{"id":18818,"date":"2025-12-19T08:01:00","date_gmt":"2025-12-19T07:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=18818"},"modified":"2025-12-18T14:39:08","modified_gmt":"2025-12-18T13:39:08","slug":"was-kantone-beschliessen-ist-kein-geheimnis-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2025\/12\/was-kantone-beschliessen-ist-kein-geheimnis-mehr\/","title":{"rendered":"Was Kantone beschliessen, ist kein Geheimnis mehr"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_18840\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-18840 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/12\/Bild_Blog_regio-GDK-1.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/12\/Bild_Blog_regio-GDK-1.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/12\/Bild_Blog_regio-GDK-1-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Ein Bollwerk gegen Transparenz kantonaler Konferenzen: der Z\u00fcrcher Regierungsrat. (Foto: Michael Buholzer\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em><strong> In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Z\u00fcrich \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch Zugang zu Beschl\u00fcssen einer kantonalen Konferenz gew\u00e4hrt \u2013 das Ende eines siebenj\u00e4hrigen Rechtsstreits und ein Signal f\u00fcr mehr Transparenz in interkantonalen Gremien.<\/strong><\/p>\n<p>Bislang entschied die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) selbst, welche Beschl\u00fcsse sie ver\u00f6ffentlichte. Auch andere interkantonale Konferenzen hielten am Geheimhaltungsprinzip fest. Nun m\u00fcssen diese Beschl\u00fcsse zug\u00e4nglich gemacht werden. Das <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/12\/2025-10-30-Urteil-Verwaltungsgericht-Zuerich-GDK-neu.pdf\">rechtskr\u00e4ftige Urteil<\/a> setzt ein klares Signal f\u00fcr mehr Transparenz \u00fcber den Einzelfall hinaus.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Ein jahrelanger Kampf um GDK-Dokumente<\/strong><\/p>\n<p>Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Zugangsgesuch von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> im September 2018 an die Gesundheitsdirektion des Kantons Z\u00fcrich. Der Verein verlangte Einsicht in Unterlagen der GDK-Vorstandssitzungen, darunter Einladungen, Traktandenlisten und Protokolle. Obwohl interkantonale Konferenzen wichtige Entscheide f\u00e4llen, operieren diese ausserhalb der f\u00fcr Verwaltungen geltenden Transparenzregeln: Sie sind privatrechtlich, oft als Verein, organisiert und keinem \u00d6ffentlichkeitsgesetz direkt unterstellt.<\/p>\n<p>Kurz vor Weihnachten 2018 sorgte das Zugangsgesuch von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hinter den Kulissen des Kantonsnetzwerks ein erstes Mal f\u00fcr Aufregung. Die Stabsjuristin der Z\u00fcrcher Gesundheitsdirektion stand in engem Austausch mit der GDK-Spitze und den Gesundheitsdirektionen in der ganzen Schweiz. Sie war sich bewusst, dass \u2013 wie sie sp\u00e4ter schrieb \u2013 \u00abder Entscheid in dieser Streitsache zu einem Grundsatzentscheid \u00fcber die Geltung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips f\u00fcr interkantonale Organisationen f\u00fchren d\u00fcrfte, mit erheblichen Auswirkungen auf die interkantonalen Konferenzen und die Kantone\u00bb. Ein Rundmail an die Gesundheitsdirektionen der Schweiz markierte den Beginn eines hartn\u00e4ckigen Widerstands gegen die eingeforderte Transparenz und eines langwierigen Rechtsstreits, der Kantonsregierungen von St. Gallen bis Genf in den n\u00e4chsten Jahren besch\u00e4ftigen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Warnungen vor Dammbruch und Pr\u00e4judiz<\/strong><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund verwehrte die Z\u00fcrcher Gesundheitsdirektion Ende 2018 den Zugang zu den Akten. