{"id":18985,"date":"2026-01-29T08:00:38","date_gmt":"2026-01-29T07:00:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=18985"},"modified":"2026-01-28T23:43:53","modified_gmt":"2026-01-28T22:43:53","slug":"welche-akten-der-polizei-sind-zugaenglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2026\/01\/welche-akten-der-polizei-sind-zugaenglich\/","title":{"rendered":"Was \u00f6ffentlich einsehbar ist bei der Polizei \u2013 und was nicht"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><div class=\"embed-responsive embed-responsive-16by9\"><div class=\"iframe-container\"><iframe loading=\"lazy\" class=\"embed-responsive-item\"  title=\"Die Polizei und das Recht auf Informationen\" width=\"500\" height=\"281\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/Qtix6QCDBjg?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/div><\/div>\n<\/p>\n<p class=\"video-caption\">Videoaufnahmen, Einsatzdispositive, Einvernahmeprotokolle: Rechte und Grenzen des Zugangs zu sensiblen Akten \u2013 Antworten im \u00abCaf\u00e9 Transparence\u00bb.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Von Eva Hirschi. <\/em><strong>Wie wird das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in Bezug auf Polizeiakten angewendet? Dar\u00fcber sprachen der Genfer \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte, St\u00e9phane Werly, und der ehemalige Waadtl\u00e4nder \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte, Eric Golaz, im \u00abCaf\u00e9 Transparence\u00bb.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei Demonstrationen in Lausanne eskalierte die Gewalt. WhatsApp-Gruppen mit rassistischen Inhalten, in denen sich Mitglieder der Sicherheitsbeh\u00f6rden heimlich austauschten, sorgten f\u00fcr heftige Diskussionen. Immer wieder steht die Polizei \u2013 auch ausserhalb von Lausanne \u2013 im Zentrum der \u00f6ffentlichen Aufmerksamkeit. Kommt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip bei Polizeidokumenten zur Anwendung?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ja, so die klare Antwort des ehemaligen Waadtl\u00e4nder Beauftragten f\u00fcr das Informationsrecht, Eric Golaz: Die Polizei und ihre Verwaltung seien dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip genauso unterstellt wie andere \u00f6ffentliche Institutionen: \u00abDie Polizei muss ihr M\u00f6glichstes tun, um verlangte Informationen aush\u00e4ndigen zu k\u00f6nnen.\u00bb Das gelte nicht nur f\u00fcr die kantonale Polizei, sondern auch die Gemeindepolizei.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen gesetzlich festgehalten<\/strong><\/p>\n<p>Interne Richtlinien beispielsweise, die das Funktionieren der Polizei regeln, seien grunds\u00e4tzlich zug\u00e4nglich. Doch es gibt Vorbehalte sowie kantonale Unterschiede. So kennt das Genfer Informationsgesetz LIPAD in Artikel 26 mehrere Ausnahmen, etwa, wenn der Zugang zum Dokument die Sicherheit des Kantons gef\u00e4hrden w\u00fcrde. Dennoch sei es in einem solchen Fall immer noch besser, ein geschw\u00e4rztes Dokument herauszugeben als gar keines, sagt St\u00e9phane Werly.<\/p>\n<p>Das Waadtl\u00e4nder Informationsgesetz LInfo sieht in Artikel 16 ebenfalls Ausnahmen vor, die die Polizei geltend machen kann. Auch Eric Golaz erinnert, dass zumindest ein teilweiser Zugang gepr\u00fcft werden muss: \u00abNur weil ein einziges Element st\u00f6rt, darf nicht das gesamte Dokument geheim bleiben.