{"id":14829,"date":"2023-01-30T07:15:04","date_gmt":"2023-01-30T06:15:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14829"},"modified":"2023-01-28T09:36:05","modified_gmt":"2023-01-28T08:36:05","slug":"weg-von-der-geheimhaltung-wir-haben-massiv-informiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2023\/01\/weg-von-der-geheimhaltung-wir-haben-massiv-informiert\/","title":{"rendered":"Weg von der Geheimhaltung: \u00abWir haben massiv informiert\u00bb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14943\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14943 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/01\/Fritz-Tanner-1.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/01\/Fritz-Tanner-1.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/01\/Fritz-Tanner-1-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> \u00abDas kann auch ein handschriftlicher Notizzettel sein\u00bb: \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter Tanner \u00fcber amtliche Dokumente.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Eva Hirschi.<\/em><strong> <em>Seit dem 1. Juni 2022 ist im Thurgau ein kantonales \u00d6ffentlichkeitsgesetz in Kraft. Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Fritz Tanner zieht nach dem ersten halben Jahr eine erste Bilanz.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Noch nutzen Medienschaffende das neue kantonale \u00d6ffentlichkeitsgesetz selten, sagt der Transparenzbeauftragte. Gesuche kommen vor allem aus der Bev\u00f6lkerung. Dabei hat das Gesetz einiges zu bieten: Zugang zu Dokumenten von Parlamentskommissionen beispielsweise. Selbst handschriftliche Notizen gelten als amtliche Dokumente.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Fritz Tanner, Sie haben eine Wegleitung zum Gesetz erarbeitet. Wie ist diese entstanden? <\/strong><\/p>\n<p>Die Idee dazu ist w\u00e4hrend der Beratung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes im Parlament entstanden. Statt einer Verordnung haben wir uns f\u00fcr einen Leitfaden entschieden, mit einem Kommentar zum Gesetz. Dabei habe ich mich vor allem auf die Botschaft und die Diskussionen in der Kommission gest\u00fctzt. Wir haben den Leitfaden digital ver\u00f6ffentlicht und werden ihn nach Bedarf anpassen und weiterentwickeln. Ziel ist, dass zum Beispiel eine Gemeinde, die mit einem Gesuch nicht weiterkommt, darin Antworten findet und eine \u00dcbersicht erh\u00e4lt. Bei uns im Kanton Thurgau sollen die Gemeinden m\u00f6glichst selbst\u00e4ndig sein k\u00f6nnen. Bei mir nachfragen darf man nat\u00fcrlich immer noch.<\/p>\n<p><strong>Wie sind Ihre ersten Erfahrungen damit?<\/strong><\/p>\n<p>Die sind positiv. Der Leitfaden ist verst\u00e4ndlich und wird als n\u00fctzliche Hilfe angeschaut. Am Anfang haben wir eine Seite \u00abf\u00fcr den eiligen Leser\u00bb aufgef\u00fchrt, hier k\u00f6nnen erste Praxisfragen abgeholt werden. Was ebenfalls Anklang fand, sind die zwei Tafeln zum Prozess. Insbesondere die erste vom Gesuch bis zur Stellungnahme, wo auch die Fristen ersichtlich sind.<\/p>\n<p><strong>Was ist noch unklar?<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt vereinzelte Punkte. Am Anfang mussten wir zum Beispiel kl\u00e4ren, wer f\u00fcr die Behandlung der Gesuche zust\u00e4ndig ist. Einige Beh\u00f6rden wollten sich direkt an den Rechtsdienst wenden. Dieser ist aber erst im Beschwerdeverfahren zust\u00e4ndig, weil dieser bei einer nicht erfolgreichen Schlichtung und der folgenden Verf\u00fcgung des Amtes dann die Sache in einem allf\u00e4lligen Rechtsmittelverfahren als Rekursbeh\u00f6rde neutral beurteilen sollte. Deshalb sollte bei der Schlichtungsverhandlung nicht die gleiche Person des \u00f6ffentlichen Organs teilnehmen, welche anschliessend eine allf\u00e4llige Verf\u00fcgung des Amtes beurteilen muss. Das \u00f6ffentliche Organ, das \u00fcber die Daten verf\u00fcgt, ist zust\u00e4ndig f\u00fcr ein Gesuch und sollte Auskunft geben.