{"id":19515,"date":"2026-07-03T06:15:43","date_gmt":"2026-07-03T04:15:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=19515"},"modified":"2026-07-02T15:00:21","modified_gmt":"2026-07-02T13:00:21","slug":"der-vollzug-des-bgoe-ist-auch-eine-fuehrungsaufgabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2026\/07\/der-vollzug-des-bgoe-ist-auch-eine-fuehrungsaufgabe\/","title":{"rendered":"\u00abDer Vollzug des BG\u00d6 ist auch eine F\u00fchrungsaufgabe\u00bb"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_19516\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-19516 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/Reto-Ammann-und-Adrian-Lobsiger.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/Reto-Ammann-und-Adrian-Lobsiger.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/Reto-Ammann-und-Adrian-Lobsiger-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Zur Pandemie oder dem Zusammenbruch der Credit Suisse schweigen? \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter Lobsiger (rechts) und Bereichsleiter \u00d6ffentlichkeitsprinzip Ammann. (Foto: ED\u00d6B)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><strong>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz wird 20 Jahre nach seiner Einf\u00fchrung so stark genutzt wie noch nie. Ein Gespr\u00e4ch \u00fcber die Knackpunkte mit dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger und dem Leiter \u00d6ffentlichkeitsprinzip Reto Ammann.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sie schreiben im Jahresbericht, das \u00d6ffentlichkeitsgesetz habe sich etabliert. Gleichzeitig versuchen immer mehr Beh\u00f6rden, sich ihm per Spezialgesetz zu entziehen. Geht es diesen darum, die steigende Gesch\u00e4ftslast zu reduzieren?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> \u00dcber die Motive k\u00f6nnen wir nur mutmassen. Ich vermute, es fehlt oft am Verst\u00e4ndnis: Das BG\u00d6 liegt im ureigensten Interesse des Staates. Transparenz schafft Vertrauen und wirkt Verd\u00e4chtigungen sowie Verschw\u00f6rungstheorien entgegen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Sie stellen fest, dass sich besonders bei Aufsichts- und Kontrollbeh\u00f6rden Spezialbestimmungen h\u00e4uften. <\/strong><\/p>\n<p><em>Ammann:<\/em> Die Begr\u00fcndung dieser Aufsichtsorgane lautet, dass sie f\u00fcr ihre Aufsichtst\u00e4tigkeit auf Informationen der Beaufsichtigten angewiesen sind. M\u00fcssten sie diese sp\u00e4ter gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz herausgeben, w\u00fcrden sie diese Informationen k\u00fcnftig gar nicht mehr erhalten. Das \u00fcberzeugt aus rechtstaatlicher Sicht nicht. Beaufsichtigte sind gesetzlich zur Meldung respektive zur Mitwirkung verpflichtet. Gerade dort, wo der Staat Kontroll- und Aufsichtsaufgaben aus\u00fcbt, sollten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger diese Kontrollen auch nachvollziehen k\u00f6nnen. Aus Sicht des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes ist es deshalb problematisch, in diesen Bereichen zus\u00e4tzliche Ausnahmen zu schaffen.<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-19527\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/46c6dbd7-2b07-e516-0fb2-17a89b140c83.png\" alt=\"\" width=\"1069\" height=\"275\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/46c6dbd7-2b07-e516-0fb2-17a89b140c83.png 1069w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/46c6dbd7-2b07-e516-0fb2-17a89b140c83-300x77.png 300w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/46c6dbd7-2b07-e516-0fb2-17a89b140c83-682x175.png 682w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/07\/46c6dbd7-2b07-e516-0fb2-17a89b140c83-768x198.