{"id":14743,"date":"2022-11-28T20:55:33","date_gmt":"2022-11-28T18:55:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14743"},"modified":"2022-11-28T22:39:33","modified_gmt":"2022-11-28T20:39:33","slug":"bundesamt-trickste-vergeblich-mit-geheimhaltungspakt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2022\/11\/bundesamt-trickste-vergeblich-mit-geheimhaltungspakt\/","title":{"rendered":"Bundesamt trickste vergeblich mit Geheimhaltungspakt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14753\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14753 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/11\/OLIVIER-MAIRE_highres.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"328\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/11\/OLIVIER-MAIRE_highres.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/11\/OLIVIER-MAIRE_highres-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Umstrittenes Energie-Projekt: Unterhalb der Monte-Rosa-H\u00fctte soll Wasser f\u00fcr die Stromproduktion gestaut werden. (Foto: Olivier Maire\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Catherine Duttweiler.<\/em> <strong>Die Juristen des Bundesamts f\u00fcr Energie (BFE) blockierten mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung monatelang den Zugang zu den Akten des Runden Tisches Wasserkraft. Nach einer Schlichtungsverhandlung mussten sie fast alles offen legen.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Als Grosserfolg feierte Energieministerin Simonetta Sommaruga vor einem Jahr das Resultat des Runden Tisches Wasserkraft: Kraftwerksbetreiber, Beh\u00f6rden und konziliante Umweltschutzorganisationen hatten sich auf eine Liste mit 15 Projekten geeinigt, die baldm\u00f6glichst realisiert werden sollen \u2013 darunter umstrittene Staumauern am Fuss des Gorner- und Triftgletschers.<\/p>\n<p><!--more--> <\/p>\n<p>Doch obwohl der St\u00e4nderat die 15er-Liste als Anhang ins revidierte Bundesgesetz f\u00fcr eine sichere Stromversorgung schreiben will, gab es kaum Informationen zur Liste: Angaben zur Bewertungsmethode wie auch zur H\u00f6he und Lage der geplanten Staumauern fehlten fast vollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Der \u00abBeobachter\u00bb stellte ein Einsichtsgesuch nach \u00d6ffentlichkeitsgesetz \u2013 das \u00f6ffentliche Interesse war unbestritten. Doch das BFE holte nach eigenen Angaben zun\u00e4chst einmal die Einwilligung f\u00fcr die Akteneinsicht bei \u00abca. 50 betroffenen Drittpersonen\u00bb ein, die sich am Runden Tisch oder seinen Begleit- und Subgruppen engagiert hatten; nach zwei Monaten verweigerte es dann den Einblick in die meisten Unterlagen oder schw\u00e4rzte diese fast komplett ein. Begr\u00fcndung: Den Teilnehmenden der Begleitgruppe sei \u00abVertraulichkeit zugesichert\u00bb worden, weshalb \u00abeine Ausnahme nach Art. 7 Abs. Bst. h BG\u00d6 grunds\u00e4tzlich erf\u00fcllt\u00bb sei. Einzelne h\u00e4tten diese Vertraulichkeit geltend gemacht.<\/p>\n<p><strong>Kein Beleg f\u00fcr Vertraulichkeitsvereinbarungen<\/strong><\/p>\n<p>Immerhin gaben sie einen Methodenbeschrieb frei. Pikant: Dieses Papier war erst zwei Monate nach der Einigung am Runden Tisch erstellt worden und weder vom BFE noch von den zust\u00e4ndigen Verwaltungsangestellten signiert worden. Mit gutem Grund: Wer den letzten Absatz des elfseitigen Papier aufmerksam las, bemerkte die verklausulierte Botschaft, dass die urspr\u00fcnglich gew\u00e4hlte Methode kurz vor Abschluss verworfen wurde, ein Vorgehen, das von f\u00fchrenden Professoren \u00f6ffentlich <a href=\"https:\/\/catherineduttweiler.ch\/#mit-allen-wassern-gewaschen\">als \u00abvermasselt\u00bb bezeichnet<\/a> wurde.<\/p>\n<p>Das motivierte den \u00abBeobachter\u00bb erst recht, eine Schlichtungsverhandlung zu verlangen. An der Sitzung mit dem ED\u00d6B konnten die BFE-Vertreter keinen Beweis f\u00fcr die angeblichen \u00a0Vertraulichkeitsvereinbarungen vorlegen: weder ein in der Industrie g\u00e4ngiges \u00abnon disclosure agreement\u00bb noch einen Protokolleintrag, nicht einmal ein Email. Auf hartn\u00e4ckiges Nachfragen mussten die beiden Juristen zugeben, dass am Runden Tisch Konkurrenten sassen, die ohnehin Einblick in die angeblich so geheimen Daten zu den Projekten hatten. So musste das BFE schliesslich die komplette Liste der 32 gepr\u00fcften Projekte samt Beurteilungskritieren herausr\u00fccken, was interessante Einsichten in die noch geheimen Wasserkraftprojekte erm\u00f6glichte.<\/p>\n<p><strong>Das Dossier geht in eine neue Runde<\/strong><\/p>\n<p>Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Als der \u00abBeobachter\u00bb die dank der Schlichtungsverhandlung \u00abbefreiten\u00bb Dokumente sichtete, zeigte sich, dass die Begleitgruppe f\u00fcnf verschiedene Varianten durchgerechnet, aber schliesslich nur eine f\u00fcr die 15er Liste verwendet hatte: So war es zum kritisierten Methodenwechsel gekommen. Die Redaktion verlangte Einsicht in die \u00fcbrigen Berechnungen \u2013 und das BFE verweigerte die Information mit dem Hinweis, dies sei nicht teil des urspr\u00fcnglichen Einsichtsgesuch gewesen: eine Schlaumeierei, da die Existenz der Dokumente zuvor gar nicht bekannt war.<\/p>\n<p>Nun geht es also wieder von vorn los: Das BFE behandelt die Anfrage als neues Einsichtsgesuch \u2013 und hat Anfang November erneut eine Umfrage bei den \u00abbetroffenen Dritten\u00bb nach Artikel 11 durchf\u00fchren. Man darf gespannt sein, was es diesmal verbergen will.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Catherine Duttweiler. Die Juristen des Bundesamts f\u00fcr Energie (BFE) blockierten mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung monatelang den Zugang zu den Akten des Runden Tisches Wasserkraft. 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