{"id":17049,"date":"2024-07-09T11:05:20","date_gmt":"2024-07-09T09:05:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=17049"},"modified":"2024-07-07T21:05:43","modified_gmt":"2024-07-07T19:05:43","slug":"sinnvoll-schwaerzen-nur-im-ausnahmefall-und-gut-erklaert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2024\/07\/sinnvoll-schwaerzen-nur-im-ausnahmefall-und-gut-erklaert\/","title":{"rendered":"Sinnvoll schw\u00e4rzen: Nur im Ausnahmefall und gut erkl\u00e4rt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_17054\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-17054 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/07\/Schwaerzen.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/07\/Schwaerzen.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/07\/Schwaerzen-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> M\u00e9lissa Beutler, Juristin beim ED\u00d6B, und der kantonale \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Christian Flueckiger diskutieren mit Moderator Bastien Von Wyss (links) im Caf\u00e9 Transparence.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em> <strong>F\u00fcr Medienschaffende \u00e4rgerlich, f\u00fcr Beh\u00f6rden aufwendig: Doch wann m\u00fcssen Dokumente \u00fcberhaupt geschw\u00e4rzt werden? Darum ging es im neusten Caf\u00e9 Transparence.<\/strong><\/p>\n<p>Der Zugang zu Dokumenten der Verwaltung ist nicht grenzenlos. Dokumente d\u00fcrfen geschw\u00e4rzt werden, aber es gibt daf\u00fcr Regeln. Muss jede Schw\u00e4rzung begr\u00fcndet werden? Wie k\u00f6nnen Medienschaffende gegen eine Schw\u00e4rzung vorgehen? Gibt es ein Recht auf Informationen zum geschw\u00e4rzten Inhalt?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In der neusten Folge von Caf\u00e9 Transparence gaben M\u00e9lissa Beutler, Juristin beim Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B), und Christian Flueckiger, \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter der Kantone Neuenburg und Jura, Antworten auf diese Fragen.<\/p>\n<p><strong>Schw\u00e4rzungen nur in Ausnahmef\u00e4llen<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl M\u00e9lissa Beutler als auch Christian Flueckiger halten fest: \u00abDie Transparenz ist die Regel.\u00bb Nur in Ausnahmef\u00e4llen seien Schw\u00e4rzungen erlaubt \u2013 und diese Ausnahmen sind gesetzlich festgehalten. Auf Bundesebene finden sich die Ausnahmen in Artikel 7 des \u00d6ffentlichkeitsgesetztes (BG\u00d6). Sie betreffen etwa Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder das Risiko der Beeintr\u00e4chtigung internationaler Beziehungen. Weiter m\u00fcssten aus Datenschutzgr\u00fcnden h\u00e4ufig auch Personendaten anonymisiert werden.<\/p>\n<p><div class=\"embed-responsive embed-responsive-16by9\"><div class=\"iframe-container\"><iframe loading=\"lazy\" class=\"embed-responsive-item\"  title=\"Wie Beh\u00f6rden den Zugang sinnvoll einschr\u00e4nken\" width=\"500\" height=\"281\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/RPgRtcQwFxI?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/div><\/div>\n<\/p>\n<p><em><p class=\"video-caption\">Nachvollziehbare Schw\u00e4rzungen sind von Vorteil: \u00abDies limitiert das Risiko eines Schlichtungsgesuchs\u00bb. <\/em><em><\/p><\/em><\/p>\n<p>Kommt es zu einer Schw\u00e4rzung, sei wichtig, dass die gesuchstellende Person nachvollziehen k\u00f6nne, was geschw\u00e4rzt wurde und wieso. \u00abEs gilt der Grundsatz der sogenannten Waffengleichheit\u00bb, erkl\u00e4rt Christian Flueckiger. Konkret solle eine Beh\u00f6rde in Stichworten den geschw\u00e4rzten Inhalt umschreiben sowie auf die entsprechende gesetzliche