{"id":20080,"date":"2026-11-04T16:30:35","date_gmt":"2026-11-04T15:30:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=20080"},"modified":"2026-11-04T16:32:59","modified_gmt":"2026-11-04T15:32:59","slug":"gemeinden-nehmen-ihre-transparenzpflicht-sehr-ernst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2026\/11\/gemeinden-nehmen-ihre-transparenzpflicht-sehr-ernst\/","title":{"rendered":"\u00abGemeinden nehmen ihre Transparenzpflicht sehr ernst\u00bb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_20084\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-20084 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/11\/wichtermann.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/11\/wichtermann.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/11\/wichtermann-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Rechtsverfahren f\u00fcr den Informationszugang seien zumutbar: J\u00fcrg Wichtermann vom Verband Bernischer Gemeinden. (Foto: Adrian Reusser\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em> <strong>Spam-Ordner, Teil\u00adzeit\u00adpensen, hoher Auf\u00adwand: J\u00fcrg Wich\u00adter\u00admann nennt mehrere m\u00f6g\u00adliche Gr\u00fcnde, warum zwei Drittel der Berner Ge\u00admein\u00adden auf ein Zu\u00adgangs\u00adgesuch nicht reagiert haben. Ein Problem sieht der Ge\u00adsch\u00e4fts\u00adf\u00fchrer des Verbands Ber\u00adni\u00adscher Ge\u00admein\u00adden trotzdem nicht.<\/strong><\/p>\n<p>Bern f\u00fchrte 1995 als erster Kan\u00adton \u2013 11 Jahre vor dem Bund \u2013 das \u00d6f\u00adfent\u00adlich\u00adkeits\u00adprin\u00adzip ein. Den\u00adnoch schnei\u00adden Ber\u00adner Ge\u00admein\u00adden in der Trans\u00adpa\u00adrenz-Stu\u00addie schlecht ab. J\u00fcrg Wich\u00adter\u00admann, Ge\u00adsch\u00e4fts\u00adf\u00fch\u00adrer des Ver\u00adbands Ber\u00adni\u00adscher Ge\u00admein\u00adden, war von 2008 bis 2021 Stadt\u00adschrei\u00adber von Bern und zuvor beim Amt f\u00fcr Ge\u00admein\u00adden und Raum\u00adord\u00adnung t\u00e4tig. Im In\u00adter\u00adview ord\u00adnet er die Er\u00adgeb\u00adnis\u00adse aus Ge\u00admein\u00adde\u00adsicht ein.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><em>J\u00fcrg Wichtermann, 69 Prozent der Berner Gemeinden haben innerhalb von 60 Tagen auf ein Zugangsgesuch nicht reagiert, nur 4 Prozent haben das Dokument herausgegeben. Wie erkl\u00e4ren Sie diese Bilanz?<\/em><\/p>\n<p>Daf\u00fcr kann es unterschiedliche Gr\u00fcnde geben. Vielleicht landete die Anfrage im Spam-Ordner, vielleicht blieb sie liegen \u2013 Gemeinden werden teilweise mit Anfragen aller Art \u00fcberflutet. In der Schweiz haben wir nach wie vor eine sehr kleinteilige Gemeindestruktur. Rund 20% der Berner Gemeinden haben weniger als 500 Einwohnende. Dort stemmen Mitarbeitende mit kleinen Teilzeitpensen die Verwaltungsarbeit nach bestem Wissen und Gewissen. \u00a0Manche Angestellte haben vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben ein Zugangsgesuch erhalten. Wom\u00f6glich haben sie bei Fachpersonen nachgefragt, ob sie das Dokument herausgeben d\u00fcrfen, und die Antwort verz\u00f6gerte sich deshalb. Interessant w\u00e4re, ob die Studie nachgehakt hat, wenn keine Antwort kam.