{"id":15624,"date":"2023-09-13T12:16:03","date_gmt":"2023-09-13T11:16:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=15624"},"modified":"2023-09-13T12:27:39","modified_gmt":"2023-09-13T11:27:39","slug":"in-zuerich-sollen-protokolle-der-behoerden-weggesperrt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2023\/09\/in-zuerich-sollen-protokolle-der-behoerden-weggesperrt-werden\/","title":{"rendered":"In Z\u00fcrich sollen Protokolle der Beh\u00f6rden weggesperrt werden"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_15663\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-15663 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/08\/Bild_Blog_regio.-ZH.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/08\/Bild_Blog_regio.-ZH.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/08\/Bild_Blog_regio.-ZH-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Bedingt transparenzfreundlich: Mitglieder des Z\u00fcrcher Regierungsrates an einer Podiumsdiskussion im Januar in Z\u00fcrich. (Foto: Michael Buholzer\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Mit der Revision des Informationsgesetzes verspricht die Z\u00fcrcher Regierung eine St\u00e4rkung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips. Statt Licht ins Dunkel zu bringen, schm\u00e4lert sie die Transparenz in wichtigen Punkten.<\/strong><\/p>\n<p>Anfang August legte Z\u00fcrichs Regierung den Entwurf f\u00fcr ein neues Gesetz \u00fcber die Information und den Datenschutz (IDG) vor. Vorausgegangen war eine Vernehmlassung bei Gemeinden, Parteien und \u00f6ffentlichen Institutionen. Ohne dass dies jemand gefordert h\u00e4tte, nimmt der Regierungsrat jetzt Protokolle der Verwaltung vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip aus.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die neu eingef\u00fchrte Geheimhaltungsklausel ist bislang unbemerkt geblieben. Laut Paragraf 18, Buchstabe b, sollen Protokolle von \u00abnicht \u00f6ffentlichen Sitzungen\u00bb, die von \u00f6ffentlichen Organen durchgef\u00fchrt werden, dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip nicht unterworfen sein. Protokolle von Beh\u00f6rden, Arbeitsgruppen oder anderen staatlichen Einrichtungen bleiben nach dem Willen der Z\u00fcrcher Regierung k\u00fcnftig unter Verschluss.<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Die M\u00e4ngel des Z\u00fcrcher Transparenzgesetzes im \u00dcberblick<\/strong><br \/>\nDrei Hauptm\u00e4ngel pr\u00e4gen den neuen Z\u00fcrcher Transparenzgesetzesentwurf:<\/p>\n<ul>\n<li>Protokolle von Sitzungen von Verwaltungsstellen sollen nicht mehr zug\u00e4nglich sein.<\/li>\n<li>Zudem schr\u00e4nkt die Einf\u00fchrung des Schutzbegriffs \u00abKollegialit\u00e4tsprinzip\u00bb die Transparenz von Entscheidungsprozessen erheblich ein.<\/li>\n<li>Trotz der Schaffung der Stelle einer \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten fehlt ein Schlichtungsverfahren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Positive Aspekte wie Geb\u00fchrenfreiheit und Antragsvereinfachung stehen dem gegen\u00fcber. Der Entwurf, der nun parlamentarisch beraten wird, k\u00f6nnte dennoch die Transparenz und demokratische Kontrolle im bev\u00f6lkerungsreichsten Kanton der Schweiz gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p><\/div>\n<p>Mit dieser Neuregelung torpediert die Regierung ihre eigenen Grunds\u00e4tze: \u00abDas Handeln der staatlichen Beh\u00f6rden soll f\u00fcr Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein\u00bb, wirbt der Kanton <a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/politik-staat\/kanton\/kantonale-verwaltung\/oeffentlichkeitsprinzip.html\">auf seiner Webseite<\/a>. Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip soll erm\u00f6glichen, dass Entscheidungen der Verwaltung nachvollzogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Grosse Verwaltung, z\u00f6gerliche Transparenzreform<\/strong><\/p>\n<p>Protokolle nicht\u00f6ffentlicher Sitzungen waren immer wieder der Schl\u00fcssel f\u00fcr relevante Medienbeitr\u00e4ge, die mithilfe eines \u00d6ffentlichkeitsgesetzes realisiert werden konnten \u2013 nicht zuletzt im Kanton Z\u00fcrich <em>(siehe Box).<\/em> Da keine Protokolle vorlagen, konnte der \u00abBeobachter\u00bb aufdecken, dass die Z\u00fcrcher Taskforce zum Lehrermangel jahrelang inaktiv war. \u00a0Das BAG erkl\u00e4rte 2020, Masken seien unwirksam, doch die \u00abSonntagszeitung\u00bb deckte mittels herausverlangter Protokolle auf, dass Maskenmangel und Beamten-Hamstern der wahre Grund waren.<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Wo Protokolle Brisantes enth\u00fcllten<\/strong> <br \/>\nDiese elf Beispiele illustrieren, wie von der Verwaltung losgeeiste Protokolle tiefe Einblicke in administrative und politische Abl\u00e4ufe erm\u00f6glichen:<\/p>\n<p><div class=\"infobox-more\"><button class=\"info-plus\" type=\"button\"><\/button><div class=\"infobox-inner\"><\/p>\n<p><strong>Der Ukraine-Krieg und Schweizer Neutralit\u00e4t:<\/strong> Im Juli belegte die \u00abNZZ am Sonntag\u00bb mit angeforderten Protokollen verwaltungsinterne Debatten \u00fcber das schwindende Ansehen der Schweiz in Europa aufgrund ihrer unklaren Neutralit\u00e4tspolitik.<\/p>\n<p>\n<strong>Lehrermangel in der Schweiz:<\/strong> Ein Artikel im \u00abBeobachter\u00bb zeigt auf, dass die Taskforce zum Lehrermangel in Z\u00fcrich seit Jahren nicht mehr aktiv war. M\u00f6glich war diese Feststellung, weil der Journalist ein Zugangsgesuch zu den (nicht existierenden) Protokollen der Arbeitsgruppe gestellt hatte.<\/p>\n<p>\n<strong>G\u00fcnther Tschanun, der verkl\u00e4rte M\u00f6rder:<\/strong> Eine 2021 in der \u00abSonntagszeitung\u00bb ver\u00f6ffentlichte Recherche gab \u2013 auch dank Zugang zu Protokollen des Z\u00fcrcher Amts f\u00fcr Justizvollzug \u2013 neue Einblicke in Motive des Vierfach-M\u00f6rders und zeigte, wie die Beh\u00f6rden nach seiner Tat vorgingen.<\/p>\n<p>\n<strong>Bundesrat und russische Spione:<\/strong> 2022 enth\u00fcllte die \u00abNZZ am Sonntag\u00bb, dass ein Protokoll darauf hindeutet, dass der Bundesrat Warnungen des eigenen Nachrichtendienstes hinsichtlich russischer Spione \u00a0Spione ignoriert hat.<\/p>\n<p>\n<strong>Steuermillionen f\u00fcr Eier-Aktionen:<\/strong> Laut einem Artikel von \u00abSaldo\u00bb werden grosse Summen aus der Bundeskasse in den Eierhandel gesteckt. Die Migros-Tochter L\u00fcchinger + Schmid erh\u00e4lt einen erheblichen Teil. Protokolle zeigen, dass bei den Subventionsgespr\u00e4chen keine Vertretung der Konsumenten anwesend war.<\/p>\n<p>\n<strong>Pestizidr\u00fcckst\u00e4nde in Gew\u00e4ssern:<\/strong> 2022 berichtete \u00ab10vor10\u00bb von einer Agroscope-Studie \u00fcber Giftr\u00fcckst\u00e4nde in unseren Gew\u00e4ssern. Ein 2020 datiertes Protokoll des Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft zeigte indes, dass die Verwaltung bereits lange vor der Studie Kenntnisse \u00fcber belastete drainierte Fl\u00e4chen hatte.<\/p>\n<p>\n<strong>Meineimpfungen.ch-Debakel:<\/strong> Nachdem die \u00abRepublik\u00bb 2021 Sicherheitsl\u00fccken der Plattform aufdeckte, f\u00fchrte eine tiefgreifende Analyse von Protokollen und Vertr\u00e4gen zwischen dem BAG und der Stiftung, die durch das \u00d6ffentlichkeitsgesetz zug\u00e4nglich waren, zur Aufdeckung von Schw\u00e4chen im System.<\/p>\n<p>\n<strong>Maskenhortung:<\/strong> Das BAG betonte Anfang 2020, Masken seien f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit nicht wirksam gegen das Coronavirus. Dank Protokollen, welche die \u00abSonntagszeitung\u00bb einsehen konnte, stellte sich heraus, dass dies so kommuniziert wurde, weil nicht gen\u00fcgend Masken verf\u00fcgbar waren, und dass Beamte Schutzmaterial f\u00fcr sich horteten.