Ausnahme hinweisen, um die Schw\u00e4rzung zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Handelt es sich um einen Medikamentennamen und wurde dieser wegen des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses geschw\u00e4rzt? Handelt es sich um Personendaten und m\u00fcssen diese aus Datenschutzgr\u00fcnden anonymisiert werden? Auch die Beh\u00f6rde habe ein Interesse daran, dies m\u00f6glichst transparent zu machen, denn: \u00abWenn die Beh\u00f6rde die Schw\u00e4rzungen gut begr\u00fcndet, limitiert dies das Risiko eines Schlichtungsgesuchs\u00bb, sagt M\u00e9lissa Beutler. Und: \u00abEs hilft dem gegenseitigen Vertrauen.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Kein \u00abWeiss auf Weiss\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Wie genau Beh\u00f6rden Erkl\u00e4rungen f\u00fcr Schw\u00e4rzungen anbringen m\u00fcssen, ist in der Schweiz nicht geregelt. Flueckiger: \u00abDa es keine Rechtsprechung dazu gibt, haben die Beh\u00f6rden einen gewissen Raum f\u00fcr Kreativit\u00e4t.\u00bb Bei der Schw\u00e4rzung selbst sei darauf zu achten, dass der Inhalt nicht mit ein paar einfachen Informatiktricks wieder zum Vorschein gebracht werden k\u00f6nne. Er r\u00e4t deshalb, den Inhalt in ein neues Dokument zu kopieren und dort die Schw\u00e4rzungen vorzunehmen. \u00abSo gibt es auch keine Probleme mit allf\u00e4lligen Metadaten.\u00bb<\/p>\n<p>Hingegen d\u00fcrften Informationen nicht einfach weiss abgedeckt werden: Die gesuchstellende Person m\u00fcsse nachvollziehen k\u00f6nnen, wo auf dem Dokument gewisse Informationen nicht mehr zu sehen seien. Christian Flueckiger gibt ein Beispiel: Eine Unterschrift am Ende des Dokuments d\u00fcrfe nicht einfach weggeschnitten werden, denn das Vorhandensein einer Unterschrift sage etwas \u00fcber die Art des Dokuments aus. Sein L\u00f6sungsvorschlag: Die Unterschrift mit einem Balken schw\u00e4rzen und daneben angeben, dass es sich um eine Unterschrift handle.<\/p>\n<p>Was tun, wenn das ganze Dokument geschw\u00e4rzt werden m\u00fcsste? M\u00e9lissa Beutler sagt, wenn der Zugang zum ganzen Dokument nicht gew\u00e4hrt werden k\u00f6nne, dann m\u00fcsse das Dokument dennoch verschickt werden \u2013 auch wenn es vollst\u00e4ndig geschw\u00e4rzt sei. \u00abSo kann die gesuchstellende Person zumindest wissen, wie viele Seiten das Dokument hat.\u00bb Auch hier sei es grundlegend, dass die Beh\u00f6rde angebe, aufgrund welcher Ausnahme(n) sie den Zugang verwehre.<\/p>\n<p><strong>Rekurse auch gegen Schw\u00e4rzungen m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden haben nicht das letzte Wort \u00fcber Schw\u00e4rzungen. Wenn die gesuchstellende Person mit der Schw\u00e4rzung nicht einverstanden ist, kann sie auf Bundesebene und in einigen Kantonen einen Schlichtungsantrag stellen (<em>siehe unser <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2024\/01\/cafe-transparence-mit-einer-schlichtung-zum-erfolg\/\">Caf\u00e9 Transparence zum Thema Schlichtung<\/a><\/em>). Bringt diese keine Einigung, erh\u00e4lt sie eine Verf\u00fcgung, die sie beim Bundesverwaltungsgericht anfechten kann. Die letzte Instanz ist das Bundesgericht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. F\u00fcr Medienschaffende \u00e4rgerlich, f\u00fcr Beh\u00f6rden aufwendig: Doch wann m\u00fcssen Dokumente \u00fcberhaupt geschw\u00e4rzt werden? Darum ging es im neusten Caf\u00e9 Transparence. Der Zugang zu Dokumenten der Verwaltung ist nicht grenzenlos. Dokumente d\u00fcrfen geschw\u00e4rzt werden, aber es gibt daf\u00fcr Regeln. Muss jede Schw\u00e4rzung begr\u00fcndet werden? 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