{"id":19861,"date":"2026-09-29T11:30:01","date_gmt":"2026-09-29T09:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=19861"},"modified":"2026-09-29T11:37:45","modified_gmt":"2026-09-29T09:37:45","slug":"beschraenkte-transparenz-bei-staatsverweigerern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2026\/09\/beschraenkte-transparenz-bei-staatsverweigerern\/","title":{"rendered":"Transparenz mit Umwegen bei Staatsverweigerern"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_19871\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-19871 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/09\/Bild_Blog_regio-reichsbuerger.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/09\/Bild_Blog_regio-reichsbuerger.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/09\/Bild_Blog_regio-reichsbuerger-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Auch in der Schweiz ein Ph\u00e4nomen und f\u00fcr Beh\u00f6rden eine Herausforderung: Staatsverweigerer bei einem \u00abReichsb\u00fcrger\u00bb-Treffen in Darmstadt. (Foto: Boris Roessler\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Michelle Isler.<\/em> <strong>Die Thurgauer Verwaltung lehnte den Zugang zum Leitfaden \u00abUmgang mit Staatsverweigerern\u00bb zun\u00e4chst ab. Dank eines Schlichtungsverfahrens konnte die \u00abThurgauer Zeitung\u00bb das Dokument einsehen und dar\u00fcber berichten \u2013 unter Auflagen.<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr andere Kantone ist ein Leitfaden im Internet aufzufinden. Die Thurgauer Beh\u00f6rden argumentierten, eine Herausgabe gef\u00e4hrde die Sicherheit von \u00f6ffentlichen Organen. Im Gespr\u00e4ch einigten sich Zeitung und Verwaltung auf die Herausgabe von zwei Versionen: ungeschw\u00e4rzt f\u00fcr das Hintergrundwissen, geschw\u00e4rzt f\u00fcr den Medienbericht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im Kanton Thurgau seien Staatsverweigererinnen und -verweigerer \u00abein erhebliches Problem\u00bb, <a href=\"https:\/\/grgeko.tg.ch\/o\/grgeko-portlet\/activity\/6435890\/Beantwortung+vom+11.03.2025+%2824-IN+1-26%29.pdf?csrt=14119086482192779841\">schrieb<\/a> der Thurgauer Regierungsrat im M\u00e4rz 2025 in einer Antwort auf eine Interpellation aus dem Grossen Rat. Es war diese Antwort, die Sabrina B\u00e4chi von der \u00abThurgauer Zeitung\u00bb auf einen Leitfaden \u00abUmgang mit Staatsverweigerern\u00bb aufmerksam machte.\u00a0<\/p>\n<p>\u00dcber ein Jahr sp\u00e4ter <a href=\"https:\/\/www.thurgauerzeitung.ch\/ostschweiz\/kanton-thurgau\/leitfaden-im-thurgau-so-geht-der-kanton-mit-staatsverweigerern-um-ld.4224381\">berichtet<\/a> die \u00abThurgauer Zeitung\u00bb \u00fcber den Inhalt des Dokuments: In zwei Seiten Text und einer ganzseitigen Grafik beschreibt der Leitfaden Ausgangslage, Herausforderungen sowie Handlungs- und Gespr\u00e4chsempfehlungen. Bei Staatsverweigerern handle es sich um eine heterogene Str\u00f6mung von Reichsb\u00fcrgern, Selbstverwalterinnen, Verschw\u00f6rungstheoretiker oder anderen Querulantinnen mit staatsverweigernden Ansichten.<\/p>\n<p>Sie w\u00fcrden sich oft weigern, Anweisungen der Verwaltung oder Justiz zu befolgen \u2013 etwa beim Bezahlen von Bussen. Briefe tragen meistens einen auff\u00e4lligen Absender, etwa \u00ablebender Mensch Hans Muster\u00bb. Im direkten Kontakt empfiehlt der Kanton den Verwaltungsangestellen aktives Zuh\u00f6ren, sich nicht provozieren lassen und das beh\u00f6rdliche Handeln ohne Wertung zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Diese Informationen decken sich mit \u00e4hnlichen Anweisungen aus anderen Kantonen, deren eigene Leitf\u00e4den online auffindbar sind. F\u00fcr ihren Kanton musste die \u00abThurgauer Zeitung\u00bb das Dokument allerdings per \u00d6ffentlichkeitsgesetz herausverlangen.