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1069px) 100vw, 1069px\" \/>Die Verwaltungstransparenz auf dem Pr\u00fcfstand \u2013 20 Jahre danach<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Vor zwanzig Jahren trat das \u00d6ffentlichkeitsgesetz des Bundes in Kraft. Seither hat sich das \u00d6ffentlichkeitsprinzip etabliert. Gleichzeitig warnen Fachleute vor einer schleichenden Aush\u00f6hlung durch immer mehr Spezialgesetze.<\/p>\n<p>Im Caf\u00e9 Transparence zieht Adrian Lobsiger Bilanz \u00fcber 20 Jahre Verwaltungstransparenz und diskutiert die Zukunft des \u00d6ffentlichkeitsprinzips. Die von Marguerite Meyer moderierte Online-Veranstaltung findet am 16. September um 11.30 Uhr statt und <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/cafe-transparence\/details\/titel-verwaltungstransparenz-auf-dem-pruefstand\/\">kann hier gebucht werden.<\/a><\/p>\n<p><\/div>\n<p><strong>\u00c4ndern k\u00f6nnen Sie als ED\u00d6B das aber nicht.<\/strong><\/p>\n<p><em>Ammann:<\/em> Am Ende entscheidet das Parlament, ob das \u00d6ffentlichkeitsgesetz so bestehen bleibt oder weitere Spezialbestimmungen geschaffen werden.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die Bearbeitung von Zugangsgesuchen meldete die Bundesverwaltung 2025 hochgerechnet rund 8&#8217;200 Arbeitsstunden \u2013 das entspricht in etwa 4 bis 5 Vollzeitstellen. Ist das aus Ihrer Sicht gut investierte Zeit f\u00fcr Demokratie und Transparenz oder ist es irgendwann zu viel?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Vorab m\u00f6chte ich darauf hinweisen, dass die Beh\u00f6rden keine Pflicht zur Erfassung und Meldung der geleisteten Arbeitsstunden haben. Weiter m\u00f6chte ich anmerken, dass der Vollzug des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes sich nicht auf Stufe der Sachbearbeitung ersch\u00f6pft. Er ist auch eine F\u00fchrungsaufgabe. Jeder Amtsdirektor, jede Departementsvorsteherin sollte sich Gedanken zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz machen. Will man zu Themen wie der Pandemie oder dem Zusammenbruch der Credit Suisse schweigen, oder sagt man: Die Bev\u00f6lkerung hat grunds\u00e4tzlich ein Recht auf Dokumente, die das staatliche Handeln f\u00fcr sie nachvollziehbar machen.<\/p>\n<p><strong>Sie sagen, es ist eine Frage der Priorit\u00e4ten? <\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Der Aufwand f\u00fcr die Suche in den Akten oder in einem Mailverkehr ist zweitrangig. Es geht letztlich darum, welches Bild der Staat von sich vermitteln will. Wenn ein Amtsdirektor einfach argumentiert, seine Sachbearbeiter f\u00e4nden den Aufwand halt zu gross, dann f\u00fchrt er nicht. Ich bezweifle zudem, dass der Aufwand ohne \u00d6ffentlichkeitsgesetz tats\u00e4chlich geringer w\u00e4re. Amtliche Dokumente fanden schon vor der Einf\u00fchrung des BG\u00d6 den Weg in die \u00d6ffentlichkeit. Die Folge waren dann Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzungen \u2013 das war auch sehr aufw\u00e4ndig.<\/p>\n<p><strong>Die Auseinandersetzungen um das \u00d6ffentlichkeitsgesetz werden zunehmend mit harten juristischen Bandagen gef\u00fchrt. Respektieren die Beh\u00f6rden die gefestigte Rechtsprechung heute gen\u00fcgend, wenn sie Zugangsgesuche ablehnen?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Jede Beh\u00f6rde hat einen Interpretationsspielraum bei der Auslegung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes. Gegebenenfalls kann der Beauftragte die Beh\u00f6rden anl\u00e4sslich des Schlichtungsverfahrens auf einschl\u00e4gige Entscheide hinweisen.