<\/p>\n<p><em>Braucht es wirklich grosse Ressourcen, um eine Traktandenliste per E-Mail zu verschicken? Zudem verweigerten auch gr\u00f6ssere Gemeinden h\u00e4ufig den Zugang.<\/em><\/p>\n<p>Eine Traktandenliste ist nicht automatisch vollst\u00e4ndig \u00f6ffentlich. \u00a0Ein Gemeinderat behandelt auch Gesch\u00e4fte mit sch\u00fctzenswerten Informationen, die bereits aus der Traktandenliste hervorgehen k\u00f6nnen. Dann muss gepr\u00fcft werden, ob Personendaten oder andere Angaben zu schw\u00e4rzen sind \u2013 teils in R\u00fccksprache mit dem Gemeinderat, Fachpersonen oder Dritten. Diesen Aufwand sollte man nicht untersch\u00e4tzen. Ausserdem gilt ein Dokument im Kanton Bern bereits als publiziert, wenn es auf der Website steht. Einige Gemeinden gingen deshalb wom\u00f6glich davon aus, dass sie es nicht herausgeben m\u00fcssten.<\/p>\n<p><em>Ist es nicht problematisch, dass auf zwei Drittel der Anfragen gar nicht erst reagiert wurde?<\/em><\/p>\n<p>Mich \u00fcberrascht, dass so viele Gemeinden nicht reagiert haben. Die hohe Quote kann ich mir nicht erkl\u00e4ren, sie deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Letztlich ging es bei dieser Untersuchung aber um die Frage, ob man Zugang zu den verlangten Informationen erh\u00e4lt. Das l\u00e4sst sich anhand einer einzigen E-Mail nicht abschliessend beurteilen. Wird ein Dokument nicht herausgegeben, steht der Rechtsmittelweg offen. Erst wenn auch dann keine Informationen fliessen, h\u00e4tten wir ein Problem.<\/p>\n<p><em>Ist es f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zumutbar, bei einem so einfachen Dokumentenwunsch ein Rechtsverfahren f\u00fchren zu m\u00fcssen, um ihr Recht auf Informationszugang durchzusetzen?<\/em><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist es w\u00fcnschenswert und steht es einer b\u00fcrgernahen Verwaltung gut an, dass der Zugang Informationen \u2013 soweit zul\u00e4ssig \u2013 auch ohne Rechtsverfahren gew\u00e4hrt wird. \u00a0Aber wenn es einmal harzt: Ja. \u00a0Wenn ich sehe, wie h\u00e4ufig sonst Rechtsmittel ergriffen werden, halte ich das auch hier f\u00fcr zumutbar. Die Regierungsstatthalter\u00e4mter sind sehr b\u00fcrgernah, die H\u00fcrden niedrig. Juristische Kenntnisse braucht es daf\u00fcr nicht. Wer wirklich an Informationen interessiert ist, gelangt leicht an die n\u00e4chste Instanz.<\/p>\n<p><em>Aber die Gemeinden sind doch gesetzlich verpflichtet, auf Zugangsgesuche zu reagieren \u2013 auch ohne Rechtsverfahren. Nehmen sie diese Pflicht zu wenig ernst?<\/em><\/p>\n<p>Gemeinden nehmen ihre Transparenzpflicht sehr ernst. Im Kanton Bern unterscheiden wir zwischen Information auf Anfrage, etwa durch Zugangsgesuche, und der Information von Amtes wegen, also der aktiven Information. Die Pflicht zur aktiven Information ist allerdings nur vage umschrieben. Was angemessen ist, liegt im Ermessen der Gemeinden. Entsprechend gross sind die Unterschiede. Bei der Information auf Anfrage k\u00f6nnen die Gemeinden ihre Pflicht nicht ignorieren, denn \u00fcber den Rechtsweg k\u00f6nnen sie dazu gezwungen werden.<\/p>\n<p><em>W\u00fcrde eine Schlichtungsstelle helfen, Rechtsverfahren zu vermeiden?