{"id":14976,"date":"2023-02-15T15:21:45","date_gmt":"2023-02-15T14:21:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14976"},"modified":"2023-02-15T15:21:45","modified_gmt":"2023-02-15T14:21:45","slug":"kein-bock-behoerden-halten-namen-von-gewaehlten-geheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2023\/02\/kein-bock-behoerden-halten-namen-von-gewaehlten-geheim\/","title":{"rendered":"Kein Bock: Beh\u00f6rden halten Namen von Gew\u00e4hlten geheim"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14981\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14981 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/02\/325599400_highres.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/02\/325599400_highres.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/02\/325599400_highres-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Geheimnis um Gew\u00e4hlte: Die Regierungsspitze der Stadt Baden nach der Wahl. (Foto: Ennio Leanza\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em> <strong>Die Informationen sind so \u00f6ffentlich, wie sie in einer Demokratie nur sein k\u00f6nnen: Namen von Amtstr\u00e4gern und Amtstr\u00e4ger\u00adinnen. Aber die Beh\u00f6rden in den Kantonen Thurgau und Aargau hatten keine Lust, hilfsbereit zu sein.<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00d6ffentlichkeitsgesetze sind Gesetze, die man idealerweise nur selten braucht. Denn ihre Einf\u00fchrung sollte einen Wandel in der Haltung der Beh\u00f6rden mit sich bringen: dass die Beh\u00f6rden sich bem\u00fchen, \u00f6ffentliche Dokumente so gut als m\u00f6glich zug\u00e4nglich zu machen. Ein Gesetz bliebe f\u00fcr die wenigen F\u00e4lle n\u00f6tig, in denen das \u00d6ffentlichkeitsinteresse mit legitimen Geheimhaltungsinteressen in Konflikt geriete.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Als Journalist habe ich mich ab und zu auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip berufen, wenn ich \u00f6ffentliche Informationen suchte, bei denen ich zumindest nachvollziehen konnte, dass nicht alle Freude daran haben, dass sie \u00f6ffentlich sind. Jetzt aber suchte ich im Rahmen eines politischen Projekts Informationen und dachte zun\u00e4chst gar nicht daran, dass ich mich daf\u00fcr auf \u00d6ffentlichkeitsgesetze w\u00fcrde berufen m\u00fcssen: Ich wollte eine Liste aller Gemeindepr\u00e4sidentinnen und Gemeindepr\u00e4sidenten der Schweiz erstellen, wenn m\u00f6glich mit Parteizugeh\u00f6rigkeit. Die Namen sind so \u00f6ffentlich, wie es Informationen in einer Demokratie nur sein k\u00f6nnen \u2013 schliesslich verdanken all diese Personen ihr Amt einer \u00f6ffentlichen Wahl, und die Parteizugeh\u00f6rigkeit wird in solchen Wahlen in aller Regel von den Personen selber aktiv bekannt gemacht.<\/p>\n<p>Die Liste, die ich wollte, war mir nicht sehr wichtig. H\u00e4tte ich daf\u00fcr die Websites aller 2100 Gemeinden konsultieren m\u00fcssen, w\u00e4re es mir den Aufwand nicht wert gewesen, aber 26 Kantone zu bitten, mir die Liste der Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten ihrer Gemeinden zu schicken, lag drin. Die allermeisten Kantone reagierten auf unsere Anfrage, wie ich es von einer \u00f6ffentlichen Verwaltung erwarte: Sie waren hilfsbereit und schickten die gew\u00fcnschten Informationen.<\/p>\n<p><strong>Widerrechtlich nach einer Begr\u00fcndung gefragt<\/strong><\/p>\n<p>Aber nicht alle. Genf, Luzern und Obwalden behaupteten, \u00fcber keine solche Liste zu verf\u00fcgen. Glauben kann ich das nicht, aber es war mir den Aufwand nicht wert, Druck zu machen. In Luzern und Obwalden w\u00e4ren mir auch die H\u00e4nde gebunden gewesen: Sie geh\u00f6ren zu den letzten Kantonen, die noch am Geheimhaltungsprinzip festhalten.<\/p>\n<p>Zwei Kantone aber wollten mir die Informationen verweigern: Aargau und Thurgau. Der Verband Thurgauer Gemeinden beschied uns lapidar: \u00abWir stellen Privatpersonen keine Liste mit den Kontakten zu.\u00bb Als ich auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip verwies, antwortete der Verband leicht gereizt: \u00abSie d\u00fcrfen bei den Eigent\u00fcmerinnen der E-Mail-Adressen (den einzelnen Gemeinden) jederzeit diese einfordern bzw. auf deren Websites die Adressen der Gemeindevorsitzenden beziehen \u2013 diese sind selbstverst\u00e4ndlich \u00f6ffentlich einsehbar.\u00bb Der Verband selber k\u00f6nne sie nicht herausgeben, denn er verwalte und nutze sie nur, sei aber nicht deren \u00abEigent\u00fcmer\u00bb.<\/p>\n<p>Das ist nat\u00fcrlich Unsinn, denn Informationen, die \u00abselbstverst\u00e4ndlich \u00f6ffentlich einsehbar\u00bb sind, kennen keine \u00abEigent\u00fcmer\u00bb.