{"id":16369,"date":"2024-01-11T17:18:30","date_gmt":"2024-01-11T16:18:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=16369"},"modified":"2024-01-31T10:36:27","modified_gmt":"2024-01-31T09:36:27","slug":"cafe-transparence-mit-einer-schlichtung-zum-erfolg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2024\/01\/cafe-transparence-mit-einer-schlichtung-zum-erfolg\/","title":{"rendered":"Caf\u00e9 Transparence: Mit einer Schlichtung zum Erfolg"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_16374\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-16374 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/01\/CT-Schlichtung-1.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/01\/CT-Schlichtung-1.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2024\/01\/CT-Schlichtung-1-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten Reto Ammann vom ED\u00d6B und Judith Petermann vom Kanton Solothurn diskutierten mit Moderatorin Marguerite Meyer (links) im Caf\u00e9 Transparence.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em> <strong>Wie l\u00e4uft ein Schlichtungsverfahren ab? Im Caf\u00e9 Transparence gaben eine Expertin und ein Experte Einblick, was es f\u00fcr eine Einigung auf Bundes- oder auf Kantonsebene braucht. <\/strong><\/p>\n<p>Will eine Beh\u00f6rde gewisse Dokumente trotz Zugangsgesuches nicht herausgeben, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wer mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann auf Bundesebene sowie in gewissen Kantonen einen Schlichtungsantrag stellen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\nReto Ammann ist Leiter des Bereichs \u00d6ffentlichkeitsprinzip beim Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten des Bundes ED\u00d6B. \u00abIm Bereich des \u00d6ffentlichkeitsprinzips agieren wir als Schlichtungsstelle\u00bb, sagt Ammann. Beim Bund gibt es im Schnitt zwischen 120 und 130 Schlichtungsverfahren pro Jahr.<\/p>\n<p><div class=\"embed-responsive embed-responsive-16by9\"><div class=\"iframe-container\"><iframe loading=\"lazy\" class=\"embed-responsive-item\"  title=\"Mit einer Schlichtung zum Erfolg\" width=\"500\" height=\"281\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/REuVfJnMBcg?start=677&#038;feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/div><\/div>\n<\/p>\n<p><em><p class=\"video-caption\">Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist es, den Gang vor Gericht zu vermeiden. <\/em><em><\/p><\/em><\/p>\n<p>Auch einige Kantone kennen Schlichtungsverfahren, so etwa der Kanton Solothurn (sowie Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Schwyz, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt und Wallis). Judith Petermann ist Beauftragte f\u00fcr Information und Datenschutz von Solothurn. \u00abUnser \u00d6ffentlichkeitsgesetz ist jetzt schon seit 21 Jahren in Kraft. In den letzten Jahren hatten wir zwischen acht und dreizehn Schlichtungsgesuche pro Jahr\u00bb, so Petermann.<\/p>\n<p><strong>Was braucht es?<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Schlichtung handelt es sich um ein informelles Verfahren. Ziel ist es, zwischen den Parteien eine Einigung zu finden und somit den Rechtsweg zu vermeiden. Dieses Verfahren ist kostenlos. Dabei treffen sich die gesuchstellende Person und die Beh\u00f6rde auf gleicher Stufe, sagt Ammann: \u00abEs soll wirklich einen Austausch, einen Dialog geben.\u00bb<\/p>\n<p>Auf Bundesebene muss ein Schlichtungsantrag schriftlich \u2013 per E-Mail oder per Post \u2013 beim \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten innerhalb der ersten 20 Tage erfolgen, nachdem man die Zugangsverweigerung (oder Teilverweigerung) von der Beh\u00f6rde erhalten hat. Beim ED\u00d6B gibt es daf\u00fcr Musterformulare. Im Kanton Solothurn gibt es keine Frist, der Antrag hat aber ebenfalls schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n<p>Neben dem Schlichtungsantrag sollten auch das Zugangsgesuch sowie die ablehnende Antwort der Beh\u00f6rde eingereicht werden. Hilfreich ist es, im Antrag zudem bereits klar aufzuzeigen, weshalb man die entsprechenden Dokumente m\u00f6chte \u2013 etwa mit Hinweis auf das \u00f6ffentliche Interesse. Zudem sollte der E-Mail-Verkehr mit der Beh\u00f6rde beilegt werden, damit sich der oder die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte entsprechend vorbereiten kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Kasten: Schlichtungsantr\u00e4ge automatisch generieren<\/strong><\/p>\n<p>Wer seine Antr\u00e4ge \u00fcber den Online-Antragsgenerator von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch abwickelt, kann Schlichtungsantr\u00e4ge mit wenigen Mausklicks generieren. Hier der Link dazu: <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/online-antrag\/\">https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/online-antrag\/<\/a><\/p>\n<p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei der Vorbereitung geht es um Fragen wie: Deckt sich der Schlichtungsantrag mit dem urspr\u00fcnglichen Zugangsgesuch oder verzichtet die gesuchstellende Person auf einen Teil der Dokumente? Werden auch Personendaten verlangt oder reicht es, wenn die im Dokument erw\u00e4hnten Personen anonymisiert werden?