{"id":17735,"date":"2024-12-10T06:44:57","date_gmt":"2024-12-10T05:44:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=17735"},"modified":"2024-12-11T08:46:54","modified_gmt":"2024-12-11T07:46:54","slug":"edoeb-ruegt-bazl-einladung-zum-rechtsmissbrauch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2024\/12\/edoeb-ruegt-bazl-einladung-zum-rechtsmissbrauch\/","title":{"rendered":"ED\u00d6B r\u00fcgt BAZL: \u00abEinladung zum Rechtsmissbrauch\u00bb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_17752\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-17752 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/12\/346737160_highres.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"328\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/12\/346737160_highres.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/12\/346737160_highres-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> \u00abNicht in ihrer vollen Tragweite aufgezeigt\u00bb: \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter Lobsiger. (Foto: Peter Schneider\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Thomas Schwendener.<\/em><strong> Das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt will sich von Trans\u00adpa\u00adrenz\u00adpflich\u00adten dispensieren. Daf\u00fcr findet der \u00d6f\u00adfent\u00adlich\u00adkeits\u00adbe\u00adauf\u00adtrag\u00adte des Bundes deutliche Worte: Das BAZL wolle im Geheimen \u00fcber die Einhaltung seiner Aufsicht entscheiden und informiere nicht transparent.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Im verwaltungsinternen Dialog kritisiert der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte scharf, dass Beh\u00f6rden mit Kontrollaufgaben im Geheimen \u00fcber die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entscheiden d\u00fcrften. Damit wendet er sich gegen die Pl\u00e4ne des BAZL, Audit- und Inspektionsberichte per Gesetz von der Transparenzpflicht auszunehmen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Geht es nach dem Bundesamt, sollen neben den Berichten auch Meldungen des Luftfahrtpersonals zu sicherheitsrelevanten Ereignissen unter Verschluss bleiben. Ebenso sollen Dokumente der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), die Unf\u00e4lle und schwere Vorf\u00e4lle im \u00f6ffentlichen Verkehr untersucht, dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) entzogen werden. Das BAZL behauptet, nur diese gesetzlichen Ausnahmen w\u00fcrden gew\u00e4hrleisten, dass Unternehmen oder Mitarbeitende alle n\u00f6tigen Informationen und Hinweise liefern w\u00fcrden \u2013 da sie ansonsten negative Folgen zu f\u00fcrchten h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Der ED\u00d6B wird auch hier deutlich: \u00abZun\u00e4chst ist in einem Rechtsstaat davon auszugehen, dass gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten beachtet und durchgesetzt werden.\u00bb Diese Kritik formulierte er <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/12\/EDOeB-20231201-an-BAZL.-STN-EDOeB-zu-AeK-betr.-Aenderung-des-Luftfahrtgesetz_geschwaerzt.pdf\">in einem internen Brief<\/a> im Rahmen der \u00c4mterkonsultation bereits im Dezember 2023. \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat diesen per BG\u00d6 erhalten. Der ED\u00d6B schreibt dort: Die Argumentation des BAZL \u00abkann auch als Einladung an die Beaufsichtigten zum Rechtsmissbrauch verstanden werden\u00bb. Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz sehe gen\u00fcgend Ausnahmebestimmungen vor, um dem Schutz von betroffenen Personen oder Vertraulichkeitsinteressen Rechnung zu tragen.<\/p>\n<p><strong>T\u00e4uschen die Luftfahrtbeh\u00f6rden die \u00d6ffentlichkeit?