<\/p>\n<p>Auch war nicht klar, welche Angaben ein Gesuchsteller genau machen muss. Eine E-Mail-Adresse reicht zum Beispiel nicht aus, denn manchmal landen E-Mails im Spam-Ordner. Wir m\u00fcssen deshalb eine physische Adresse haben, falls wir beispielsweise eine Vorladung zustellen m\u00fcssen oder es zu einem Schlichtungsverfahren kommt. Dies etwa gerade auch bei Vereinen. Mit den Fristen gibt es teilweise noch Schwierigkeiten, so sollte man ein Schlichtungsverfahren nicht erst vier Monate nach einem negativen Entscheid der Beh\u00f6rde einreichen. Wir werden den Leitfaden dementsprechend erg\u00e4nzen, damit das klarer ist.<\/p>\n<p><strong>Hat dieser Leitfaden einen Einfluss auf die Umsetzungspraxis und die Rechtspraxis?<\/strong><\/p>\n<p>Er hat gekl\u00e4rt, wie das \u00d6ffentlichkeitsgesetz in den Gemeinden gehandhabt werden soll. Ich war erstaunt, wie wenig Schlichtungsgesuche gekommen sind \u2013 bis jetzt wurde erst eines gestellt; es ist noch h\u00e4ngig. Gemeinden erteilen die Informationen so, wie es sein muss, sonst w\u00e4ren die Gesuchstellenden unzufrieden und w\u00fcrden sich melden. Wir haben nat\u00fcrlich betont, dass die Gemeinden Gesuche nicht einfach weglegen d\u00fcrfen und Fristen einhalten m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Wie gross ist das Wissen \u00fcber das neue Gesetz in den Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden? <\/strong><\/p>\n<p>Einige Gemeindeangestellte hatten die Diskussionen dazu im Grossrat verfolgt und mitbekommen, wie das \u00d6ffentlichkeitsgesetz entstanden ist. Wir haben anschliessend massiv informiert, haben bei vielen Departementen, Schulen und \u00c4mtern Vortr\u00e4ge gehalten. Zus\u00e4tzlich haben wir auf unserer Website ein Musterdokument hochgeladen f\u00fcr die privaten Gesuchsteller, damit diese wissen, wie ein Gesuch aussehen sollte. Bald kommt auch noch ein Muster f\u00fcr die Schlichtung dazu. Die Musterdokumente f\u00fcr die Beh\u00f6rden laden wir statt ins Intranet ebenfalls direkt auf die Website, damit alles transparent ist.<\/p>\n<p><strong>Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip wurde im Kanton Thurgau 2019 gegen den Widerstand des Regierungsrats mit einer Volksabstimmung durchgesetzt. Wie l\u00e4sst sich der Widerstand gegen das \u00d6ffentlichkeitsgesetz erkl\u00e4ren?<\/strong><\/p>\n<p>Das Parlament hatte relativ knapp Nein gesagt, das \u00d6ffentlichkeitsprinzip wurde danach aber per Volksinitiative wieder eingebracht und vom Volk klar angenommen. Vor allem die Gemeinden hatten im Vorfeld generell Angst \u2013 nicht, dass man etwas verstecken wollte, aber dass dieses neue Gesetz zu viel mehr Arbeit f\u00fchren w\u00fcrde. Dabei ist das \u00d6ffentlichkeitsgesetz jetzt im Sinn der Beh\u00f6rden: Sie d\u00fcrfen neu auch in laufenden Verfahren informieren zur Berichtigung oder Verhinderung von Falschinformationen. Das Gesetz geht hier also weiter als in anderen Kantonen. Ziel ist es, die Transparenz in beide Richtungen zu verst\u00e4rken.<\/p>\n<p><strong>Ist es zu einer Welle von Zugangsgesuchen gekommen, so wie dies im Vorfeld bef\u00fcrchtet wurde?