<\/p>\n<p><strong>Auf Anfrage keine Einsicht<\/strong><\/p>\n<p>\u00abIch wollte unserer Leserschaft sagen k\u00f6nnen: So macht es der Thurgau. Nicht einfach Beispiele aus anderen Kantonen beschreiben\u00bb, erkl\u00e4rt Redaktorin Sabrina B\u00e4chi. Auf zwei Medienanfragen im August und September 2025 reagierte die Medienstelle des Kantons, ablehnend. Es handle sich um ein Papier f\u00fcr den internen Gebrauch.<\/p>\n<p>Darauf stellte sie via Antragshilfe auf der Website von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> ein Gesuch um Akteneinsicht. \u00abZuerst musste die Verwaltung abkl\u00e4ren, wer \u00fcberhaupt f\u00fcr das Dokument zust\u00e4ndig ist. Mein Gef\u00fchl war: Niemand wollte sich so richtig verantwortlich f\u00fchlen\u00bb, erinnert sich die Journalistin. Am 19. September 2025 richtete sie den Antrag dann direkt an die Amtsleiterin des Personalamtes. Die folgende Absage begr\u00fcndete das Amt damit, dass die Ver\u00f6ffentlichung des Papiers \u00f6ffentliche Organe ernsthaft gef\u00e4hrden w\u00fcrde und ihre Sicherheit dann nicht gew\u00e4hrleistet sei.<\/p>\n<p>Weil die Leitf\u00e4den aus anderen Kantonen \u00f6ffentlich sind, akzeptierte B\u00e4chi das nicht. Sie beantragte ein Schlichtungsverfahren. Beim Termin im Februar 2026 erfuhr sie, dass nicht das Personalamt den Leitfaden erstellt hatte, sondern die Polizei. Diese sei bis zur Schlichtung aber nicht in den \u00d6ffentlichkeitsgesetz-Antrag involviert gewesen.<\/p>\n<p><strong>Schlichtung war Wendepunkt<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Schlichtung war nun der Kommandant der Kantonspolizei anwesend. Auch f\u00fcr ihn standen Sicherheitsbedenken f\u00fcr die Verwaltungsangestellten im Vordergrund. Aber: \u00abEs war ein sehr gutes Gespr\u00e4ch. Der Kommandant bot an, dass ich sowohl eine geschw\u00e4rzte als auch eine ungeschw\u00e4rzte Version erhalte\u00bb, sagt B\u00e4chi. \u00abWir vereinbarten schriftlich, dass ich die Dokumente an sich nicht ver\u00f6ffentlichen darf, f\u00fcr den Artikel die geschw\u00e4rzte Version verwende und ihn zusammengefasst wiedergebe.\u00bb Ausserdem sei abgemacht worden, dass die Kantonspolizei vor der Ver\u00f6ffentlichung gegenlesen darf.<\/p>\n<p>\u00abWeil ich nicht wusste, was in den Dokumenten steht, nahm ich den Deal an\u00bb, so die Journalistin. Sie holte den Leitfaden auf dem Polizeiposten ab und war \u00fcberrascht, \u00abwie wenig \u00fcberraschend sein Inhalt ist\u00bb. Er sei vergleichbar mit denjenigen aus den anderen Kantonen, geschw\u00e4rzt sei wenig. \u00abR\u00fcckblickend h\u00e4tte es aus meiner Sicht keine Schlichtung und keinen Antrag gebraucht, sondern einfach ein Gespr\u00e4ch mit der richtigen Person\u00bb, findet B\u00e4chi. \u00abSo ist ein Vertrauensverh\u00e4ltnis entstanden.\u00bb Die Auflagen h\u00e4tten ihre Arbeit in diesem Fall nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Michelle Isler. Die Thurgauer Verwaltung lehnte den Zugang zum Leitfaden \u00abUmgang mit Staatsverweigerern\u00bb zun\u00e4chst ab. Dank eines Schlichtungsverfahrens konnte die \u00abThurgauer Zeitung\u00bb das Dokument einsehen und dar\u00fcber berichten \u2013 unter Auflagen. F\u00fcr andere Kantone ist ein Leitfaden im Internet aufzufinden. Die Thurgauer Beh\u00f6rden argumentierten, eine Herausgabe gef\u00e4hrde die Sicherheit von \u00f6ffentlichen Organen. 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