{"id":18266,"date":"2025-05-29T16:29:10","date_gmt":"2025-05-29T14:29:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=18266"},"modified":"2025-05-29T16:34:04","modified_gmt":"2025-05-29T14:34:04","slug":"luzern-fuehrt-transparenzrecht-mit-schwaechen-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2025\/05\/luzern-fuehrt-transparenzrecht-mit-schwaechen-ein\/","title":{"rendered":"Luzern f\u00fchrt Transparenzrecht mit Schw\u00e4chen ein"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_18272\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-18272 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/05\/Bild_Blog_regio-LU.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/05\/Bild_Blog_regio-LU.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/05\/Bild_Blog_regio-LU-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Transparenz auf dem Pr\u00fcfstand: Regierungsgeb\u00e4ude in Luzern. (Foto: Urs Fl\u00fceler\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em><strong> Nach jahrelanger Diskussion tritt in Luzern das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in Kraft. Amtliche Informationen sind damit grunds\u00e4tzlich frei zug\u00e4nglich. Die Neuregelung hat allerdings Schw\u00e4chen.<\/strong><\/p>\n<p>Bis heute konnten Medienstellen im Kanton Luzern ohne Begr\u00fcndung eine Auskunft verweigern. Das wird in Zukunft \u2013 rein theoretisch \u2013 nicht mehr m\u00f6glich sein. Die Verwaltung kann Anfragen von Medienschaffenden nur noch dann abweisen, wenn sie dies gest\u00fctzt auf das Gesetz auch begr\u00fcnden kann.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Ein steiniger Weg zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip<\/strong><\/p>\n<p>Der Wechsel vom Geheimhaltungs- zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip ist das Ergebnis langer Debatten. Nach meheren gescheiterten Anl\u00e4ufen forderte die zust\u00e4ndige Kantonsratskommission 2021 mit einer Motion die Einf\u00fchrung einer Regelung, die amtliche Informationen grunds\u00e4tzlich zug\u00e4nglich macht. Die Regierung legte daraufhin 2023 einen Gesetzesentwurf vor. Im Vernehmlassungsverfahren \u00e4usserte sich unter anderem <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> kritisch und <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/10\/2023_10_20_Vernemlassungsantwort_OG_LU-komprimiert.pdf\">verlangte Nachbesserungen<\/a>.<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich sollte das \u00d6ffentlichkeitsprinzip nur f\u00fcr den Kern der kantonalen Verwaltung gelten. Nach breiter Kritik wurde der Geltungsbereich ausgeweitet: Dem Gesetz, das am 1. Juni 2025 in Kraft tritt, sind auch verwaltungsexterne Organisationen, die \u00f6ffentliche Aufgaben wahrnehmen, unterstellt. Ein Standard, der auch in anderen Kantonen \u00fcblich ist. Der Kantonsrat verabschiedete das Gesetz im Oktober 2024 mit grosser Mehrheit. Ein R\u00fcckweisungsantrag der Gr\u00fcnen scheiterte deutlich.<\/p>\n<p>Ab Juni 2025 ist das \u00d6ffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern in sieben Paragrafen im Organisationsgesetz geregelt \u2013 es gilt f\u00fcr die gesamte kantonale Verwaltung; nach \u00dcbergangsfristen werden 2026 auch ausgegliederte Organisationen und bis 2030 die Gemeinden einbezogen.<\/p>\n<p>Eine \u00dcbersicht \u00fcber den Geltungsbereich, die Ausnahmen und praktische Informationen zur Gesuchstellung sind <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/die-kantone\/luzern\/\">hier aufgeschaltet<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Kritikpunkte am Luzerner Modell<\/strong><\/p>\n<p>Das Luzerner Gesetz weist gravierende Schw\u00e4chen auf: Unklare und teils restriktiv formulierte Gesetzesbestimmungen erschweren den Zugang zu amtlichen Informationen und lassen der Verwaltung grossen Ermessensspielraum. Ganze Dokumentenkategorien wie Protokolle nicht-\u00f6ffentlicher Sitzungen, interne Notizen oder Agenden sind generell vom Zugang ausgeschlossen. Auch der Zugang zu vollst\u00e4ndigen Datens\u00e4tzen ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Problematisch ist zudem das Fehlen eines Schlichtungsverfahrens: Es gibt keine unabh\u00e4ngige Vermittlungsinstanz, die bei Streitf\u00e4llen zwischen Gesuchstellenden und Verwaltung vermittelt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Medienschaffende besonders kritisch: Die Verwaltung darf Dokumente so lange zur\u00fcckhalten, bis sie selbst dar\u00fcber informiert hat. Artikel 68d des Luzerner Organisationsgesetzes erlaubt den Aufschub bis zur vorherigen amtlichen Mitteilung. Dies zeigt das Festhalten an der Informationshoheit.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Wie stark sich diese rechtlichen Schw\u00e4chen auswirken, h\u00e4ngt von der Umsetzung ab. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hat gemeinsam mit Fachpersonen aus Verwaltung und Medien eine <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/gute-praxis\/\">Praxisanleitung<\/a> mit klaren Empfehlungen erstellt.<\/p>\n<p>Grundsatz: Informationen sollen \u00f6ffentlich sein. Nur bei nachvollziehbarer Begr\u00fcndung darf der Zugang eingeschr\u00e4nkt werden. Verwaltungen wird empfohlen, proaktiv \u00fcber vorhandene Dokumente zu informieren, damit Medienschaffende gezielte Gesuche stellen k\u00f6nnen. Umgekehrt sollten sich Medienschaffende vorab \u00fcber m\u00f6gliche Unterlagen informieren und konkrete Anfragen formulieren. Das schafft Klarheit, verringert den Aufwand \u2013 und f\u00f6rdert das Vertrauen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Nach jahrelanger Diskussion tritt in Luzern das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in Kraft. Amtliche Informationen sind damit grunds\u00e4tzlich frei zug\u00e4nglich. Die Neuregelung hat allerdings Schw\u00e4chen. Bis heute konnten Medienstellen im Kanton Luzern ohne Begr\u00fcndung eine Auskunft verweigern. Das wird in Zukunft \u2013 rein theoretisch \u2013 nicht mehr m\u00f6glich sein. Die Verwaltung kann Anfragen von Medienschaffenden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[153],"class_list":["post-18266","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesverwaltung","tag-kanton-luzern"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18266","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18266"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18266\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18283,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18266\/revisions\/18283"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}