<\/p>\n<p>Dies hat Konsequenzen auf die Bearbeitungsdauer des Prozesses, sagt Ammann: \u00abDer Aufwand ist kleiner, wenn Dritte nicht in das Verfahren miteinbezogen werden m\u00fcssen.\u00bb \u00c4hnlich l\u00e4uft es im Kanton Solothurn ab, best\u00e4tigt Judith Petermann.<\/p>\n<p>Nach Einreichung des Schlichtungsgesuches erhalten beide Parteien ein Eingangsbest\u00e4tigungsschreiben. Die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten bereiten sich auf die Schlichtungssitzung vor und \u00fcberpr\u00fcfen, ob es in der Vergangenheit \u00e4hnliche F\u00e4lle gegeben hat, ob es Bundesgerichtsentscheide, Verwaltungsgerichtsentscheide oder Entscheide von anderen Kantonen und Verwaltungsgerichten gibt und welche M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Einigung es geben k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Zur Vorbereitung erhalten die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten von der Beh\u00f6rde auch das entsprechende Dokument \u2013 ungeschw\u00e4rzt. Wichtig: Die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten sind zwar beim Bund respektive dem Kanton angestellt, sind aber von Gesetzes wegen unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<p><strong>Wie l\u00e4uft eine Schlichtungssitzung ab?<\/strong><\/p>\n<p>Das Schlichtungsverfahren wird in der Regel m\u00fcndlich und innerhalb von wenigen Wochen durchgef\u00fchrt. Beide Parteien \u2013 die Zugangsgesuchstellenden und Vertreter der Beh\u00f6rden \u2013 sitzen an einem Tisch, die Sitzung wird von dem oder der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragen geleitet.<\/p>\n<p>Auch wenn Zugangsgesuche nicht begr\u00fcndet werden m\u00fcssen, so sei es f\u00fcr die Verhandlung wichtig, die Argumente und \u00dcberlegungen preiszugeben und zu erkl\u00e4ren, warum man die Informationen m\u00f6chte, sagt Ammann. Eine gute Vorbereitung sei deshalb grundlegend.<\/p>\n<p>Gegen Ende der Verhandlung legt der oder die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte eine Einsch\u00e4tzung offen. Kommt eine Einigung zustande, wird dies formlos festgehalten. \u00abWir haben oft Teileinigungen\u00bb, sagt Ammann, \u00abein Teil der Informationen ist vielleicht gar nicht umstritten, der kann sofort rausgegeben werden.\u00bb Neben der Schonung der Ressourcen kann eine Schlichtung somit auch weitere Vorteile f\u00fcr Medienschaffende bringen: Sie kommen so m\u00f6glicherweise sofort an gewisse Informationen \u2013 der Rechtsweg dauert in der Regel mehrere Monate oder Jahre.<\/p>\n<p><strong>Was passiert ohne Einigung?<\/strong><\/p>\n<p>Kommt es zu keiner Einigung, verfasst der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte von Gesetzes wegen eine Empfehlung, das heisst eine juristische Einsch\u00e4tzung mit einem Vorschlag, was der n\u00e4chste Schritt sein sollte. Diese Empfehlungen werden auf der Homepage des ED\u00d6B publiziert, haben jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung, da sie fu\u0308r den Adressaten nicht verbindlich sind.<\/p>\n<p>Ist die zugangsgesuchstellende Person oder die Beh\u00f6rde mit der Empfehlung nicht einverstanden, ist es m\u00f6glich, innert 10 Tagen eine anfechtbare Verf\u00fcgung zu verlangen. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg vor Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht kann gegebenenfalls die Beh\u00f6rde verpflichten, das entsprechende Dokument herauszugeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Achtung, Kosten!<\/strong><\/p>\n<p>Wichtig: Der Gang vor das Gericht ist im Gegensatz zum Schlichtungsverfahren nicht kostenlos. Das Gericht verlangt vom Beschwerdef\u00fchrer eine Gerichtsgeb\u00fchr. Diese betr\u00e4gt in der Regel zwischen 1000 und 3000 Franken. Bekommt der Beschwerdef\u00fchrer ganz oder teilweise recht, wird dieser Kostenvorschuss ganz oder teilweise zur\u00fcckerstattet. In wegweisenden F\u00e4llen erm\u00f6glicht <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> den Gang vor Gericht mit einer Finanzierung der Gerichtsgeb\u00fchren.<\/p>\n<p>Weitere Kosten fallen f\u00fcr die Arbeit eines Rechtsanwalts an. In gr\u00f6sseren Medienh\u00e4usern werden Medienschaffende von der Rechtsabteilung unterst\u00fctzt. In der Schweiz gibt es einige Medienanw\u00e4lte, die auf die Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips spezialisiert sind. Auskunft dazu erteilt die Gesch\u00e4ftsstelle von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em>.<\/p>\n<p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. Wie l\u00e4uft ein Schlichtungsverfahren ab? Im Caf\u00e9 Transparence gaben eine Expertin und ein Experte Einblick, was es f\u00fcr eine Einigung auf Bundes- oder auf Kantonsebene braucht. Will eine Beh\u00f6rde gewisse Dokumente trotz Zugangsgesuches nicht herausgeben, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. 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