<\/em><\/p>\n<p>Auf Gemeindeebene gibt es viel zu wenige Einsichtsgesuche, als dass sich eine eigene Schlichtungsstelle lohnen w\u00fcrde. Die Informationen sollten auch so fliessen. Ich gehe davon aus, dass es nur wenige problematische F\u00e4lle gibt, in denen eine Gemeinde wirklich mauert. \u00a0Wenn es solche F\u00e4lle gibt, betreffen sie h\u00e4ufig Medienanfragen.<\/p>\n<p><em>Besteht bei Gemeinden ein grunds\u00e4tzliches Misstrauen gegen\u00fcber Medienanfragen?<\/em><\/p>\n<p>\u00a0Gemeinden, die nur vereinzelt Erfahrungen mit Medien gemacht haben, kann ein Zugangsgesuch ver\u00e4ngstigen, weil sie f\u00fcrchten, an den Pranger gestellt zu werden. Manche haben nicht nur gute Erfahrungen gemacht und deshalb ung\u00fcnstige Strategien im Umgang mit Medienanfragen entwickelt. Die Zur\u00fcckhaltung kann auch daher r\u00fchren, dass betroffene Stakeholder mit einer Herausgabe unzufrieden w\u00e4ren. Als Gemeinde will man niemandem auf die F\u00fcsse treten und lehnt ein Gesuch lieber ab, um nicht unter Beschuss zu geraten. Gr\u00f6ssere Gemeinden mit regelm\u00e4ssigem Medienkontakt sind meist gut geschult und k\u00f6nnen mit solchen Anfragen umgehen, auch wenn sie schon einmal von Medien entt\u00e4uscht wurden.<\/p>\n<p><em>Das heisst, es besteht zus\u00e4tzlicher Bedarf an Schulungen zum Umgang mit dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip?<\/em><\/p>\n<p>Die grosse Mehrheit der Gemeindeangestellten, die mit solchen Fragen zu tun haben, ist durch die Fachausbildung f\u00fcr Gemeindepersonal gut geschult. In der zweij\u00e4hrigen Grundausbildung und der eineinhalbj\u00e4hrigen Diplomausbildung sind \u00d6ffentlichkeitsprinzip und Medienarbeit feste Bestandteile, von den rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung. Was fehlen kann, ist die Routine: Einige Gemeinden erhalten kaum Zugangsgesuche.<\/p>\n<p><em>Was wird der Verband Bernischer Gemeinden jetzt konkret unternehmen?<\/em><\/p>\n<p>Mir fehlen die Hintergr\u00fcnde der Studie, um konkrete Massnahmen abzuleiten. Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip hat in der Ausbildung einen hohen Stellenwert. Berner Gemeinden erhalten wenige Zugangsgesuche, nehmen diese meiner Erfahrung nach aber ernst. Von unbeantworteten Anfragen h\u00f6re ich kaum. G\u00e4be es viele Beschwerden oder Rechtsverfahren wegen Intransparenz, m\u00fcssten wir handeln. Das ist nicht der Fall. Warum laut Studie zwei Drittel der Anfragen unbeantwortet blieben, kann ich mir nicht erkl\u00e4ren. Entsprechende R\u00fcckmeldungen fehlen uns, sonst h\u00e4tten wir das Problem l\u00e4ngst erkannt.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. Spam-Ordner, Teil\u00adzeit\u00adpensen, hoher Auf\u00adwand: J\u00fcrg Wich\u00adter\u00admann nennt mehrere m\u00f6g\u00adliche Gr\u00fcnde, warum zwei Drittel der Berner Ge\u00admein\u00adden auf ein Zu\u00adgangs\u00adgesuch nicht reagiert haben. Ein Problem sieht der Ge\u00adsch\u00e4fts\u00adf\u00fchrer des Verbands Ber\u00adni\u00adscher Ge\u00admein\u00adden trotzdem nicht. Bern f\u00fchrte 1995 als erster Kan\u00adton \u2013 11 Jahre vor dem Bund \u2013 das \u00d6f\u00adfent\u00adlich\u00adkeits\u00adprin\u00adzip ein. 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