{"id":18162,"date":"2025-04-17T09:04:13","date_gmt":"2025-04-17T07:04:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=18162"},"modified":"2025-04-17T10:25:13","modified_gmt":"2025-04-17T08:25:13","slug":"basler-regierung-muss-schlichtungsstelle-einfuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2025\/04\/basler-regierung-muss-schlichtungsstelle-einfuehren\/","title":{"rendered":"Basler Regierung muss Schlichtungsstelle einf\u00fchren"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_18167\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-18167 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/04\/Basler-Rathaus-Regio.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/04\/Basler-Rathaus-Regio.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/04\/Basler-Rathaus-Regio-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> K\u00fcnftig keine verschlossenen T\u00fcren mehr: Basel erh\u00e4lt eine Schlichtungsstelle f\u00fcr Streitf\u00e4lle. (Foto: (Georgios Kefalas\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em> <strong>Das Basler Kantonsparlament hat einer Motion zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens zugestimmt. Die Regierung war urspr\u00fcnglich dagegen. Jetzt muss sie eine Gesetzes\u00e4nderung vorschlagen.<\/strong><\/p>\n<p>Bald m\u00fcssen Gesuchstellende im Kanton Basel-Stadt, denen der Zugang zu einem Dokument verweigert wurde, nicht mehr direkt vor Gericht ziehen. Eine deutliche Mehrheit des Grossen Rats hat der Motion von SP-Grossr\u00e4tin Christine Keller zur Schaffung einer Schlichtungsstelle zugestimmt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Regierungsrat hatte sich zuvor in einer Stellungnahme gegen ein Schlichtungsverfahren ausgesprochen. Bereits heute bem\u00fche sich die Verwaltung bei Gesuchen um Informationszugang aktiv um einen Austausch mit den Gesuchstellenden, so das Argument. Ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren verursache zus\u00e4tzlichen Aufwand und entspreche nicht einer effizienten Verwaltung.<\/p>\n<p><strong>Schneller, g\u00fcnstiger, effizienter<\/strong><\/p>\n<p>Doch die Praxis zeigt, dass dem nicht so ist. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hat sich in einem Schreiben an die Mitglieder des Grossen Rats gewandt und die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens aufgezeigt \u2013 und st\u00fctzt sich dabei auf die Erfahrungen beim Bund und in anderen Kantonen (z.B. Freiburg, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Genf, Waadt).<\/p>\n<p>Da bei einem Streitfall Schlichtungsverfahren zwischen Beh\u00f6rden und Gesuchstellenden vermitteln k\u00f6nnen, bevor es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, st\u00e4rkt dies die Akzeptanz beh\u00f6rdlicher Entscheide und f\u00f6rdert das Vertrauen in die Verwaltung.<\/p>\n<p>Zudem werden dadurch Gerichte entlastet und deren Ressourcen f\u00fcr komplexere F\u00e4lle freigehalten. Schlichtungen sind meist schneller als Gerichtsverfahren, die sich oft \u00fcber Monate oder Jahre hinziehen. Auf Bundesebene erhalten zwei Drittel der Gesuchstellenden innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung \u2013 kein Gericht arbeitet so schnell.<\/p>\n<p><strong>Auch Datenschutzbeauftragte daf\u00fcr<\/strong><\/p>\n<p>Bleibt die Schlichtung erfolglos, gibt die oder der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte eine Empfehlung ab. Sie st\u00fctzt sich auf die Rechtspraxis und liefert beiden Parteien valable Argumente f\u00fcr ein effizientes Gerichtsverfahren.<\/p>\n<p>Auch die Basler Datenschutzbeauftragte Danielle Kaufmann sprach sich im Vorfeld f\u00fcr ein Schlichtungsverfahren aus. Gegen\u00fcber <a href=\"https:\/\/bajour.ch\/a\/oeffentlichkeitsgesetz-basler-regierungsrat-zum-schlichtungsverfahren\">Bajour<\/a> sagte sie: \u00abIn meiner Erfahrung lohnt es sich, den Spielraum auf Augenh\u00f6he miteinander auszuloten, ob der Staat ein \u00fcberwiegendes Interesse geltend machen kann und deshalb Dokumente geheimgehalten werden m\u00fcssen. Oft findet sich im konkreten Fall ein Kompromiss.\u00bb<\/p>\n<p>Da bislang ein Schlichtungsverfahren fehlte, blieb Medienschaffenden nur der Gang ans Gericht. Doch aus Kostengr\u00fcnden verzichteten Medien immer wieder auf diesen Schritt. Dies bedeutete in aller Regel den Abbruch einer Recherche. Und vor allem keine Transparenz.<\/p>\n<p>Nun muss der Regierungsrat innerhalb von zwei Jahren einen Vorschlag vorlegen, wie das kantonale \u00d6ffentlichkeitsgesetz (Informations- und Datenschutzgesetz, kurz: IDG) angepasst werden m\u00fcsste, damit es in Basel Schlichtungsverfahren geben kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. Das Basler Kantonsparlament hat einer Motion zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens zugestimmt. Die Regierung war urspr\u00fcnglich dagegen. Jetzt muss sie eine Gesetzes\u00e4nderung vorschlagen. Bald m\u00fcssen Gesuchstellende im Kanton Basel-Stadt, denen der Zugang zu einem Dokument verweigert wurde, nicht mehr direkt vor Gericht ziehen. 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