{"id":18453,"date":"2025-07-18T15:47:12","date_gmt":"2025-07-18T13:47:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=18453"},"modified":"2025-09-08T20:42:24","modified_gmt":"2025-09-08T18:42:24","slug":"finanzdepartement-soll-daten-zu-cs-dokumenten-geben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2025\/07\/finanzdepartement-soll-daten-zu-cs-dokumenten-geben\/","title":{"rendered":"Finanzdepartement soll Daten zu CS-Dokumenten geben"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_18483\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-18483\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/07\/666463084_highres.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/07\/666463084_highres.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/07\/666463084_highres-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Wehrt sich gegen Transparenz mit allen erdenklichen Argumenten: Das Departement von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (Foto: Anthony Anex\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) fordert Klarheit: In einem von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch angestossenen Fall soll das Fi\u00adnanz\u00adde\u00adpar\u00adte\u00adment Einblick ins Dokumentenverwaltungssystem zum Fall Credit Suisse geben. Die Empfehlung verlangt die Offenlegung von Ausz\u00fcgen.<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter baut Transparenzrechte aktiv ab. Im Fall der CS-Notfusion wird das \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgehebelt \u2013 zentrale Infos pauschal verweigert. Medienschaffende blitzen reihenweise ab. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> wehrte sich \u2013 und erzielt <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/07\/Empfehlung-GS-EFD-Dokumentenlisten.pdf\">nun einen Etappensieg<\/a>.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>\u00dcbersicht \u00fcber CS-Datenbest\u00e4nde verlangt<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen eines Einsichtsgesuchs verlangte <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> Ausz\u00fcge aus dem Gesch\u00e4ftsverwaltungssystem Acta Nova \u2013 konkret zu Dossiers und Subdossiers, in denen seit Oktober 2022 Dokumente zur Credit Suisse abgelegt wurden. Ziel war nicht der Zugang zu einzelnen Akten, sondern eine strukturierte \u00dcbersicht.<\/p>\n<p>Das Ergebnis h\u00e4tte einer Liste entsprochen, die zeigt, in welchen Dossiers und Subdossiers Dokumente mit Bezug zur CS vorhanden sind. F\u00fcr Medienschaffende w\u00e4re das eine wertvolle Recherchehilfe gewesen: Sie k\u00f6nnten gezielt Zugangsgesuche stellen \u2013 gest\u00fctzt auf konkret existierende Datenbest\u00e4nde.<\/p>\n<p><strong>Finanzdepartement blockt auf ganzer Linie<\/strong><\/p>\n<p>Das Generalsekretariat des Finanzdepartements (GS-EFD) wies das Gesuch mit einer mehrfach gest\u00fctzten Begr\u00fcndung ab. Die verlangten Ausz\u00fcge aus dem Dokumentenverwaltungssystem (GEVER) stellten laut GS-EFD kein amtliches Dokument im Sinne des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes dar. Mit dieser Argumentation scherte das GS-EFD aus der allgemeinen Verwaltungspraxis aus, die Ausz\u00fcge und Dokumentenlisten aus Acta Nova in der Regel als amtliche Dokumente einstuft. Zudem warf das GS-EFD dem Gesuch eine unzul\u00e4ssige \u00abfishing expedition\u00bb vor \u2013 also den Versuch, ohne konkreten Anlass m\u00f6glichst viele Informationen ins Blaue hinein zu erschliessen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig f\u00fchrte das GS-EFD mehrere Ausnahmetatbest\u00e4nde gem\u00e4ss Artikel 7 Absatz 1 BG\u00d6 an, um den Zugang selbst dann zu verweigern, wenn es sich bei den gesuchten Informationen doch um amtliche Dokumente handeln sollte.