{"id":2765,"date":"2012-06-19T09:29:58","date_gmt":"2012-06-19T08:29:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=2765"},"modified":"2012-06-22T21:53:43","modified_gmt":"2012-06-22T20:53:43","slug":"nadelohr-schlichtungsstelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/06\/nadelohr-schlichtungsstelle\/","title":{"rendered":"Nadel\u00f6hr Schlichtungsstelle"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Hansj\u00fcrg Zumstein<\/em>.\u00a0<strong>Das \u00d6ffentlichkeitgesetz taugt f\u00fcr uns Journalisten nur, wenn wir auch innerhalb vern\u00fcnftiger Zeit an die Dokumente herankommen. Immer wieder erweist sich jedoch die Schlichtungsstelle als Nadel\u00f6hr. Sie schiebt Anfrage auf die lange Bank und verletzt damit das Gesetz. Das Schweizer Fernsehen SRF hat jetzt eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_2772\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2772\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/06\/Hanspeter-Thuer_jpeg.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"382\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Schlichtungen lassen auf sich warten: Hanspeter Th\u00fcr, \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>F\u00fcr die Recherche zum <a href=\"http:\/\/www.videoportal.sf.tv\/video?id=a21cf8d2-3ba3-4f1a-8880-75f1d380c149&amp;referrer=http%253A%252F%252Fwww.comedx.sf.tv&amp;cid=comedy&amp;WT.zugang=comedy_vid\">meinem Dokumentarfilm<\/a> \u00fcber den R\u00fccktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument \u00d6ffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Antr\u00e4gen an die Bundeskanzlei beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche, da die Information f\u00fcr die aktuelle Berichterstattung ben\u00f6tigt werde. Tats\u00e4chlich beantworte die Bundeskanzlei meine Gesuche vom 23. M\u00e4rz innerhalb kurzer Zeit: Am 5. April traf bereits die Antwort ein. Vorbildlich.<\/p>\n<p>Allerdings wurde ein Teil des Einsichtsgesuches abgelehnt, weshalb ich mich an die Schlichtungsstelle wandte \u2013 ebenfalls mit dem Hinweis, die Information werde f\u00fcr aktuelle Medienberichterstattung ben\u00f6tigt, weshalb man um beschleunigte Behandlung bete. Am 17. April teilte die Schlichtungsstelle lapidar mit: \u00abLeider m\u00fcssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchf\u00fchren k\u00f6nnen.\u00bb Ich reagierte umgehend und verlangte einen Schlichtungstermin innerhalb der gesetzlichen Frist. Doch die Schlichtungsstelle ignorierte dieses Schreiben und liess die 30t\u00e4gige Frist verstreichen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens SRF hat jetzt entschieden, gegen diese Praxis vorzugehen und gegen die Schlichtungsstelle eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen wegen Rechtsverz\u00f6gerung. Am 6 Juni 2012 hat deshalb SRF eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht versandt. Begr\u00fcndung unter anderem: \u00a0\u00abIndem der Beschwerdegegner das Schlichtungsverfahren und damit verbunden den Erlass einer Empfehlung unrechtm\u00e4ssig verz\u00f6gert, verletzt er Art. 13 und Art. 14 BGOe.\u00bb<\/p>\n<p>F\u00fcr meinen Dokumentarfilm, ausgestrahlt am 13. Juni, wird der Entscheid, ob positiv oder negativ, zu sp\u00e4t eintreffen. Aber vielleicht gelingt es mit der Aufsichtsbeschwerde, endlich eine Praxis zu etablieren, die das Gesetz zu einem brauchbaren Instrument f\u00fcr die Medien macht.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Hansj\u00fcrg Zumstein arbeitet f\u00fcrs Schweizer Fernsehen und\u00a0ist Vizepr\u00e4sident von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Hansj\u00fcrg Zumstein.\u00a0Das \u00d6ffentlichkeitgesetz taugt f\u00fcr uns Journalisten nur, wenn wir auch innerhalb vern\u00fcnftiger Zeit an die Dokumente herankommen. 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