{"id":17641,"date":"2024-11-11T09:25:13","date_gmt":"2024-11-11T08:25:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=17641"},"modified":"2024-11-13T21:32:12","modified_gmt":"2024-11-13T20:32:12","slug":"bundesamt-fuer-statistik-geht-hart-gegen-buerger-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2024\/11\/bundesamt-fuer-statistik-geht-hart-gegen-buerger-vor\/","title":{"rendered":"Bundesamt f\u00fcr Statistik geht hart gegen B\u00fcrger vor"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_17643\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-17643 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/11\/359221639_highres.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/11\/359221639_highres.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/11\/359221639_highres-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Mit aller Kraft gegen Widersacher: Georges-Simon Ulrich, Chef des Bundesamts f\u00fcr Statistik. (Foto: Valentin Flauraud\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em> <strong>Das Statistikamt des Bundes will entgegen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Dokumente geheim halten \u2013 und zeigt den gesuchstellenden B\u00fcrger nun sogar an. Dies, weil er das Vorgehen des BFS publik gemacht hat.<\/strong><\/p>\n<p>Bemerkenswert, mit welcher Energie das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) gegen kritische Berichterstattung vorgeht \u2013 nicht eines Mediums, sondern eines B\u00fcrgers. Flavio Graf, Gr\u00fcnder eines Parkplatz-Start-ups, verlangte gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz eine Liste mit Firmennamen, UID und NOGA-Codes (Wirtschaftszweige).<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Statistik verweigerte den Zugang zur verlangten Liste. Bei der anschliessenden Schlichtungsverhandlung mit dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) kam es zu keiner Einigung. Der ED\u00d6B hielt in seiner Empfehlung vom 21. Juli 2022 allerdings fest, dass das \u00d6ffentlichkeitsgesetz anwendbar sei, da keine Spezialbestimmung nach Art. 4 BG\u00d6 vorliege. Ein Verweis auf das Statistikgeheimnis gen\u00fcge nicht f\u00fcr eine Verweigerung des Zugangs.<\/p>\n<p><strong>Bundesverwaltungsgericht hebt Verf\u00fcgung auf<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Statistik sah das anders. Der Fall gelangte bis vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Auch dieses kam zum Schluss, dass das vom BFS vorgeschobene Argument des Statistikgeheimnisses nicht anwendbar sei; zudem habe sich das BFS nicht dazu ge\u00e4ussert, welche Auswirkungen der Zugang zu diesen Dokumenten f\u00fcr die betroffenen juristischen Personen h\u00e4tte und welchen Aufwand die Dokumentenherausgabe dem Bundesamt verursachen w\u00fcrde. Das BVGer urteilte, die Verf\u00fcgung sei aufzuheben, und wies die Angelegenheit zur weiteren Pr\u00fcfung und zu einem neuen Entscheid zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Statistik \u00e4nderte daraufhin seine Strategie. In seiner Verf\u00fcgung \u2013 welche Flavio Graf selbst verlangen musste \u2013 schrieb das Bundesamt f\u00fcr Statistik, ein \u00f6ffentliches Interesse sei nicht gegeben. Herr Graf k\u00f6nne die Daten allerdings geb\u00fchrenpflichtig erhalten. F\u00fcr Graf unverst\u00e4ndlich. \u00abDie Argumente des BFS sind schockierend einfach: Daten sind \u2039privat\u203a, wenn ich Zugang beantrage, werden aber irgendwie \u2039\u00f6ffentlich\u203a, wenn jemand daf\u00fcr bezahlt.