{"id":2373,"date":"2012-01-08T22:11:40","date_gmt":"2012-01-08T21:11:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=2373"},"modified":"2012-01-08T23:36:44","modified_gmt":"2012-01-08T22:36:44","slug":"was-die-bundesratin-sagte-bleibt-geheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2012\/01\/was-die-bundesratin-sagte-bleibt-geheim\/","title":{"rendered":"Was die Bundesr\u00e4tin sagte, bleibt geheim"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_2381\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2381   \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2012\/01\/Calmy-Rey.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"219\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Verriet die ehemaligen Bundesr\u00e4tin Calmy-Rey im Journalistengespr\u00e4ch die umstrittenen Befreiungspl\u00e4ne in Libyen? (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Hansj\u00fcrg Zumstein.<\/em> <strong>Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil, publiziert am 3. Januar 2012, \u00a0entschieden: Die \u00d6ffentlichkeit darf nicht wissen, was die damalige Bundesr\u00e4tin Micheline Calmy-Rey dem Tages-Anzeiger im Juni vorletzten Jahres wirklich sagte. Es hat mein Einsichtsgesuch gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz abgelehnt.<\/strong><\/p>\n<p>Ein Fehlurteil aus meiner Sicht, und zwar eines mit Folgen. Denn mit diesem Urteil wird der Geist des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt: Der kleine Spalt, den das \u00d6ffentlichkeitsgesetz ge\u00f6ffnet hatte, wird wieder kleiner.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Um was geht es? Micheline Calmy-Rey sprach gegen\u00fcber zwei Journalisten des Tages-Anzeigers \u00fcber die hochgeheimen Milit\u00e4r-Pl\u00e4ne, mit der die Schweizer Regierung eine Zeitlang die zwei Geiseln in Libyen zu befreien dachte. Und zwar sprach sie dar\u00fcber, als die Schweiz noch nichts davon wusste. Publiziert haben die beiden Journalisten das Interview allerdings erst, nachdem die umstrittenen Befreiungspl\u00e4ne bekannt waren. Und sie haben das Interview in einer von Calmy-Rey autorisierten Fassung publiziert.<\/p>\n<p>Was sagte die damalige Bundesr\u00e4tin wirklich? Wie konnten die beiden Journalisten ihr eine Frage zu Milit\u00e4rpl\u00e4nen stellen, von der die beiden ja noch nichts wussten? Hatte sie von sich aus dar\u00fcber zu sprechen begonnen? Hatte sie in der Ursprungsversion Staatsgeheimnisse verletzt? Das wollte ich genauer wissen, und deshalb reichte ich vor \u00fcber eineinhalb Jahren das Einsichtsgesuch ein. Ich wollte vor allem Einsicht in das Mail, mit dem das Departement Calmy-Rey den Tages-Anzeiger aufforderte, gewisse Passagen aus dem Interview zu streichen.<\/p>\n<p>Jetzt also ist das <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2011\/2011_12_22_bvger_Urteil_Interview_Calmy_rey.pdf\">Urteil <\/a>da. Und es ist erstaunlich: Das Mail an den Tages-Anzeiger sei als sogenannt nicht fertiggestelltes Dokument zu betrachten, das heisst nicht einsehbar. Bisher galt: Ein Dokument ist fertiggestellt, wenn es die Beh\u00f6rde verl\u00e4sst. Nur ein Dokument, das innerhalb der Beh\u00f6rde hin und hergereicht wird, galt bisher als Arbeitspapier und damit als nicht einsehbar. Neu werden offenbar also auch Journalisten vom Tages-Anzeiger zur einem Beh\u00f6rdenmitglied \u2013 damit der eventuell heikle Originalton des Interviews ja nicht bekannt wird.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet wird dies damit, dass es sich hier um einen vereinbarten Autorisierungsprozess handle. Die Bundesr\u00e4tin habe verlangt, das Interview m\u00fcsse von ihr redigiert werden, bevor es publiziert werde. Denn, so schrieb das Departement dem Gericht im Januar letzten Jahres, die Bundesr\u00e4tin sei der deutschen Sprache ja nicht m\u00e4chtig, und es brauche deshalb beim Print-Interview eine grammatikalische Schlusskorrektur \u2013 anders als bei einem Radio- oder Fernsehgespr\u00e4ch.<\/p>\n<p>Damit gibt das Department den Weg frei f\u00fcr eine andere M\u00f6glichkeit: Der Tages-Anzeiger k\u00f6nnte das auf Tonband aufgezeichnete Interview integral als Tondatei aufs Netz stellen. Dagegen h\u00e4tte das Department nichts einzuwenden, wie aus den Erw\u00e4gungen des Departments vom 20.1.2011 hervorgeht.<\/p>\n<p>Ich bin gespannt, ob der Tages-Anzeiger das tut. Deckt er den Versuch des Departements, der \u00d6ffentlichkeit zu verheimlichen, was die damalige Bundesr\u00e4tin wirklich gesagt hat? Oder hilft er herauszufinden, ob die Bundesr\u00e4tin eventuell Staatsgeheimnisse verraten hatte, in dem er das Tonband online stellt? Die Chancen stehen leider schlecht: In der aktuellen Urteilsberichterstattung erw\u00e4hnte der Tages-Anzeiger mit keinem Wort, um welchen brisanten Inhalt es bei meinem Einsichtsgesuch ging \u2013 Verschleierung statt Information ist leider nicht nur Beh\u00f6rden vorbehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Hansj\u00fcrg Zumstein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil, publiziert am 3. Januar 2012, \u00a0entschieden: Die \u00d6ffentlichkeit darf nicht wissen, was die damalige Bundesr\u00e4tin Micheline Calmy-Rey dem Tages-Anzeiger im Juni vorletzten Jahres wirklich sagte. Es hat mein Einsichtsgesuch gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz abgelehnt. Ein Fehlurteil aus meiner Sicht, und zwar eines mit Folgen. 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