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Keine Bedingungen bez\u00fcglich Zugangs<\/strong><\/p>\n<p>Einen interessanten Fall bez\u00fcglich Polizeiakten machte k\u00fcrzlich die Journalistin Camille Krafft von \u00abBlick Romandie\u00bb publik: Sie hatte Zugang zu beh\u00f6rdlichen Berichten \u00fcber R\u00fcckf\u00fchrungen gefordert. Die Polizei habe den Zugang gew\u00e4hrt, allerdings unter strengen Auflagen. So habe die Journalistin die Dokumente nur vor Ort konsultieren d\u00fcrfen und allf\u00e4llige Zitate daraus vor der Publikation dem Kanton unterbreiten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die beiden Experten ein unverst\u00e4ndliches Vorgehen: \u00abWas den Kanton Waadt betrifft, sehe ich keine Rechtfertigung f\u00fcr diese restriktiven Regeln\u00bb, sagt Eric Golaz. \u00abEntweder ist ein Dokument \u00f6ffentlich oder es ist es nicht.\u00bb Das heisse im Umkehrschluss auch: Eine Redaktion (oder ein B\u00fcrger oder eine B\u00fcrgerin) kann ein erhaltenes Dokument publizieren. Das gleiche gelte im Kanton Genf: Die Verwaltung k\u00f6nne h\u00f6chstens eine Rechnung f\u00fcrs Kopieren stellen, sollten diese Kopien eine bedeutende Summe verursachen, so St\u00e9phane Werly.<\/p>\n<p>Ein interessanter Kommentar hierzu kam aus dem Publikum des \u00abCaf\u00e9 Transparence\u00bb: Ein B\u00fcrger hatte aufgrund des Artikels von Camille Krafft bei der Polizei die gleichen Dokumente herausverlangt. Ihm seien dieselben Auflagen mitgeteilt worden \u2013 woraufhin er eine formelle Verf\u00fcgung gefordert hatte. Stattdessen schickten ihm die Beh\u00f6rden die entsprechenden Dokumente gleich direkt per Mail \u2013 m\u00f6glicherweise aus dem Grund, weil man eine anfechtbare Verf\u00fcgung verhindern wollte.<\/p>\n<p><strong>Ton- und Videoaufnahmen zug\u00e4nglich<\/strong><\/p>\n<p>Eine Frage, die in Zusammenhang mit Polizeiinterventionen auch immer wieder auftaucht: Kann man Ton- oder Videoaufnahmen verlangen, etwa von Bodycams? F\u00fcr die beiden Experten handelt es sich hierbei auch um Dokumente, somit m\u00fcsse der Zugang \u2013 sollten keine Ausnahmekriterien vorhanden sein \u2013 m\u00f6glich sein. Allenfalls m\u00fcsse man die Gesichter unerkennbar machen, damit der Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte gewahrt ist.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme bei Polizeirapporten<\/strong><\/p>\n<p>Eine weitere interessante Art von Dokument sind die Journale der Polizei, die in den Einsatzzentralen gef\u00fchrt werden (im Kanton Waadt Journal des \u00e9v\u00e9nements police (JEP) genannt). Enthalten sie Elemente, die mit einer Straftat in Zusammenhang stehen, gelten die Gesetze \u00fcber Polizeiaufzeichnungen und Gerichtsverfahren: Die Dokumente sind grunds\u00e4tzlich nicht nach dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Das Gleiche gilt f\u00fcr Strafanzeigen und andere Verfahrensunterlagen. Jedoch kann nach Ansicht der kantonalen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten eine direkt betroffene Person, die Informationen zu ihren personenbezogenen Daten w\u00fcnscht, unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu den sie betreffenden Ausz\u00fcgen aus Polizeiprotokollen erhalten.<\/p>\n<p>Was die Dokumente aus Gerichtsverfahren betrifft, so sind nicht alle in den Akten enthaltenen Dokumente zwangsl\u00e4ufig vom Zugangsrecht ausgeschlossen. \u00abNur, weil die Dokumente in der Strafakte enthalten sind, bedeutet das nicht, dass man keinen Zugang hat. Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Strafverfahren und dem Dokument bestehen\u00bb, erkl\u00e4rt Eric Golaz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Von Eva Hirschi. Wie wird das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in Bezug auf Polizeiakten angewendet? 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