{"id":1824,"date":"2011-08-30T09:38:15","date_gmt":"2011-08-30T07:38:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=1824"},"modified":"2011-08-30T12:06:28","modified_gmt":"2011-08-30T10:06:28","slug":"%c2%abc-im-fall-d-erneut-belastet%c2%bb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/08\/%c2%abc-im-fall-d-erneut-belastet%c2%bb\/","title":{"rendered":"\u00abC. im Fall D. erneut belastet\u00bb"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Thomas Knellwolf.<\/em> <strong>Dass Gerichte Urteile anonymisieren, bevor sie sie ver\u00f6ffentlichen, ist nur allzu verst\u00e4ndlich. Doch manchmal nimmt das Ganze groteske Formen an.<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesstrafgericht hat die schriftliche Begr\u00fcndung seines <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/08\/Urteil_Brotzpdf.pdf\">Urteils<\/a> im Fall \u00abBundesanwaltschaft gegen A., erbeten verteidigt duch Rechtsanwalt Kaspar Hemmeler\u00bb, ver\u00f6ffentlicht. Am 18. August hatte es A., einen Journalisten der Zeitung B. vom Vorwurf der Ver\u00f6ffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. A. hatte in B. einen Artikel mit dem Titel \u00abC. im Fall D. erneut belastet\u00bb. Alles unklar ob so viel Alphabet?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Hohe Schweizer Gerichte anonymisieren ihre Urteile, bevor sie sie ver\u00f6ffentlichen. Das dient dem Schutz der Betroffenen &#8211; und dagegen kann man nichts haben, wenn es sich bei den Involvierten um Privatpersonen handelt. Allzu oft wird das Ganze aber grotesk: Wenn T\u00e4ter, Opfer, Beschuldigte, Verurteilte, Freigesprochenen, Schuldige und Unschuldige bekannte Personen sind und die F\u00e4lle bereits publik wurden &#8211; so wie bei A., der in B. der \u00fcber C. und den Fall D. schrieb. Journalist Sandro Brotz hatte in der Zeitung \u00abSonntag\u00bb geschrieben: \u00abBundesanwalt im Fall Ramos erneut belastet\u00bb. Gemeint war mit C. also kein Geringerer als der inzwischen abgew\u00e4hlte Bundesanwalt Erwin Beyeler.<\/p>\n<p>Eine Anonymisierung macht in einem solch prominenten Fall keinen Sinn. Der \u00abSonntag\u00bb hat selber \u00f6ffentlich gemacht, dass er die Sache ans Bundesstrafgericht weitergezogen hat. Verschiedene Medien haben \u00fcber die Verhanlung in Bellinzona vom 18. August 2011 berichtet und die Namen aller Involvierter genannt. Auch auf \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch war der Freispruch des Journalisten ein <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/08\/jetzt-muss-der-artikel-293-endlich-weg\/#more-1812\">Thema<\/a>.<\/p>\n<p>Es gibt keinen ersichtlichen Grund, den Bundesanwalt, seine Beh\u00f6rde oder den kolumbianischen Drogenh\u00e4ndler und V-Mann Ramos (als \u00abVertrauensperson aus dem Land Z.\u00bb) zu anonymisieren. Beyeler ist ein wichtiger Amtstr\u00e4ger, er und Ramos sind Personen der schweizerischen Zeitgeschichte.<\/p>\n<p>Gerichte gehen aber oft den einfacheren Weg. Es erspart dem Gerichtsschreiber Arbeit und dem Vorgesetzten m\u00f6glichen \u00c4rger, wenn sie jeden Namen und jedes Detail anonymisieren, das auf die Identit\u00e4t einer Person oder einen Instutionen hindeuten k\u00f6nnte. Indem sie statt UBS X., statt Z\u00fcrich Y. oder statt Nationalrat Kartoffelsack Z. schreiben, verunm\u00f6glichen sie aber, dass F\u00e4lle \u00f6ffentlich werden, die an die \u00d6ffentlichkeit geh\u00f6rten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Thomas Knellwolf. Dass Gerichte Urteile anonymisieren, bevor sie sie ver\u00f6ffentlichen, ist nur allzu verst\u00e4ndlich. Doch manchmal nimmt das Ganze groteske Formen an. Das Bundesstrafgericht hat die schriftliche Begr\u00fcndung seines Urteils im Fall \u00abBundesanwaltschaft gegen A., erbeten verteidigt duch Rechtsanwalt Kaspar Hemmeler\u00bb, ver\u00f6ffentlicht. Am 18. 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