<\/strong><\/p>\n<p>Der ED\u00d6B forderte die ersatzlose Streichung des betreffenden Artikels und erg\u00e4nzte im Brief: \u00abSollte diesem Anliegen wider Erwarten nicht Rechnung getragen werden, bitten wir Sie, die Position des Beauftragten im Erl\u00e4uternden Bericht\u00bb auszuweisen. Das BAZL hat aber weder die Passage gestrichen noch wenigstens die Differenzen des ED\u00d6B kenntlich gemacht. Stattdessen ging der Entwurf des Gesetzesartikels mit geringf\u00fcgigen Anpassungen Ende August 2024 in die Vernehmlassung.<\/p>\n<p>Diese wurde nun vor wenigen Tagen abgeschlossen. Ob die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Dimension der BAZL-Pl\u00e4ne informiert war, ist zweifelhaft: \u00abBei der Konsultation der aktuellen Unterlagen entsteht der Eindruck, dass die Auswirkungen der Einschr\u00e4nkung des Anwendungsbereichs des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit nicht in ihrer vollen Tragweite aufgezeigt werden (sollen)\u00bb, heisst es in der noch unver\u00f6ffentlichten Stellungnahme des ED\u00d6B zur Vernehmlassung.<\/p>\n<p>Auch dar\u00fcber hatte er das BAZL bereits in seinem Brief in der \u00c4mterkonsultation 2023 informiert. Das Bundesamt nahm daraufhin zwar wenige Anpassungen im erl\u00e4uternden Bericht vor, aber die \u00dcberschrift \u00abAbweichung vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz\u00bb t\u00e4uscht laut ED\u00d6B nach wie vor \u00fcber die Tragweite des Vorhabens hinweg. Zudem fehlt in der Themen\u00fcbersicht auf der Website, auf der die Vernehmlassungsunterlagen publiziert werden, jeglicher Hinweis auf die Pl\u00e4ne.<\/p>\n<p><strong>Transparenz ist bei Aufsichtsbeh\u00f6rden besonders dringlich<\/strong><\/p>\n<p>Transparenz ist gerade bei Aufsichtsbeh\u00f6rden wichtig, ihr gesetzlicher Auftrag der \u00dcberpr\u00fcfung von Verwaltung oder Privaten ist von grossem \u00f6ffentlichem Interesse. In der kleinr\u00e4umigen Welt der Schweizer Luftfahrtsaufsicht kann durch Einsicht in die Berichte ein System der Bevorteilung und damit ein Vertrauensverlust in die Aufsichtsfunktion verhindert werden. \u00abGerade in diesen sensiblen Bereichen kann es nicht angehen, dass sich Aufsichtsbeh\u00f6rden\u00bb vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausnehmen, so der ED\u00d6B. Er fordert <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/12\/Stellungnahme-EDOeB-Vernehmlassung-Aenderung-des-Luftfahrtgesetzes.pdf\">deshalb auch in der Vernehmlassung<\/a> die ersatzlose Streichung des Artikels.<\/p>\n<p>Die Pl\u00e4ne des BAZL sind der j\u00fcngste Versuch einer Beh\u00f6rde, den Zugang zu amtlichen Informationen einzuschr\u00e4nken. Bereits heute existieren rund 30 spezialgesetzliche Bestimmungen dazu (Jahresbericht ED\u00d6B 2023). Es droht ein Systemwechsel, der vom Gesetzgeber nicht gewollt ist. Und dieser hat seinen Willen zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip erst k\u00fcrzlich bekr\u00e4ftigt: In der Legislaturplanung 2023 bis 2027 hat die Bundesversammlung als Ziel definiert, formelle und finanzielle Zugangsschranken zu BG\u00d6-Dokumenten zu beseitigen. Artikel 107d im Gesetzesentwurf zum Luftfahrtgesetz steht quer dazu.<\/p>\n<p>\u00abWir werden uns im Rahmen dieser Arbeiten mit allen Meinungs\u00e4usserungen auseinandersetzen und im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft wo angezeigt Anpassungen an der Vorlage vornehmen\u00bb, schreibt das BAZL in einer Stellungnahme. Allf\u00e4llige bundesinterne Differenzen geh\u00f6rten nicht in einen erl\u00e4uternden Bericht zu einer Vernehmlassung.\u00a0<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Thomas Schwendener. Das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt will sich von Trans\u00adpa\u00adrenz\u00adpflich\u00adten dispensieren. 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