\u00bb Diese widerspr\u00fcchliche Haltung unterstreiche das Fehlen einer echten Rechtsgrundlage, sagt Graf. \u00abDas scheint sie aber nicht zu st\u00f6ren. Stattdessen werden Steuergelder in die Verteidigung einer unhaltbaren Position gesteckt.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Anzeige wegen LinkedIn-Post<\/strong><\/p>\n<p>Ein Kollege von ihm, Open-Data-Enthusiast Christian Gutknecht, machte den Fall mit der Erlaubnis von Flavio Graf auf seinem LinkedIn-Profil publik. Gutknecht \u00e4rgert sich \u00fcber die \u00aboffensichtliche Widerspr\u00fcchlichkeit\u00bb: \u00abWie k\u00f6nnen angeblich durch das Statistikgeheimnis gesch\u00fctzte Daten gleichzeitig an Dritte verkauft werden?\u00bb Das Vorgehen sei f\u00fcr ihn umso st\u00f6render, als dass beim BFS die Gesch\u00e4ftsstelle Open Government Data angesiedelt sei, die innerhalb der Bundesverwaltung die \u00abopen by default\u00bb-Strategie koordinieren soll. Dass Bundesbeh\u00f6rden ihre Daten grunds\u00e4tzlich kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen, sei zudem seit Januar 2024 klar gesetzlich verankert. Auch Flavio Graf ver\u00f6ffentlichte Posts auf LinkedIn dazu.<\/p>\n<p>Dieses Vorgehen gefiel dem Bundesamt f\u00fcr Statistik ganz und gar nicht \u2013 es kommentierte den Post von Gutknecht, wehrte sich aber auch auf dem juristischen Weg und zeigte Flavio Graf wegen der Ver\u00f6ffentlichung eines Verwaltungsaktes (Vernehmlassung der Vorinstanz) an. Gutknecht ist ver\u00e4rgert: \u00abDer aktive Versuch des BFS \u00fcber das Gericht eine kritische Berichterstattung \u00fcber das Verfahren zu sanktionieren, ist ein krasser Eingriff in die Informationsfreiheit von uns allen.\u00bb<\/p>\n<p><strong>BVGer: Anzeige sei \u00abunverh\u00e4ltnism\u00e4ssig\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Am 23. Oktober ver\u00f6ffentlichte das Bundesverwaltungsgericht eine Zwischenverf\u00fcgung \u2013 und kritisiert darin das BFS. Das BVGer h\u00e4lt fest, es sei kein \u00f6ffentliches Interesse an der Geheimhaltung von Verfahrensakten ersichtlich, welches eine Massnahme mit Strafandrohung rechtfertigen w\u00fcrde; dies erweise sich als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Das BFS habe keine vertrauliche oder geschw\u00e4rzte Version ihrer Vernehmlassung eingereicht, auch sei auch sonst kein \u00f6ffentliches schutzw\u00fcrdiges Interesse dargelegt worden.<\/p>\n<p>Zudem sei es grunds\u00e4tzlich gestattet, Medien zu informieren und ihnen gegen\u00fcber das Handeln der Beh\u00f6rden zu kritisieren. Weiter k\u00f6nne es zul\u00e4ssig sein, den Medien Verfahrensakten zukommen zu lassen, sofern diese keine Gesch\u00e4ftsgeheimnisse enthalten w\u00fcrden. Dies m\u00fcsse auch f\u00fcr Drittpersonen, die nicht Medienschaffende sind, gelten.<\/p>\n<p>BFS-Direktor Georges Simon Ulrich will sich zum laufenden Verfahren nicht \u00e4ussern. Auf LinkedIn verweist er auf das Steuergeheimnis und die gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsverpflichtung f\u00fcr BUR-Daten.<\/p>\n<p>Akzeptiert das BFS diesen Zwischenentscheid, wird das BVGer in dieser Sache definitiv urteilen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. Das Statistikamt des Bundes will entgegen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Dokumente geheim halten \u2013 und zeigt den gesuchstellenden B\u00fcrger nun sogar an. Dies, weil er das Vorgehen des BFS publik gemacht hat. Bemerkenswert, mit welcher Energie das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) gegen kritische Berichterstattung vorgeht \u2013 nicht eines Mediums, sondern eines B\u00fcrgers. 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