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> liess nicht locker und zog den Entscheid Schritt f\u00fcr Schritt weiter. Nachdem die Z\u00fcrcher Kantonsregierung das Gesuch ebenfalls abgewiesen hatte, gelangte der Fall vor das Verwaltungsgericht. Dort erzielte der Verein im Mai 2020 <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2020\/07\/interkantonale-transparenz-zurcher-regierung-blitzt-ab\/\">einen ersten Teilerfolg<\/a>: Das Gericht schlug sich auf die Seite von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> und hielt fest, dass der Kanton Z\u00fcrich das Informationsgesuch nach dem kantonalen Informationsgesetz (IDG) behandeln m\u00fcsse. Die Z\u00fcrcher Regierung hatte bis dahin argumentiert, es gebe niemand Zust\u00e4ndigen f\u00fcr ein solches Gesuch, da die GDK ja kein kantonales Organ sei. Die Gesundheitsdirektion h\u00e4tte \u00abmangels Zust\u00e4ndigkeit\u00bb auf unser Gesuch gar nicht eintreten d\u00fcrfen. Auch sie warnte vor einem \u00abDammbruch\u00bb \u2013 w\u00fcrden Kantone \u00fcber die Herausgabe von Dokumenten interkantonaler Konferenzen entscheiden m\u00fcssen, w\u00fcrde dies das \u00d6ffentlichkeitsprinzip automatisch auf diese Gremien ausweiten, die Zulassung eines entsprechenden Gesuchs h\u00e4tte eine pr\u00e4judizielle Wirkung. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht, und es wies die Gesundheitsdirektion an, \u00fcber das Gesuch sachgerecht zu entscheiden.<\/p>\n<p>Die Z\u00fcrcher Regierung wollte sich diesem unangenehmen Transparenz-Entscheid entziehen und focht das Urteil von 2020 beim Bundesgericht an. Doch das Lausanner Gericht trat auf die Beschwerde nicht einmal ein \u2013 Z\u00fcrich blitzte erneut ab. In einem wichtigen Zwischenentscheid im Juni 2021 <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2021\/07\/offentlichkeitsgesetz-ch-gewinnt-vor-bundesgericht\/\">stellte das Bundesgericht klar<\/a>, dass kantonales Recht sehr wohl auf solche Dokumente angewendet werden muss. Entscheidend war das Prinzip, dass alle bei einer kantonalen Beh\u00f6rde vorhandenen Dokumente dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip unterliegen \u2013 auch jene einer interkantonalen Konferenz. Damit st\u00fctzte das h\u00f6chste Gericht die Sicht von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> und stoppte die Transparenz-Verhinderungsstrategie der Kantone.<\/p>\n<p><strong>Kanton Z\u00fcrich sagt ein zweites Mal Nein<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Bundesgerichtsentscheid musste die Gesundheitsdirektion Z\u00fcrich das Gesuch inhaltlich pr\u00fcfen. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> konzentrierte sich nun auf Sitzungseinladungen und Traktandenlisten des Jahres 2017 (inklusive der aufgelisteten Beilagen) sowie die Protokolle der Sitzungen vom M\u00e4rz und November 2017, in denen es um Fragen der Gesundheitsversorgung (etwa Spitalfinanzierung und -planung) ging. Im M\u00e4rz 2022 entschied die Gesundheitsdirektion, zumindest einen Teil der Dokumente herauszugeben \u2013 Einladungen und Traktandenlisten wurden mit leichten Schw\u00e4rzungen freigegeben. Die Protokolle selbst \u2013 in denen neben Entscheiden auch die einzelnen Voten und Meinungs\u00e4usserungen der Kantonsvertreter festgehalten sind \u2013 wollte die Beh\u00f6rde jedoch weiterhin unter Verschluss halten. Dagegen gelangte der Verein erneut an den Regierungsrat. Dieser schlug sich im Oktober 2024 \u2013 wenig \u00fcberraschend \u2013 auf die Seite der GDK und verweigerte die Einsicht in die Protokolle endg\u00fcltig. Doch <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> zog abermals vor Gericht \u2013 und sollte in wichtigen Teilen recht bekommen.<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Deshalb sind Dokumente interkantonaler Konferenzen wichtig<\/strong><\/p>\n<p>Warum beharrte <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> so konsequent auf dem Zugang zu den GDK-Unterlagen? Weil hier ein blinder Fleck der staatlichen Transparenz offengelegt wird.<\/p>\n<p><div class=\"infobox-more\"><button class=\"info-plus\" type=\"button\"><\/button><div class=\"infobox-inner\"><\/p>\n<p>In den interkantonalen Konferenzen \u2013 von der GDK \u00fcber die Erziehungsdirektoren- bis zur Polizeikommandantenkonferenz \u2013 werden erhebliche politische Weichenstellungen vorbereitet. Im \u00abHaus der Kantone\u00bb in Bern, der gemeinsamen Schaltzentrale der Kantone, arbeiten Dutzende Verwaltungsangestellte den Regierungen zu und koordinieren Gesch\u00e4fte von gesamtschweizerischer Tragweite. Mindestens 25 interkantonale Gremien sind hier t\u00e4tig. Viele kontroverse Projekte haben hier ihren Ursprung, seien es Bildungsreformen wie der Lehrplan 21 oder sicherheitspolitische Konkordate. Dennoch agieren diese Konferenzen weitgehend im Verborgenen: Sie unterstehen weder dem Bundesgesetz \u00fcber die \u00d6ffentlichkeitsprinzipien (BG\u00d6) noch den kantonalen Informationsgesetzen. Keine klaren Regeln legen fest, welche Informationen herausgegeben werden \u2013 jeder Einzelfall wird nach Gutd\u00fcnken entschieden. