{"id":2330,"date":"2011-12-22T08:49:51","date_gmt":"2011-12-22T07:49:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=2330"},"modified":"2011-12-22T15:30:23","modified_gmt":"2011-12-22T14:30:23","slug":"blw-muss-kommissions-dokument-herausgeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/12\/blw-muss-kommissions-dokument-herausgeben\/","title":{"rendered":"BLW muss Kommissions-Dokument herausgeben"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_2341\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2341    \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/12\/Manfred-Boetsch.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"420\" \/><p class=\"wp-caption-text\">\u00abGar kein amtliches Dokument\u00bb: Der ehemalige BLW-Direktor Manfred B\u00f6tsch mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto:Keystone)<\/p><\/div>\n<p><em>Von Claudia Schreiber.<\/em> <strong>Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) muss ein Dokument einer Ad-hoc-Kommission mit Vorschl\u00e4gen f\u00fcr Begleitmassnahmen zum EU- Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zug\u00e4nglich machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beharrlich hat sich das BLW\u00a0dagegen gewehrt.<\/strong><\/p>\n<p>Ich schlage die Ausschreibung eines Preises f\u00fcr die originellste Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Nicht-Herausgeben eines Beh\u00f6rden-Dokumentes vor. W\u00e4hrend l\u00e4ngerer Zeit war mein Favorit ein Satz aus dem Bundesamt f\u00fcr Statistik: \u00abLeider k\u00f6nnen wir Ihnen dieses Dokument nicht zur Verf\u00fcgung stellen. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind: (1) Es geht um eine interne Aktennotiz, die nicht f\u00fcr eine Ver\u00f6ffentlichung gedacht war und die schon veraltet ist. [&#8230;]\u00bb<\/p>\n<p>Dann freute ich mich eine Zeitlang \u00fcber die m\u00fcndliche Begr\u00fcndung aus einer kantonalen Verwaltung, wonach die von mir gew\u00fcnschte Liste von Wasserbauvorhaben nicht herausgegeben werden k\u00f6nne, weil sonst eine Partei, die bis vor nicht allzu langer Zeit in eben dieser Verwaltung das Sagen hatte, sonst \u00aballes blockieren w\u00fcrde\u00bb. Dann kam das Dokument \u00abSynopsis\u00bb (siehe <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2011\/2011_12_07_bvger_Urteil_Agrarfreihandel.pdf\">Urteil A-1135\/2011 <\/a>des Bundesverwaltungsgerichtes).<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\u00abSynopsis\u00bb ist eine Sammlung von Vorschl\u00e4gen f\u00fcr konkrete Begleitmassnahmen zu einem allf\u00e4lligen Freihandelsabkommen mit der EU (\u00d6ffnung der Agrar- und Lebensmittelm\u00e4rkte), welche eine Arbeitsgruppe, die sogenannte AG Begleitmassnahmen, unter der Leitung des damaligen BLW-Direktors zusammentrug.<\/p>\n<p>Warum dieses Dokument nicht herausgegeben werden sollte? Aus allen erdenklichen Gr\u00fcnden:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a0Das Dokument sei gar kein amtliches Dokument.<\/li>\n<li>Das Dokument sei noch gar nicht fertiggestellt.<\/li>\n<li>Es vermittle Informationen, welche die Mitglieder der AG Begleitmassnahmen dem BLW freiwillig mitgeteilt h\u00e4tten und deren Geheimhaltung das BLW zugesichert habe.<\/li>\n<li>Es beeinflusse zudem die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU negativ.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Und so weiter. Und als ob dies alles noch nicht gen\u00fcgt h\u00e4tte, liess der Vorsitzende die Mitglieder der Arbeitsgruppe auch noch dar\u00fcber abstimmen, ob dieses Dokument herausgegeben werden sollte oder nicht. Die Arbeitsgruppen-Mitglieder stimmten gegen eine Herausgabe.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Bundesverwaltungsgericht war das ein <em>\u00ab<\/em>fait accompli\u00bb, mit dem die Arbeitsgruppen-Mitglieder \u00abder Vorinstanz aber die M\u00f6glichkeit genommen\u00bb h\u00e4tten, \u00abim Rahmen einer Interessenabw\u00e4gung zugunsten der F\u00f6rderung der Transparenz in der Verwaltung auf die ihr angebotenen Informationen allenfalls von vornherein zu verzichten\u00bb, was letztlich einer Aush\u00f6lung des \u00d6ffentlichkeitsprinzip gleichkomme.<\/p>\n<p>Meine Eingabe f\u00fcr den BG\u00d6-Preis 2011 ist deshalb dieses Synopsis-Gesamtkunstwerk: Es dokumentiert, wie eine Arbeitsgruppe unter der Leitung eines Amtschefs dessen eigenes Amt vor vollendete Tatsachen stellt und enth\u00e4lt eine entsprechend beeindruckende Zahl an preisw\u00fcrdigen Begr\u00fcndungen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Claudia Schreiber<\/em> lebt in Bern. Sie ist Agronomin und Rechtsanw\u00e4ltin und hat im Zusammenhang mit einem Artikel f\u00fcr das dlz agrarmagazin Einsicht in eine anonymisierten Liste verlangt, auf der 250 Vorschl\u00e4ge \u00fcber Begleitmassnahmen zum Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU festgehalten sind.<\/p>\n<p>Die Liste war ein erster Entwurf der unter anderem aus Branchenvertretern gebildeten Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen, die das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement 2008 ins Leben gerufen hatte.<\/p>\n<p>Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2010\/2010_12_23_empfehlung_blw_vom_evd_eingesetzte_arbeitsgruppe.pdf\">empfah<\/a>l im Rahmen des Schlichtungsverfahrens, die vollst\u00e4ndige Liste herauszugeben. Dabei seien allerdings die Namen der Arbeitsgruppenmitglieder unkenntlich zu machen.<\/p>\n<p>Das BLW verweigerte dessen Herausgabe und\u00a0ver\u00f6ffentlichte\u00a0 im Juli 2009 eine bereinigte Liste mit 70 Vorschl\u00e4gen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch Dokumente ausserparlamentarischer Ad-Hoc-Kommissionen unter das \u00d6ffentlichkeitsgesetz fallen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Claudia Schreiber. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) muss ein Dokument einer Ad-hoc-Kommission mit Vorschl\u00e4gen f\u00fcr Begleitmassnahmen zum EU- Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zug\u00e4nglich machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beharrlich hat sich das BLW\u00a0dagegen gewehrt. Ich schlage die Ausschreibung eines Preises f\u00fcr die originellste Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Nicht-Herausgeben eines Beh\u00f6rden-Dokumentes vor. 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