<\/p>\n<p>Die Gemeindeabteilung der aargauischen Kantonsverwaltung verlangte zuerst eine Begr\u00fcndung, obwohl das aargauische \u00d6ffentlichkeitsgesetz (IDAG) ausdr\u00fccklich festh\u00e4lt, dass Gesuche keiner Begr\u00fcndung bed\u00fcrfen (wie \u00fcbrigens alle anderen \u00d6ffentlichkeitsgesetze mit Ausnahme des ausserrhodischen). Als wir sagten, worum es geht, kam das Njet: Man biete keine Hand f\u00fcr \u00abpolitische Werbung\u00bb. Erst jetzt verwies ich auf das IDAG. Nun behauptete die Gemeindeabteilung ohne Begr\u00fcndung und ebenfalls leicht gereizt, die gew\u00fcnschten Informationen unterst\u00fcnden nicht dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip \u2013 und wenn sie es t\u00e4ten, m\u00fcssten zuerst die Geheimhaltungsinteressen der betreffenden Personen gegen unser Interesse auf Offenlegung abgewogen werden.<\/p>\n<p>Geheimhaltungsinteressen \u2013 bei Personen, die ein \u00f6ffentliches Amt bekleiden?<\/p>\n<p><strong>Nach dem Gesuch kam es zum Machtspiel<\/strong><\/p>\n<p>Ich stellte schliesslich in beiden Kantonen je ein formelles Gesuch (eigentlich h\u00e4tten die Beh\u00f6rden in beiden Kantonen schon unsere erste Anfrage, sp\u00e4testens aber den Verweis auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip als Gesuch werten m\u00fcssen). Was darauf folgte, war eigentlich nur noch ein Machtspiel.<\/p>\n<p>Im Thurgau bewilligte man mein Gesuch, aber ich m\u00fcsse die Liste vor Ort einsehen. Das Gesetz l\u00e4sst dies zu; das \u00f6ffentliche Organ kann den Zugang zu Informationen nur vor Ort bewilligen. Einen sachlichen Grund, mir nicht eine elektronische Liste zuzustellen, gab es nicht, der Gemeindeverband begr\u00fcndete diese Auflage auch nicht. Sie war blosse Schikane. Und sie wirkte: Ich fuhr nicht nach Frauenfeld und verzichtete auf die Information.<\/p>\n<p>Im Aargau argumentierte die Gemeindeabteilung, nachdem ich mein formelles Gesuch gestellt hatte, es handele sich um Personendaten, die nur unter gewissen Bedingungen bekannt gegeben werden d\u00fcrften, und ich m\u00fcsse mein Gesuch besser begr\u00fcnden. Indem sie diese Aussage nur auf die Parteizugeh\u00f6rigkeit bezog, r\u00e4umte sie ein, dass die Namen keine gesch\u00fctzten Personendaten sind. Trotzdem bekam ich sie immer noch nicht.<\/p>\n<p>Ich erkl\u00e4rte also geduldig nochmals, warum mich die Informationen interessieren \u2013 und bekam keine Antwort mehr. Erst als ich nach Ablauf der gesetzlichen Frist nochmals insistierte, schickte man mir endlich eine Liste aller Gemeindeamm\u00e4nner und -amtsfrauen des Kantons, und nochmals eine Woche sp\u00e4ter bekam ich in Form einer Verf\u00fcgung mitgeteilt, dass ich die gew\u00fcnschten Informationen \u00fcber die Parteizugeh\u00f6rigkeiten nicht erhalte. Nun denn \u2013 ich verzichtete darauf, diese Verf\u00fcgung anzufechten.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Die Botschaft ist noch nicht \u00fcberall angekommen<\/strong><\/p>\n<p>Im Thurgau ist das \u00d6ffentlichkeitsprinzip erst seit einem halben Jahr in Kraft. Es wurde gegen den Willen von Regierung und Parlament mittels einer Volksinitiative eingef\u00fchrt. Der Thurgauer \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Fritz Tanner hat gegen\u00fcber \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch eine positive Bilanz der ersten Monate gezogen. Offenbar ist der Wandel aber doch noch nicht in jeder Amtsstube angekommen. Die Ironie dabei: Regierung und Parlament wollten kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz, weil sie einen grossen b\u00fcrokratischen Aufwand bef\u00fcrchteten. Jetzt hat der Verband der Thurgauer Gemeinden einen Aufwand getrieben, den Zugang zur Information abzuwimmeln, der weit gr\u00f6sser war, als wenn man mir die Liste einfach geschickt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Im Aargau ist das IDAG seit 2006 in Kraft, also l\u00e4ngst etabliert, aber da war ich an eine Beh\u00f6rde geraten, die einfach nicht wollte. Sie versuchte mich abzuwimmeln, indem sie zun\u00e4chst eine Begr\u00fcndung verlangte, dann einfach mal behauptete, das Gesetz sei nicht anzuwenden, und schliesslich, als sie die Rechtslage einsehen musste, schwieg und sich um die Fristen foutierte.<\/p>\n<p>Ich kann mir nur ein Motiv f\u00fcr solches Handeln vorstellen: Paternalismus.<\/p>\n<hr \/>\n<p class=\"gi-person-title\"><em>Marcel H\u00e4nggi ist Journalist, Lehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Vereins Klimaschutz Schweiz<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Die Informationen sind so \u00f6ffentlich, wie sie in einer Demokratie nur sein k\u00f6nnen: Namen von Amtstr\u00e4gern und Amtstr\u00e4ger\u00adinnen. Aber die Beh\u00f6rden in den Kantonen Thurgau und Aargau hatten keine Lust, hilfsbereit zu sein. Die \u00d6ffentlichkeitsgesetze sind Gesetze, die man idealerweise nur selten braucht. 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