<\/p>\n<p>\n<strong>Einsch\u00e4tzung der Corona-Lage:<\/strong> Interne Protokolle, welche die \u00abSonntagszeitung\u00bb erhielt, zeigen, dass die Corona-Taskforce des Bundes das Covid-19-Virus Anfang 2020 untersch\u00e4tzte und eine interne Warnung ignorierte, was zu einer verz\u00f6gerten Reaktion f\u00fchrte.<\/p>\n<p>\n<strong>\u00dcbergriffe im Asylzentrum:<\/strong> Vertrauliche Protokolle des Sicherheitspersonals, welche die \u00abSRF Rundschau\u00bb und die \u00abWOZ\u00bb einsehen konnten, belegen 2019 physische \u00dcbergriffe auf Asylsuchende in einem Basler Asylzentrum und zeigen die gewaltt\u00e4tigen Strukturen im Schweizer Asylsystem auf.<\/p>\n<p>\n<strong>Probleme im KKW Leibstadt:<\/strong> Ein Sitzungsprotokoll, das die \u00abSonntagszeitung\u00bb 2019 einholte, zeigt, dass infolge von Mitarbeiterfehlern im Kernkraftwerk Leibstadt der Stellenabbau \u00fcberpr\u00fcft wurde. Das Protokoll nennt den Personalabbau als wesentlichen Grund f\u00fcr die dortigen Probleme.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><\/div>\n<p>Sollte der Z\u00fcrcher Kantonsrat diese strenge Transparenzregelung unterst\u00fctzen, w\u00fcrde die Informationsfreiheit im Kanton Z\u00fcrich grundlos verschlechtert. Mit 54 000 Vollzeitstellen (Bund: 37 000) verf\u00fcgt der Kanton \u00fcber den gr\u00f6ssten Verwaltungsapparat in der Schweiz. In Fragen der Transparenz m\u00fcsste er deshalb eine F\u00fchrungsposition \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Die meisten anderen Kantone und auch der Bund kennen bei Protokollen transparenzfreundlichere Regelungen. In 19 Kantonen sind Sitzungsprotokolle der Verwaltung und Dokumente, die in nicht\u00f6ffentlichen Sitzungen diskutiert werden, grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich, wobei Ausnahmegr\u00fcnde wie der Pers\u00f6nlichkeitsschutz oder Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nach wie vor gelten. Lediglich die Kantone Aargau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Glarus nehmen Sitzungsprotokolle explizit vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip aus. Im Kanton Freiburg sind die Beh\u00f6rden verpflichtet, die Bev\u00f6lkerung \u00abin geeigneter Weise\u00bb \u00fcber Sitzungsergebnisse zu informieren.<\/p>\n<p>In einer Stellungnahme begr\u00fcndet die Z\u00fcrcher Staatskanzlei die Ausnahme f\u00fcr Protokolle nicht \u00f6ffentlicher Sitzungen mit dem Ziel der freien Meinungsbildung und dem Pers\u00f6nlichkeitsschutz der Sitzungsteilnehmer. Sie argumentiert, dass nur Beschl\u00fcsse mit Begr\u00fcndungen ver\u00f6ffentlicht werden sollten, nicht aber Details wie einzelne Voten von Mitarbeitenden. Die Staatskanzlei betont zudem die F\u00fcrsorgepflicht der \u00f6ffentlichen Organe gegen\u00fcber den Sitzungsteilnehmenden, die durch das Nicht-Herausgeben der Protokolle erf\u00fcllt werde.<\/p>\n<p><strong>Kollegialit\u00e4tsprinzip als Transparenzbremse<\/strong><\/p>\n<p>Die Z\u00fcrcher Regierung plant zudem, die Transparenz auf einer zweiten Ebene erheblich einzuschr\u00e4nken. In \u00a7 11 des Vorschlags wird ein neuer Begriff, das \u00abKollegialit\u00e4tsprinzip\u00bb, eingef\u00fchrt. Dies soll neben dem bereits bestehenden Schutz des Meinungsbildungsprozesses als zus\u00e4tzliche Barriere dienen. Die Regierung argumentiert, dass Informationen, die f\u00fcr die interne Meinungsbildung eines kollegialen Organs relevant sind, zum Schutz des Kollegialit\u00e4tsprinzips auch nach Abschluss des Meinungsbildungsprozesses zur\u00fcckgehalten werden sollen.<\/p>\n<p>Eine solche Regelung steht im Gegensatz zur g\u00e4ngigen Rechtsauffassung. Nach dieser m\u00fcssen Dokumente und Informationen nach Abschluss der Diskussionen zug\u00e4nglich sein, um die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu machen.