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> kritisiert dieses Demokratiedefizit seit Jahren und pochte deshalb im konkreten Fall GDK auf Transparenz: Die Protokolle sollten zeigen, welche Beschl\u00fcsse die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren fassen und wie sie zu ihren Entscheidungen gelangen.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><\/div>\n<p><strong>Transparenz ohne Eingriff in die Meinungsbildung<\/strong><\/p>\n<p><em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> verlangte in seinem zweiten Gang vor das Z\u00fcrcher Verwaltungsgericht Zugang zu den Beschl\u00fcssen der GDK-Vorstandssitzungen vom M\u00e4rz und November 2017 sowie zu den vollst\u00e4ndigen Protokollinhalten, insbesondere zu den behandelten KVG-Themen. Im nun vorliegenden Urteil verpflichtet das Gericht die Gesundheitsdirektion, die formellen Beschl\u00fcsse der GDK offenzulegen.<\/p>\n<p>In ihrer Begr\u00fcndung hoben die Richter hervor, dass gewisse Beschl\u00fcsse \u2013 etwa zu Personalwahlen oder zur Spitaldaten-\u00dcbermittlung \u2013 keinen engen Zusammenhang mit dem vertraulichen Meinungsbildungsprozess innerhalb der GDK aufwiesen. Solche Entscheide enthielten keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Haltung einzelner Kantone und spiegelten nicht den Verlauf oder die Dynamik der internen Diskussionen wider. Gerade weil diese Beschl\u00fcsse sachlich formuliert und von politischen Bewertungen entkoppelt seien, \u00fcberwiege das \u00f6ffentliche Interesse an Transparenz. Durch die Offenlegung der Beschl\u00fcsse werde lediglich das Ergebnis der Beratungen sichtbar, nicht aber deren inhaltlicher Verlauf. Das Gericht kam daher zum Schluss, dass der Zugang zu diesen Informationen zu gew\u00e4hren sei, da kein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse dagegenspreche. Hinsichtlich der Protokollinhalte wies das Gericht das Zugangsgesuch hingegen ab.<\/p>\n<p><strong>Meilenstein im Umgang mit interkantonalen Gremien<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Entwicklung der Transparenzkultur in der Schweiz bedeutet dieses Urteil einen Meilenstein. Es schliesst eine empfindliche L\u00fccke: Interkantonale Zusammenarbeit kann nicht mehr dazu genutzt werden, demokratische Kontrolle zu umgehen. Erstmals wurde best\u00e4tigt, dass interkantonale Gremien der \u00d6ffentlichkeit nicht l\u00e4nger einen rechtsfreien Raum bilden d\u00fcrfen. Wenn Vertreterinnen und Vertreter der Kantone gemeinsam Beschl\u00fcsse fassen, d\u00fcrfen diese nicht allein deshalb geheim bleiben, weil die Konferenz als privatrechtlicher Verein organisiert ist. Vielmehr gilt: Sobald solche Dokumente bei einer kantonalen Beh\u00f6rde vorliegen, greift das \u00d6ffentlichkeitsprinzip. \u00a0<\/p>\n<p>Dabei bleibt der gesch\u00fctzte Raum f\u00fcr Beratungen durchaus gewahrt \u2013 \u00e4hnlich wie bei Regierungsratssitzungen, wo die Diskussionen vertraulich sind, der formale Entscheid jedoch \u00f6ffentlich bekanntgegeben wird. So hat es nun auch das Z\u00fcrcher Verwaltungsgericht gehandhabt, indem es die Einsicht in die Protokoll-Beschl\u00fcsse erlaubt. Das Gericht betont, dass die Ver\u00f6ffentlichung der reinen Beschl\u00fcsse den Meinungsbildungsprozess der Kantone nicht ernsthaft gef\u00e4hrdet. Die bef\u00fcrchtete \u00abGefahr\u00bb, dass Kantonsvertreter k\u00fcnftig weniger offen diskutieren w\u00fcrden, sei bei der Herausgabe der Beschlussausz\u00fcge deutlich reduziert. Gleichzeitig \u00fcberwiegt das \u00f6ffentliche Interesse an der Kenntnis dieser Entscheidungen \u2013 gerade weil die Themen von grosser Tragweite sind und die Kantone bereits die Traktanden publik gemacht haben.