{"id":2262,"date":"2011-11-28T06:30:16","date_gmt":"2011-11-28T05:30:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=2262"},"modified":"2011-12-20T15:59:58","modified_gmt":"2011-12-20T14:59:58","slug":"rechtlich-heikel-die-verwaltung-spricht-sich-bei-bgo-anfragen-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/11\/rechtlich-heikel-die-verwaltung-spricht-sich-bei-bgo-anfragen-ab\/","title":{"rendered":"Heikel: Die Verwaltung spricht sich bei BG\u00d6-Anfragen ab"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Catherine Boss.<\/em> <strong>Immer \u00f6fter kommt es vor, dass sich Verwaltungsstellen untereinander absprechen, wenn sie Akteneinsichtsgesuche zu \u00e4hnlichen Fragestelllungen erhalten. Unter Juristen ist umstritten, ob dies rechtens ist.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_2268\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2268 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/11\/Schweizer.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"369\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Rechtsprofessor Schweizer: Anfragen \u00abnicht Drittstellen bekannt machen\u00bb. (Foto: Keystone)<\/p><\/div>\n<p>Die Sonntagszeitung wollte vor einem Jahr Einsicht in Protokolle der Kommission f\u00fcr nukleare Sicherheit (KNS). Sie erhielt die Protokolle, doch die Seiten waren praktisch vollst\u00e4ndig eingeschw\u00e4rzt. Auch der Beobachter hat <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/10\/seitenweise-schwarze-balken\/#more-2060\" target=\"_blank\">vollst\u00e4ndig abgedeckte Protokolle<\/a> der KNS erhalten. Zurzeit laufen diesbez\u00fcglich Schlichtungsverfahren beim Eidgen\u00f6ssischer Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter (ED\u00d6B).<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter verlangte ein Journalist der Sonntagszeitung Einsicht in die Protokolle der Eidgen\u00f6ssischen Energieforschungskommission (CORE). Der Jurist der Sektion Kernenergie und Rohrleitungsrecht im Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) lehnte das Gesuch ab. Er argumentierte, die Sonntagszeitung h\u00e4tte vor einem Jahr bereits ein Einsichtsgesuch in die Protokolle der KNS verlangt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\u00abBei den Protokollen der CORE gibt es unseres Erachtens ebenfalls einige Stellen, in welche nach den Regeln des BG\u00d6 kein Einsichtsrecht besteht\u00bb. Analog sei deshalb auch bei diesem Gesuch damit zu rechnen, dass zumindest ein Teil abgedeckt werde. Es m\u00fcsse deshalb auf das Resultat des Schlichtungsverfahrens im KNS-Fall gewartet werden. Der Gesuchsteller sollte also zwischenzeitlich vom BG\u00d6 ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Diesen Entscheid schickte der BG\u00d6-Verantwortlichen des BFE an seine Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Verwaltung und an die Generalsekret\u00e4re.<\/p>\n<p>F\u00fcr Rainer Schweizer, Professor f\u00fcr \u00f6ffentliches Recht, ist dieses Vorgehen unhaltbar. \u00abDie Anfragen von Medienschaffenden oder Wissenschaftern sind private Anfragen. Die darf die angefragte staatliche Stelle nicht irgendwelchen Drittstellen bekannt machen, sondern darf sie nur zweckgebunden oder fallgebunden bearbeiten\u00bb, sagt Schweizer. <span style=\"font-size: x-small\"><br \/><\/span>Laut dem Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr ist umstritten, ob eine Koordination und ein Austausch von Gesuchen zul\u00e4ssig ist. Th\u00fcr vertritt aber klar die Meinung, dass\u00a0 \u00abGesuche betreffend nicht identischen Dokumenten\u00a0 je einzeln zu behandeln\u00bb seien. \u00abWir empfehlen, eine solche Koordination auf eine thematische zu beschr\u00e4nken und auf eine Koordination von einzelnen Gesuchen mit der Bekanntgabe der Gesuchsteller zu verzichten\u00bb, sagt Th\u00fcr. W\u00fcrden hingegen identische Dokumente bei verschiedenen Amtsstellen angefordert, sei die federf\u00fchrende Beh\u00f6rde zust\u00e4ndig. Erlaubt ist laut Th\u00fcr eine vom konkreten Gesuch und dem konkreten Gesuchsteller unabh\u00e4ngige Koordination eines Themas oder einer\u00a0Fragestellung. \u00abSie dient nicht nur dem guten Funktionieren der Verwaltung, sondern ist auch im Interesse der \u00d6ffentlichkeit an einem widerspruchsfreien Handeln der Verwaltung\u00bb, sagt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte.<\/p>\n<p>Immerhin: Nach hartn\u00e4ckigem Insistieren zeigte sich der BFE-Jurist bereit, die Sache nochmals zu pr\u00fcfen, und machte das Dokument schliesslich zug\u00e4nglich \u2013 gegen Geb\u00fchr und reichlich geschw\u00e4rzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Catherine Boss. Immer \u00f6fter kommt es vor, dass sich Verwaltungsstellen untereinander absprechen, wenn sie Akteneinsichtsgesuche zu \u00e4hnlichen Fragestelllungen erhalten. Unter Juristen ist umstritten, ob dies rechtens ist. 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