Daum<\/a>) stellten deshalb ein Akteneinsichtsgesuch nach dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz. Die UZH lehnte das Gesuch ab, wogegen ich und Kollege Daum rekurrierten.\u00a0<\/p>\n<p>Nun liegt im laufenden Rekursverfahren die Stellungnahme der UZH vom 13. August vor. Und die ist interessant: Obwohl die UZH darauf besteht, der Rekurs sei \u00abvollumf\u00e4nglich\u00bb abzuweisen (und die Verfahrenskosten den Rekurrenten aufzuerlegen), hat die UZH den Kern unserer Forderung erf\u00fcllt: Sie zitiert in ihrer Stellungnahme die <a href=\"http:\/\/mhaenggi.ch\/Vertrag_UZH-UBS.html\" target=\"_blank\">Passagen, die die Sicherung der akademischen Freiheit betreffen<\/a>. Rektor Andreas Fischer anerkennt explizit, dass das Anliegen von uns Rekurrenten, die Wahrung der akademischen Freiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen, ein \u00abberechtigtes Bed\u00fcrfnis\u00bb sei. Die zitierten Vertragspassagen sind sauber \u2013 weshalb also nicht gleich von Anfang an?<\/p>\n<p><strong>Angst, dass Sponsoren ausbleiben\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Der UZH geht es darum, einen Pr\u00e4zedenzfall zu vermeiden. Obwohl 2011 <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/!71630\/\" target=\"_blank\">der Verband der Lehrstuhl-Stifter Deutschlands seinen Mitgliedern empfohlen hat, Vertr\u00e4ge zu gesponsorten Lehrst\u00fchlen offen zu legen<\/a>, glaubt die UZH, sie h\u00e4tte M\u00fche, weiterhin Sponsoren zu finden, m\u00fcsste sie die Vertr\u00e4ge offen legen. Deshalb, so die UZH, spreche ein \u00f6ffentliches Interesse gegen die Offenlegung des Vertrags.<\/p>\n<p>Interessant ist, dass der Z\u00fcrcher Regierungsrat am 6. Juni eine Interpellation aus dem Kantonsrat <a href=\"http:\/\/www.kantonsrat.zh.ch\/DocumentLoader.aspx?ID=50909a38-4e3e-4e6d-b4b3-651f8c94c74d&amp;Title=Antwort%20124\/2012%20Sponsoring%20an%20der%20Universit%E4t%20Z%FCrich.pdf&amp;lib=dokument&amp;FileName=R12124.pdf\" target=\"_blank\">beantwortete<\/a>. Darin spricht er von \u00ab\u00fcberwiegenden privaten Interessen\u00bb, die gegen eine Offenlegung des Vertrags spr\u00e4chen \u2013 von \u00f6ffentlichen Interessen ist nicht die Rede.<\/p>\n<p>Was die privaten Interessen angeht, scheint auch eher die UZH als die UBS Bedenken zu tragen. In seiner Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs schrieb Rektor Andreas Fischer, eine Offenlegung des Vertrags w\u00fcrde private Interessen der UBS verletzen. Der Stellungnahme liegt ein Schreiben der UBS Foundation of Economics in Society an die UZH bei. Stiftungspr\u00e4sident Kaspar Villiger schreibt darin, die Offenlegung des Vertrags w\u00fcrde tats\u00e4chlich \u00abdie privaten Interessen der UBS Foundation tangieren\u00bb. Von Interessen der UBS selber keine Rede. Und wie die Interessen einer Stiftung, die nur zum Zweck dieser Kooperation geschaffen wurde, dadurch beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnten, dass die Details dieser Kooperation bekannt werden, ist doch etwas schleierhaft.<\/p>\n<p><strong>Uni steht \u00f6ffentlich nicht zu Geheimvertrag\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Aus dem Schreiben Villigers geht noch etwas Interessantes hervor: Ziffer 13 des Vertrags sei eine Geheimhaltungsvereinbarung. Das w\u00e4re eigentlich ein nahe liegendes Argument f\u00fcr die UZH gewesen: Wir k\u00f6nnen den Vertrag nicht offen legen, weil wir dem Vertragspartner Geheimhaltung zugesagt haben. Davon aber schrieb die UZH weder in der Ablehnung des Gesuchs noch in der Stellungnahme zum Rekurs ein Wort. Ja, als ich bei meiner allerersten, telefonischen Kontaktnahme den UZH-Pressesprecher Beat M\u00fcller frage, ob die UZH mit der UBS einen Geheimvertrag abgeschlossen habe, sagte der: \u00abNein, das ist kein Geheimvertrag, wir legen solche Vertr\u00e4ge einfach nicht offen.\u00bb Weshalb dieser Eiertanz? Offenbar ist es der Universit\u00e4t Z\u00fcrich peinlich, offen zuzugestehen, dass man geheime Vertr\u00e4ge abschliesst. Das passt schlecht zu dem im Wissenschaftsbetrieb \u00fcblichen Lobpreis der Transparenz.<\/p>\n<p>Atmosph\u00e4risches Detail: In meinem Rekurs habe ich darauf verwiesen, dass 2011 in Deutschland ein Vertrag zwischen zwei Unis (TU und FU Berlin) und der Deutschen Bank publik wurde, <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/!71442\/\" target=\"_blank\">der die akademische Freiheit verletzte<\/a> (die oben genannte Empfehlung des deutschen Stifterverbands, Vertr\u00e4ge offen zu legen, war eine Reaktion darauf). Rektor Fischer schreibt in leicht beleidigtem Tonfall, er weise \u00abdie diesbez\u00fcglichen unterschwelligungen Verd\u00e4chtigungen &#8230; mit Nachdruck zur\u00fcck\u00bb. Nun, das waren keine Verd\u00e4chtigungen; ich hatte lediglich festgestellt, dass es keine M\u00f6glichkeit gebe, eine Verletzung der akademischen Freiheit durch die Kooperation der UZH mit der UBS auszuschlie\u00dfen, solange der Vertrag geheim sei. Deshalb noch einmal: Warum legte die UZH zumindest die entsprechenden Passagen des Vertrags nicht von Anfang an offen?<\/p>\n<hr \/>\n<p>Marcel H\u00e4nggi arbeitet als freier Journalist. <a href=\"http:\/\/www.mhaenggi.ch\/\">www.mhaenggi.ch<\/a>.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi.\u00a0Die Universit\u00e4t Z\u00fcrich besteht darauf, Vertr\u00e4ge mit Lehrstuhlsponsoren nicht offen zu legen. Die entscheidenden Passagen aus dem Vertrag mit der UBS hat sie nun gleichwohl bekannt gegeben. &nbsp; Am 18. 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