<\/strong><\/p>\n<p>Bei den kantonalen Beh\u00f6rden nicht. Insgesamt gab es 48 Anfragen bei mir. In den Gemeinden kam es teilweise schon zu einem Mehraufwand. Eine Gemeinde erhielt gar von der gleichen Person alle paar Tage ein Gesuch. Ob berechtigt oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Da die Gemeinde diese Gesuche bearbeitet und Auskunft gibt, scheint das \u00d6ffentlichkeitsprinzip auch da zu funktionieren.<\/p>\n<p><strong>Sind Sie mit dem Gesetz, so wie es vorliegt, zufrieden?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr mich ist es gut. Wenn man als einer der letzten Kantone so ein Gesetz einf\u00fchrt, kann man von den Erfahrungen anderer Kantone und des Bundes profitieren. Der Vorteil lag auch darin, dass ich mich in den Kommissionen miteinbringen konnte. Ausserdem gab es vorher noch eine Vernehmlassung. Dadurch wurde neu das Schlichtungsverfahren aufgenommen. Das finde ich wichtig. Der Kanton Thurgau ist ein Kanton der kurzen Wege, man sollte auch in Sachen \u00d6ffentlichkeitsprinzip miteinander sprechen k\u00f6nnen, sp\u00e4testens in einem Schlichtungsverfahren. Das passt zum Thurgau.<\/p>\n<p><strong>Wenn Medienleute gest\u00fctzt auf das neue Recht ausserhalb der Kommunikationsagenda nach Informationen verlangen, kann das der Verwaltung M\u00fche bereiten. Wie \u00fcberzeugen Sie die Verwaltung, dass es zu ihrem Vorteil ist, transparent zu sein?<\/strong><\/p>\n<p>Ich muss sie nicht \u00fcberzeugen, das ist gesetzlich vorgegeben und das Volk wollte das so. Ich dachte anfangs, dass vor allem Medien Gebrauch vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz machen w\u00fcrden, aber es stellte sich heraus, dass die Gesuche vor allem von der Bev\u00f6lkerung kommen. Interessant ist, dass wir im Kanton Thurgau einen sehr weiten Begriff von Akten haben, das kann auch ein handschriftlicher Notizzettel sein, das ist nicht in allen Kantonen so. Auch haben wir in den parlamentarischen Kommissionen kein Kommissionsgeheimnis mehr, mit Ausnahme der Aufsichtskommission. Es kann ein Vorteil sein, wenn man versteht, wie genau ein Gesetz zustande gekommen ist. Aber es kann auch ein Nachteil sein, weil sich dadurch gewisse Parlamentarierinnen und Parlamentarier vielleicht nicht mehr getrauen, Fragen zu stellen.<\/p>\n<p><strong>Als Datensch\u00fctzer amten Sie neu auch als \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter. Was wird da Ihre Rolle sein?<\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich beisst sich das ja, der Datensch\u00fctzer will alles verschliessen, der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte alles \u00f6ffnen. Aber ich finde es trotzdem gut, dass die beiden Funktionen in Personalunion vereint sind; bei zwei verschiedenen Personen br\u00e4uchte es sonst immer Absprachen und es g\u00e4be Streit. Gegen\u00fcber Privatpersonen kann ich keine klare Auskunft geben, weil ich nur eine Empfehlung abgeben darf, die Beh\u00f6rde aber entscheidet, was sie rausgibt. Dennoch habe ich eine Funktion der Kontrolle der Beh\u00f6rden und schaue, ob Kanton und Gemeinde ihre Arbeit machen.<\/p>\n<p><strong>Wie lange wird es dauern, bis sich das \u00d6ffentlichkeitsprinzip im Kanton Thurgau durchgesetzt hat?<\/strong><\/p>\n<p>Wir werden nat\u00fcrlich weitermachen mit Ausbildungen und wir werden den Leitfaden regelm\u00e4ssig aktualisieren. Das Bewusstsein ist in den Gemeinden und in den kantonalen Beh\u00f6rden da. Der \u00dcbergang vom Gesetzesprojekt zur Umsetzung in der Praxis hat funktioniert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Eva Hirschi. Seit dem 1. 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