<\/p>\n<p>Die Offenlegung der Dossier-Liste, so das Argument, k\u00f6nne im Kontext des CS-Falls die freie Meinungsbildung beeintr\u00e4chtigen, die zielgerichtete Umsetzung beh\u00f6rdlicher Massnahmen st\u00f6ren sowie wirtschaftliche Interessen des Bundes und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse Betroffener gef\u00e4hrden. Damit machte das Finanzdepartement unmissverst\u00e4ndlich klar, dass es eine Ver\u00f6ffentlichung in jeder denkbaren Konstellation ablehnt.<\/p>\n<p><strong>ED\u00d6B stuft GEVER-Abfrage als amtliches Dokument ein<\/strong><\/p>\n<p>Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte widerlegt die Hauptargumentation des Finanzdepartements, wonach es sich bei der verlangten Abfrage im GEVER-System nicht um ein amtliches Dokument handle. Gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 2 BG\u00d6 gelten auch elektronische Dokumente, die mit einem einfachen elektronischen Vorgang erzeugt werden k\u00f6nnen, als amtlich. Es sei \u2013 so der ED\u00d6B \u2013 nicht erforderlich, dass ein solcher Auszug per Knopfdruck erstellt werden k\u00f6nne. Auch wenn die Abfrage in Acta Nova eine Wiederholung erfordere, bleibe sie ein einfacher elektronischer Vorgang im Sinne des Gesetzes.<\/p>\n<p>Dass bei der Suche auch irrelevante Treffer erscheinen k\u00f6nnten, sei unerheblich. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb das Finanzdepartement die verlangte Liste mit dem GEVER-System des Bundes nicht bereitstellen k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong>Kein Rechtsmissbrauch \u2013 und keine tragf\u00e4hige Ausnahmebegr\u00fcndung<\/strong><\/p>\n<p>Auch das vom GS-EFD vorgebrachte Argument einer unzul\u00e4ssigen \u00abfishing expedition\u00bb weist der ED\u00d6B zur\u00fcck. Das Gesuch sei nicht rechtsmissbr\u00e4uchlich, sondern klar und sachlich formuliert, mit einem spezifischen thematischen Bezug sowie einer zeitlichen Eingrenzung. Es sei zul\u00e4ssig, eine Auflistung vorhandener Dokumente zu verlangen \u2013 insbesondere als erster Schritt in einem umfangreicheren Rechercheprojekt.<\/p>\n<p>Zudem habe das Finanzdepartement im Schlichtungsverfahren nicht konkret dargelegt, weshalb die Einsichtnahme durch einen der in Artikel 7 Absatz 1 BG\u00d6 genannten Ausnahmetatbest\u00e4nde verhindert werden m\u00fcsste. So blieb etwa unbegr\u00fcndet, wie die Offenlegung der Dossier\u00fcbersicht etwa die freie Meinungsbildung beeintr\u00e4chtigen oder wirtschaftliche Interessen des Bundes gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Der ED\u00d6B stellt fest: Die erforderliche Begr\u00fcndungsdichte fehlt \u2013 pauschale Hinweise auf m\u00f6gliche Risiken gen\u00fcgen nicht, um den Zugang zu verweigern.<\/p>\n<p>Das GS-EFD hat nun bis Ende Juli Zeit, die geforderten Listen herauszugeben \u2013 oder den Rechtsweg zu beschreiten.\u00a0Bereits im April 2024 hatte <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2024\/04\/die-dokumentenlisten-der-verwaltung-sind-oeffentlich\/\">in einem \u00e4hnlichen Fall <\/a>vom ED\u00d6B Recht bekommen. Damals stand die Einsicht in Dokumentenlisten im Vordergrund. Aktuell geht es lediglich um eine Auflistung von Dossiers \u2013 und selbst diese wird pauschal verweigert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) fordert Klarheit: In einem von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch angestossenen Fall soll das Fi\u00adnanz\u00adde\u00adpar\u00adte\u00adment Einblick ins Dokumentenverwaltungssystem zum Fall Credit Suisse geben. Die Empfehlung verlangt die Offenlegung von Ausz\u00fcgen. Das Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter baut Transparenzrechte aktiv ab. Im Fall der CS-Notfusion wird das \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgehebelt \u2013 zentrale Infos pauschal verweigert. 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