<\/p>\n<p>Diese Neuregelungen stehen auch in direktem Widerspruch zur Z\u00fcrcher Verfassung, nach der alle ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten haben (Artikel 17 und 49). Es stellt sich die brisante Frage, wie stark die Definition von \u00f6ffentlichen Interessen in diesem Kontext strapaziert werden kann.<\/p>\n<p>Neben der Wegsperrklausel f\u00fcr Protokolle der Verwaltung ist auch die Ausweitung des Sitzungsgeheimnisses auf die kommunale Exekutive erw\u00e4hnenswert. Sind die Sitzungen des Regierungsrates des Kantons Z\u00fcrich bereits heute nicht dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip unterstellt, soll diese Beschr\u00e4nkung nun auch auf Sitzungen der Exekutive in St\u00e4dten und Gemeinden ausgedehnt werden.<\/p>\n<p><strong>Verpasste Chance bei der Schlichtung<\/strong><br \/>\nIn einigen Punkten sieht der Gesetzesentwurf auch Verbesserungen vor. \u00a0Auf Druck des Parlaments wird beispielsweise die Geb\u00fchrenfreiheit beim Zugang zu amtlichen Dokumenten festgeschrieben. Weiter wird eine veraltete Praxis abgeschafft: Die Verwaltung kann k\u00fcnftig nicht mehr handschriftlich unterschriebene Zugangsgesuche fordern; eine E-Mail reicht aus.<\/p>\n<p>Eine weitere bedeutsame Verbesserung, ebenfalls auf Parlamentsinitiative, ist die Schaffung einer Stelle f\u00fcr einen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten. Doch auch hier vergibt die Regierung eine Chance: Es wird auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet. Laut \u00a7\u00a048 des Gesetzesvorschlags besitzt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte nur Vermittlungskompetenzen und kann weder ein Schlichtungsverfahren einleiten noch unredigierte Dokumente einsehen.<\/p>\n<p>In anderen Kantonen und auf Bundesebene hat das Schlichtungsverfahren zu mehr Verwaltungstransparenz und weniger gerichtlichen Streitigkeiten gef\u00fchrt. Ein Argument gegen ein Schlichtungsverfahren ist der zus\u00e4tzliche Aufwand. Doch im Kanton Z\u00fcrich, wo verh\u00e4ltnism\u00e4ssig wenig Zugangsgesuche gestellt werden, w\u00e4re dieser gering. Der aktuelle Jahresbericht des Eidgen\u00f6ssischen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten zeigt, dass ein Schlichtungsverfahren nur rund 0,053 Vollzeitstellen (FTE) beansprucht. Basierend auf den Bundesdaten k\u00f6nnen im Kanton Z\u00fcrich j\u00e4hrlich 26 Schlichtungsverfahren erwartet werden, was einem Arbeitsaufwand von 1,4 FTE entspricht.<\/p>\n<p>Die Regierung plant bereits heute, den Posten der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten um zwei Vollzeitstellen zu erh\u00f6hen. Diese sollen Beh\u00f6rden beraten, Stellungnahmen zu Gesetzesentw\u00fcrfen abgeben und im Konfliktfall zwischen Beh\u00f6rden und Privaten vermitteln. In dieser geplanten Aufstockung ist also bereits ein Grossteil des Aufwands f\u00fcr ein Schlichtungsverfahren enthalten. Zudem besteht heute eine mit 0,5 FTE dotierte Koordinationsstelle f\u00fcr die Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips bei der Staatskanzlei. Mit einer minimalen zus\u00e4tzlichen Erh\u00f6hung k\u00f6nnte ein solches Verfahren im Kanton Z\u00fcrich realisiert werden.<\/p>\n<p>Der Gesetzesentwurf wird nun von der Kommission f\u00fcr Staat und Gemeinden gepr\u00fcft. Voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres wird das Kantonsparlament die neuen Transparenzregeln diskutieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Mit der Revision des Informationsgesetzes verspricht die Z\u00fcrcher Regierung eine St\u00e4rkung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips. Statt Licht ins Dunkel zu bringen, schm\u00e4lert sie die Transparenz in wichtigen Punkten. Anfang August legte Z\u00fcrichs Regierung den Entwurf f\u00fcr ein neues Gesetz \u00fcber die Information und den Datenschutz (IDG) vor. 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