{"id":17882,"date":"2025-01-07T07:03:18","date_gmt":"2025-01-07T06:03:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=17882"},"modified":"2025-01-07T19:44:52","modified_gmt":"2025-01-07T18:44:52","slug":"puk-bericht-kritisiert-aushebelung-des-oeffentlichkeitsgesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2025\/01\/puk-bericht-kritisiert-aushebelung-des-oeffentlichkeitsgesetzes\/","title":{"rendered":"Nach PUK-Kritik: Finma geh\u00f6rt unters \u00d6ffentlichkeitsgesetz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_17902\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 1310px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-17902 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/01\/puk-bericht-2024.jpg\" alt=\"\" width=\"1300\" height=\"731\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/01\/puk-bericht-2024.jpg 1300w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/01\/puk-bericht-2024-300x169.jpg 300w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/01\/puk-bericht-2024-682x383.jpg 682w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2025\/01\/puk-bericht-2024-768x432.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1300px) 100vw, 1300px\" \/> Die Parlamentarische Untersuchungskommission PUK kritisiert die Finma im Fall Credit Suisse. (Foto: Peter Klaunzer\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em><strong> Per Notrecht hat der Bundesrat im M\u00e4rz 2023 den Zugang zu Informationen und Daten gem\u00e4ss \u00d6ffentlichkeitsgesetz rund um die Arbeiten der Beh\u00f6rden im CS-Dossier ausgehebelt. Nun kommt der PUK-Bericht zum Schluss: Dies war unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. <\/strong><\/p>\n<p>Der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Untergang der Credit Suisse war lange erwartet worden. Darin untersuchte die Kommission die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Tr\u00e4ger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Auch mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) setzte sich die Kommission auseinander. Denn mit der Notverordnung vom 16. M\u00e4rz 2023 schloss der Bundesrat den Zugang gem\u00e4ss BG\u00d6 zu den Informationen und Daten rund um die Arbeiten der Beh\u00f6rden im CS-Dossier aus. Dies, obwohl die \u00d6ffentlichkeit mit 209 Milliarden Franken haftete.<\/p>\n<p>Medienschaffende blitzten mit ihren Anfragen zum Krisenfall reihenweise ab. Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (ED\u00d6B) und die Staatspolitische Kommission des Nationalrats kritisierten die mangelnde Transparenz und sahen keine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Aufhebung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes.<\/p>\n<p><strong>\u00abBerechtigtes Interesse der \u00d6ffentlichkeit\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Nun kommt auch die PUK <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/documents\/de\/Bericht%20auf%20Deutsch%20Publikationsversion.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">in ihrem Bericht<\/a> zum Schluss: Ein derartiges Abweichen vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung sei unangemessen. Die PUK unterstreicht das \u00abberechtigte Interesse der \u00d6ffentlichkeit, notrechtliches Wirken der Verwaltung nachvollziehen zu k\u00f6nnen.\u00bb Das BG\u00d6 erlaube einen nuancierten Umgang mit \u00d6ffentlichkeitsgesuchen, \u00abohne dass der Zugang zu allen Dokumenten des CS-Dossiers per Notrecht g\u00e4nzlich h\u00e4tte untersagt werden m\u00fcssen.\u00bb<\/p>\n<p>Die Kommission erachte die Schaffung von Transparenz gerade in Krisenzeiten f\u00fcr besonders wichtig. Sie spricht deshalb folgende Empfehlung aus: <em>\u00abDie Kommission fordert den Bundesrat auf, auch beim Erlass von Notrecht das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zu beachten und das \u00d6ffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 anzuwenden. Sie ersucht den Bundesrat zudem, in R\u00fccksprache mit dem ED\u00d6B, der FINMA und der SNB allf\u00e4llige Rechtsunsicherheiten betreffend das Recht auf Zugang zu Informationen nach BG\u00d6 bei Konstellationen wie der im M\u00e4rz 2023 eingetretenen proaktiv auszur\u00e4umen.\u00bb <\/em><\/p>\n<p><strong>Kritik an der Finma <\/strong><\/p>\n<p>In ihrem Bericht kritisiert die PUK auch die Finma. Die Finanzmarktaufsicht habe sich in den Jahren vor der Krise zu wenig durchgesetzt. Zudem gew\u00e4hrte sie der Credit Suisse zu viele Erleichterungen. Pikant: Die Finma ist die einzige zur Bundesverwaltung geh\u00f6rende Aufsichtsbeh\u00f6rde, die vom allgemein g\u00fcltigen \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen ist. Medienschaffende sowie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben keinen Zugang zu Dokumenten der Finma.<\/p>\n<p>Dies geht auf den gewichtigsten Lobbyisten des Finanzplatzes, die Bankiervereinigung, zur\u00fcck. Diese lehnte in der Vernehmlassung im Jahr 2000 die Einf\u00fchrung von Transparenzregeln rundweg ab. Was beim Bundesrat auf offene Ohren stiess: Dieser gew\u00e4hrte der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK), der Vorg\u00e4ngerorganisation der Finanzmarktaufsicht Finma, einen Platz am Schatten.<\/p>\n<p>Diese Sonderstellung wird von Rechtswissenschaftlern seit Jahren kritisiert, nicht zuletzt auch von der UNO-Sonderberichterstatterin f\u00fcr Meinungsfreiheit. Untermauert wird diese Kritik auch durch die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die den Zugang zu Beh\u00f6rdeninformationen in einen direkten Zusammenhang mit der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit stellt.<\/p>\n<p><strong>\u00abDie Finma muss unter das \u00d6ffentlichkeitsgesetz gestellt werden\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts der Kritik an der Finma und der mangelnden Transparenz rund um die CS-Fusion ist es deshalb an der Zeit, diese Ausnahmeregelung der Finma zu thematisieren. Titus Plattner, Co-Pr\u00e4sident des Vereins \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch fordert: \u00abDie Finma muss unter das \u00d6ffentlichkeitsgesetz gestellt werden.\u00bb<\/p>\n<p>Der Schutz sensibler Informationen sei bereits gew\u00e4hrleistet: \u00abUnterliegen gewisse T\u00e4tigkeitsbereiche der Finma dem Gesch\u00e4fts- und Berufsgeheimnis, ist die Geheimhaltung \u00fcber die im \u00d6ffentlichkeitsgesetz verankerten Ausnahmezust\u00e4nde gewahrt.\u00bb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. Per Notrecht hat der Bundesrat im M\u00e4rz 2023 den Zugang zu Informationen und Daten gem\u00e4ss \u00d6ffentlichkeitsgesetz rund um die Arbeiten der Beh\u00f6rden im CS-Dossier ausgehebelt. Nun kommt der PUK-Bericht zum Schluss: Dies war unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Untergang der Credit Suisse war lange erwartet worden. 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