<\/p>\n<p>In der Praxis wird sich zeigen, welchen Einfluss das Urteil \u2013 neben protokollierten Entscheidungen \u2013 auf den Zugang zu weiteren Dokumenten interkantonaler Konferenzen hat. Dazu z\u00e4hlen unter anderem interne Berichte, Pr\u00e4sentationen, interner E-Mail-Verkehr oder interne Statistiken.<\/p>\n<p>Klar ist: Das Erk\u00e4mpfte l\u00e4sst sich auf alle vergleichbaren Konferenzen \u00fcbertragen, die zentrale Politikbereiche koordinieren und unser Alltagsleben pr\u00e4gen \u2013 von Schule \u00fcber Polizei bis Gesundheit. Der geschaffene Pr\u00e4zedenzfall erh\u00f6ht den Druck auf alle Kantone, das \u00d6ffentlichkeitsprinzip auch bei gemeinsamen Organen konsequent zu respektieren.<\/p>\n<p>\n<strong>Hausinterne Transparenz statt gerichtlicher Kontrolle<\/strong><\/p>\n<p>Das j\u00fcngste Urteil ist insbesondere eine Antwort auf die unbefriedigenden Selbstregulierungs-Versuche der Kantone. Im Jahr 2018 hatte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zwar auf Druck von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Transparenz-Regeln f\u00fcr die Direktorenkonferenzen zu erarbeiten. Doch das Resultat <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2018\/06\/diskussionen-der-kantone-werden-zur-verschlusssache\/\">fiel ern\u00fcchternd aus<\/a>: Externe Gesuchsteller d\u00fcrfen zwar seither bei der KdK ein Aktenzugangsgesuch einreichen, aber die Behandlung erfolgt hausintern \u2013 ohne unabh\u00e4ngigen Rechtsweg. Nach einer Entscheidung des Generalsekretariats ist lediglich eine Einsprache beim leitenden Ausschuss m\u00f6glich; der Gang zu Gericht bleibt ausgeschlossen. Zudem verlangt die KdK von Gesuchstellern einen \u00abInteressennachweis\u00bb und eine Geheimhaltungsvereinbarung, bevor \u00fcberhaupt Dokumente freigegeben w\u00fcrden. Auch die GDK \u2013 durch das Verfahren von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> unter Druck gekommen \u2013 hat Ende 2024 <a href=\"https:\/\/www.gdk-cds.ch\/de\/service\/oeffentlichkeitsprinzip\">eine \u00e4hnliche Reglung<\/a> erlassen. Auch hier entscheidet der Vorstand der GDK abschliessend und ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\n<strong>Zur\u00fcckhaltende Reaktionen von GDK und KdK<\/strong><\/p>\n<p>Man werde das Urteil nun studieren und pr\u00fcfen, ob sich Handlungsbedarf ergebe, schreibt die GDK in einer Stellungnahme. Man sei sich der Wichtigkeit der Verwaltungstransparenz bewusst und bestrebt, transparent \u00fcber die T\u00e4tigkeit der GDK und deren Hintergr\u00fcnde zu informieren.<\/p>\n<p>Die Konferenz der Kantonsregierungen glaubt nicht, dass sich aus dem Urteil \u00abunmittelbare \u00c4nderungen unserer Transparenzpraxis oder unserer Empfehlungen ergeben\u00bb, wie Generalsekret\u00e4r Roland Mayer in einer Stellungnahme schreibt. Man sehe nach dem Verdikt keinen Grund, das Thema Verwaltungstransparenz st\u00e4rker zu gewichten, als dies bereits geschehe. Die KdK publiziere schon heute auf der Webseite \u00abin der Regel alle ihre finalen Entscheide\u00bb. Nach wie vor orientiere man sich freiwillig an der Transparenzpraxis in den Kantonen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Z\u00fcrich \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch Zugang zu Beschl\u00fcssen einer kantonalen Konferenz gew\u00e4hrt \u2013 das Ende eines siebenj\u00e4hrigen Rechtsstreits und ein Signal f\u00fcr mehr Transparenz in interkantonalen Gremien. Bislang entschied die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) selbst, welche Beschl\u00fcsse sie ver\u00f6ffentlichte. Auch andere interkantonale Konferenzen hielten am [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25,1],"tags":[183,144],"class_list":["post-18818","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aus-den-kantonen","category-bundesverwaltung","tag-haus-der-kantone","tag-kanton-zurich"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18818","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18818"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18818\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18861,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18818\/revisions\/18861"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18818"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}