{"id":14967,"date":"2023-02-06T13:20:42","date_gmt":"2023-02-06T12:20:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14967"},"modified":"2023-02-06T13:20:42","modified_gmt":"2023-02-06T12:20:42","slug":"energie-grossverbraucher-sollen-ihre-zahlen-offenlegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2023\/02\/energie-grossverbraucher-sollen-ihre-zahlen-offenlegen\/","title":{"rendered":"Energie-Grossverbraucher sollen ihre Zahlen offenlegen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14968\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14968 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/02\/440066114_highres.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/02\/440066114_highres.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/02\/440066114_highres-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Grosse Energieverbraucher m\u00fcssen sich Transparenz gefallen lassen. (Foto: Gaetan Bally\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von S\u00e9bastien Fanti.\u00a0<\/em><strong>Verbraucherdaten grosser Stromkonsumenten m\u00fcssen zug\u00e4nglich gemacht werden: Das macht die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Kantons Freiburg in einer Empfehlung deutlich.<\/strong><\/p>\n<p>Am 15. Februar 2022 reichte ein Journalist beim Amt f\u00fcr Energie (AfE) des Kantons Freiburg ein Zugangsgesuch ein. Darin verlangte er Zugang zur aktuellen Liste der \u00abGrossverbraucher\u00bb. Als solche gelten Kunden, die W\u00e4rme und Strom von etwa 140 Haushalten verbrauchen.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Falls die gew\u00fcnschte Liste keine Auskunft \u00fcber den Energieverbrauch dieser Grossverbraucher gibt, seien die einzelnen \u00a0Verbrauchsmeldungen zug\u00e4nglich zu machen, und zwar \u00abnur f\u00fcr die 10 Unternehmen mit dem h\u00f6chsten Verbrauch\u00bb, heisst es im Zugangsgesuch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Per E-Mail vom 6. Juli 2022 wurde das Gesuch abgelehnt. Begr\u00fcndung: Es bestehe ein \u00fcberwiegendes privates Interesse an der Wahrung des Gesch\u00e4ftsgeheimnis der Energiekunden. Solche Informationen tangierten Betriebsbedingungen von Unternehmen oder Herstellungsmethoden von Produkten. Im Entscheid des Energieamts wurde darauf hingewiesen, dass Energie-Verbrauchsdaten, w\u00fcrden sie ver\u00f6ffentlicht, einen Einfluss auf den freien Wettbewerb h\u00e4tten. Tangiert sei der freie Strommarkt.<\/p>\n<p><strong>Von den Grosskunden gab es keinen Einwand<\/strong><br \/>\nDas liess der Journalist nicht auf sich sitzen. Mit einem Schlichtungsantrag gelangte es an die Freiburger \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte. Nachdem die Mediation teilweise gescheitert war, gab diese am 17. Oktober 2022 eine Empfehlung ab. Darin vertritt sie die Ansicht, dass sich die Betroffenen in diesem Fall nicht auf das Fabrikationsgeheimnis berufen k\u00f6nnen. Die Dokumente zeigten lediglich den j\u00e4hrlichen Energieverbrauch der Unternehmen auf. Auf den ersten Blick seien das keine Zahlen, die vor Konkurrenten zu sch\u00fctzen seien und die den Wettbewerb verzerren k\u00f6nnten. Sollte die Beh\u00f6rde beschliessen, ihre Zugangsverweigerung aufrechtzuerhalten, m\u00fcsste sie detailliert erkl\u00e4ren, warum dieser Energieverbrauch ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis darstellt.<\/p>\n<p>Die Beauftragte <a href=\"https:\/\/www.fr.ch\/sites\/default\/files\/2022-10\/empfehlung-vom-17-oktober-2022--zugang-zum-energieverbrauch-der-grossverbraucher-art-28-abs-1-bst-a-und-27-abs-3-infog.pdf\">empfahl<\/a> der Beh\u00f6rde, sich f\u00fcr den Zugang zu entscheiden. Zudem informierte sie die Unternehmen, dass sie gegen den Zugang einen Schlichtungsantrag bei ihr einreichen und ein \u00fcberwiegendes privates Interesse geltend machen k\u00f6nnten. Nach Ablauf der 30-t\u00e4gigen Frist und ohne Einspruch der Unternehmen \u00fcbermittelte die Beh\u00f6rde das Dokument an den Zugangsgesuchstellenden.<\/p>\n<p>Fazit: Offensichtlich besteht kein \u00fcberwiegendes Interesse, das es Energie-Grosskunden erm\u00f6glicht, sich gegen die Ver\u00f6ffentlichung von Verbrauchszahlen zu wehren. Das Vorgehen des Freiburger Mediums k\u00f6nnte Schule machen und auch auf kommunaler Ebene angewendet werden. So liesse sich beispielsweise \u00fcberpr\u00fcfen, ob die \u00f6kologische Verpflichtung eines Unternehmens mit seiner offiziellen Kommunikation \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>S\u00e9bastien Fanti ist Rechtsanwalt und ehemaliger\u00a0\u00d6ffentlichkeitsbeauftragter des Kantons Wallis. Er thematisierte diesen Fall erstmals in \u00abLe Nouvelliste\u00bb. \u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von S\u00e9bastien Fanti.\u00a0Verbraucherdaten grosser Stromkonsumenten m\u00fcssen zug\u00e4nglich gemacht werden: Das macht die \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Kantons Freiburg in einer Empfehlung deutlich. Am 15. Februar 2022 reichte ein Journalist beim Amt f\u00fcr Energie (AfE) des Kantons Freiburg ein Zugangsgesuch ein. Darin verlangte er Zugang zur aktuellen Liste der \u00abGrossverbraucher\u00bb. 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