{"id":19243,"date":"2026-05-08T16:12:59","date_gmt":"2026-05-08T14:12:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=19243"},"modified":"2026-05-11T12:45:48","modified_gmt":"2026-05-11T10:45:48","slug":"verwaltungsgericht-fuer-mehr-transparenz-bei-parteispenden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2026\/05\/verwaltungsgericht-fuer-mehr-transparenz-bei-parteispenden\/","title":{"rendered":"Verwaltungsgericht f\u00fcr mehr Transparenz bei Parteispenden"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_19248\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-19248\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/05\/392309688_highres.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/05\/392309688_highres.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/05\/392309688_highres-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Transparente Politikfinanzierung ohne Hintert\u00fcre: Wahlplakate in Baden AG (Foto: Walter Bieri\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><strong>Der \u00abBeobachter\u00bb und das \u00abRecherchekollektiv WAV\u00bb haben vor Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) muss Informationen \u00fcber m\u00f6gliche Verst\u00f6sse gegen die Regeln zur Politikfinanzierung offenlegen.<\/strong><\/p>\n<p>Die EFK argumentierte, die Regeln zur Politikfinanzierung seien Spezialrecht, weshalb das \u00d6ffentlichkeitsgesetz keinen Anspruch auf Einsicht vorsehe. Der Eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) widersprach dieser Auffassung jedoch und empfahl, die Unterlagen herauszugeben.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Gericht widerspricht der Finanzkontrolle<\/strong><\/p>\n<p>In seinem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2026\/05\/entscheid_bvger_efk_1.pdf\">Urteil<\/a> vom 1. Mai 2026 stellte sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht klar gegen die Argumentation der Finanzkontrolle. Laut dem Urteil sind die Regeln zur Politikfinanzierung kein Spezialgesetz, welches das \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausschliesst.<\/p>\n<p>Auch inhaltlich \u00fcberzeugten die Einw\u00e4nde der EFK das Gericht nicht. Das Urteil nennt unter Bezugnahme auf die Lehre drei zentrale \u00f6ffentliche Interessen der Transparenz \u00fcber die Finanzierung politischer Aktivit\u00e4ten: Erstens soll die Offenlegung den Stimmberechtigten ein besseres Verst\u00e4ndnis der politischen Akteurinnen und Akteure sowie ihrer Interessen erm\u00f6glichen. Zweitens dient sie der Verbesserung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, indem finanzstarke Akteure einer verst\u00e4rkten \u00f6ffentlichen Kontrolle unterstellt werden. Drittens soll dadurch mittelbar das Vertrauen und die Akzeptanz demokratischer Verfahren gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p><strong>Kontrolle mit begrenzten M\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Seit Einf\u00fchrung der Transparenzregeln im Jahr 2022 m\u00fcssen Parteien und politische Komitees ihre Kampagnenbudgets sowie gr\u00f6ssere Spenden deklarieren. Die Angaben werden von der EFK entgegengenommen und auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit \u00fcberpr\u00fcft. Teilweise kontrolliert die Beh\u00f6rde die Meldungen auch stichprobenartig inhaltlich. Stellt sie dabei Fehler oder Unstimmigkeiten fest, kann sie allerdings lediglich Korrekturen verlangen. Verbindlich anordnen kann sie diese nicht. Dadurch k\u00f6nnen fehlerhafte Angaben im offiziellen Register bestehen bleiben, ohne dass die \u00d6ffentlichkeit davon erf\u00e4hrt. Erst wenn es sp\u00e4ter zu einer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung kommt, darf die EFK einen entsprechenden Entscheid ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Die Medienschaffenden verlangten Einsicht in 24 Best\u00e4tigungsschreiben, welche die durch die EFK vorgenommenen Kontrollen dokumentieren. In diesen Schreiben wird festgehalten, ob die Pr\u00fcfbeh\u00f6rde Feststellungen gemacht hat, die zu Anpassungen in der \u00f6ffentlichen Datenbank gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00abEndlich erfahren wir, welche Parteien schummeln\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das Gericht die Herausgabe der Informationen angeordnet hat, muss die Finanzkontrolle nun Angaben zu Verst\u00f6ssen gegen die Offenlegungspflichten ver\u00f6ffentlichen. Der <a href=\"https:\/\/www.beobachter.ch\/gesellschaft\/endlich-erfahren-wir-welche-parteien-schummeln-935755\">\u00abBeobachter\u00bb<\/a> spricht von einem wegweisenden Entscheid und schreibt: \u00abEndlich erfahren wir, welche Parteien schummeln.\u00bb<\/p>\n<p>Parallel dazu reichte auch der fr\u00fchere EFK-Direktor Michel Huissoud ein Einsichtsgesuch ein. Laut \u00abBeobachter\u00bb ist das Urteil f\u00fcr ihn eine Genugtuung: \u00abDie Pr\u00fcfungen der EFK sind das Herzst\u00fcck des Systems. Nur wenn ihre Berichte \u00f6ffentlich sind, ist die Transparenz glaubw\u00fcrdig.\u00bb<\/p>\n<p>Die EFK teilte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, sie setze sich seit Jahren daf\u00fcr ein, bei Meldungen eigene Pr\u00fcfhinweise anbringen zu d\u00fcrfen. Bereits 2021 habe sie dazu ein Gutachten erstellen lassen. In der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung sei diese M\u00f6glichkeit jedoch nicht aufgenommen worden.<\/p>\n<p>Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der \u00abBeobachter\u00bb und das \u00abRecherchekollektiv WAV\u00bb haben vor Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) muss Informationen \u00fcber m\u00f6gliche Verst\u00f6sse gegen die Regeln zur Politikfinanzierung offenlegen. Die EFK argumentierte, die Regeln zur Politikfinanzierung seien Spezialrecht, weshalb das \u00d6ffentlichkeitsgesetz keinen Anspruch auf Einsicht vorsehe. 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