<\/p>\n<p><strong>Kennen die \u00c4mter die bestehende Rechtsprechung zu wenig?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Das ist eigentlich gar nicht m\u00f6glich. Alle \u00c4mter haben eine auf das BG\u00d6 spezialisierte \u00d6ffentlichkeitsberaterin oder einen \u00d6ffentlichkeitsberater. Wenn diese die \u00c4mter nicht auf die Rechtsprechung hinweisen, w\u00e4re das systemwidrig. <br \/>\n<strong><br \/>\nDas SECO hat dieses Jahr nicht nur Medienschaffenden den Zugang zu Dokumenten zum US-Zollabkommen verweigert, sondern auch die Mitwirkung an Ihrem Schlichtungsverfahren. Gleichzeitig kritisieren Sie, dass Beh\u00f6rden in Schlichtungsverhandlungen getroffene Abmachungen nicht einhalten. St\u00f6sst der ED\u00d6B hier an seine Grenzen?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Rechtlich sind der Aufgabenbereich des ED\u00d6B als \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter und die Mitwirkung der Verwaltung im Schlichtungsverfahren klar geregelt. Wenn Letztere die Gesetze nicht anwenden will, ist das nicht wie im Datenschutz, wo wir eine Aufsichtsfunktion haben. Aber wenn wir als Schlichtungsbeh\u00f6rde nicht stellvertretend f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Einsicht in Dokumente haben, k\u00f6nnen wir keine materielle Beurteilung des Zugangsrechts vornehmen und dann gilt die gesetzliche Vermutung des vollen Zugangs.<\/p>\n<p><strong>Das heisst?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Der ED\u00d6B muss empfehlen, dass der Zugang gew\u00e4hrt wird, auch wenn es im SECO-Fall wahrscheinlich ist, dass Ausnahmen zur Anwendung kommen d\u00fcrften, die zumindest zu einer Einschr\u00e4nkung oder einem Aufschub des Zugangs f\u00fchren. Die Verwaltung muss dann verf\u00fcgen und im Fall von Beschwerden werden die Bundesgerichte be\u00fcbt. Am Schluss gibt es mehr Aufwand f\u00fcr die Verwaltung, als wenn sie mitgewirkt h\u00e4tte.<\/p>\n<p><strong>M\u00fcsste der Gesetzgeber dem ED\u00d6B mehr Kompetenzen geben?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Eigentlich nicht. Wenn der Rechtsstaat anerkannt und das Gesetz umgesetzt w\u00fcrde, w\u00e4re das nicht n\u00f6tig. Wir stellen aber fest, dass gewisse Teile der Verwaltung und einige Departementsleitungen nicht bereit sind, das Gesetz in jedem Fall anzuwenden. Hier ist die Frage, ob die Aufsichtskommissionen des Parlaments das so hinnehmen wollen.<\/p>\n<p><strong>Was denken Sie?<\/strong><\/p>\n<p><em>Lobsiger:<\/em> Wir sind von der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderats dazu befragt worden. Der Bundesrat ist von der Kommission ebenfalls angeschrieben worden \u2013 und er hat geantwortet, er wolle das Gesetz anwenden. Der Bundesrat bekennt sich zum Legalit\u00e4tsprinzip und zum Rechtsstaat. Hier sehen wir also in der Praxis einen Widerspruch.<\/p>\n<p><strong>Wenn wir beim Bundesrat sind: Das Parlament hat als Legislaturziel erkl\u00e4rt, dass formelle und finanzielle Zugangsschranken beseitigt werden sollen. Wo sehen Sie heute dort die gr\u00f6ssten H\u00fcrden oder wo m\u00fcsste die Politik ansetzen, um diese Zugangsschranken zu verkleinern?<\/strong><\/p>\n<p><em>Ammann:<\/em> Der Bundesrat muss nun pr\u00fcfen, wie sich diese H\u00fcrden abbauen lassen. Wir von unserer Seite versuchen, Hindernisse in Schlichtungsverfahren zu beseitigen, dass das \u00d6ffentlichkeitsprinzip so gut wie m\u00f6glich gew\u00e4hrt werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Interview: Michelle Isler<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz wird 20 Jahre nach seiner Einf\u00fchrung so stark genutzt wie noch nie. 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