{"id":14692,"date":"2022-11-08T07:12:40","date_gmt":"2022-11-08T05:12:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14692"},"modified":"2022-11-07T18:14:46","modified_gmt":"2022-11-07T16:14:46","slug":"gebuehren-als-abschreckung-gegen-unliebsame-gesuche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2022\/11\/gebuehren-als-abschreckung-gegen-unliebsame-gesuche\/","title":{"rendered":"Geb\u00fchren als Abschreckung gegen unliebsame Gesuche"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14703\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14703 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/11\/Cntact_Tracing_Zu\u0308rich.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/11\/Cntact_Tracing_Zu\u0308rich.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/11\/Cntact_Tracing_Zu\u0308rich-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Vertr\u00e4ge zum Contact-Tracing in Z\u00fcrich: Transparenz nur gegen Geld. (Foto: Alexandra Wey\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Lukas Lippert. <\/em><strong>Zwei Zugangsgesuche, gleicher Kanton, unterschiedliche Kosten. W\u00e4hrend die Z\u00fcrcher Bildungsdirektion auf Geb\u00fchren verzichtete, verschickte die Gesundheitsdirektion eine gesalzene Rechnung f\u00fcr ein paar geschw\u00e4rzte E-Mails \u2013 als Abschreckung, wie sie auf Nachfrage mitteilt.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>500 Franken f\u00fcr 17 leicht geschw\u00e4rzte Seiten eines sp\u00e4rlichen E-Mail-Verkehrs. Das stellte die Gesundheitsdirektion des Kantons Z\u00fcrich dem \u00abBeobachter\u00bb in Rechnung. Es ging um ein Zugangsgesuch zu den Hintergr\u00fcnden der Contact-Tracing-Vergabe an die Firma JDMT, konkret um die Korrespondenz zwischen der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli und JDMT-Chef Andreas Juchli w\u00e4hrend des Vergabeentscheids.<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\nWarum diese hohe Rechnung? \u00abWenn wir das gratis machen w\u00fcrden, w\u00fcrden wir mit Gesuchen \u00fcberh\u00e4uft und k\u00f6nnten nicht mehr arbeiten\u00bb, sagte die zust\u00e4ndige Person im Rechtsdienst der Gesundheitsdirektion auf die telefonische Nachfrage. Die Geb\u00fchr dient also zur Abschreckung.<\/p>\n<p>Zweifelsohne wird es Privatpersonen davon abhalten, ein Zugangsgesuch zu stellen. Doch diese Haltung widerspricht dem Transparenzgedanken des Gesetzes \u00fcber die Information und den Datenschutz (IDG), wie das \u00d6ffentlichkeitsgesetz im Kanton Z\u00fcrich heisst.<\/p>\n<p><strong>Die Bildungsdirektion gibt grossz\u00fcgig Einblick<\/strong><br \/>\nDass es im selben Kanton auch anders geht, zeigt die Z\u00fcrcher Bildungsdirektion. Das Amt bearbeitete quasi zeitgleich ein weiteres Zugangsgesuch des Beobachters. Es ging um Protokolle der \u00abTaskforce Lehrermangel\u00bb. Im Gegensatz zur Gesundheitsdirektion verzichtete die Bildungsdirektion komplett auf Geb\u00fchren &#8211; trotz der deutlich umfangreicheren Dokumente.\u00a0<\/p>\n<p>Interessant dabei: Das Amt verschickte s\u00e4mtliche Dokumente komplett ungeschw\u00e4rzt (selbst personenbezogene Informationen). Es sparte sich damit die kostenintensive und aufwendige Arbeit und legte stattdessen ein Begleitschreiben der zust\u00e4ndigen Regierungsr\u00e4tin Silvia Steiner bei:<\/p>\n<p><em>\u00abMit der Zurverf\u00fcgungstellung dieser Daten und lnformationen erhalten Sie das Recht, diese integral zur Kenntnis zu nehmen, jedoch nicht, die erhaltenen lnformationen integral oder auszugsweise Dritten weiterzugeben. Sofern in den erhaltenen Daten Personendaten enthalten sind, die \u00fcber die Amtsfunktion der Erw\u00e4hnten hinausgehen, geniessen diese weiterhin den Schutz des Datenschutzgesetzes und d\u00fcrfen nicht verwendet werden. Wenn Sie Original-lnformationen, auch in Form von Ausschnitten, ver\u00f6ffentlichen wollen, teilen Sie uns dies bitte vor der Publikation mit, damit wir die M\u00f6glichkeit haben, diese Verwendungsweise freizugeben. Schliesslich bitten wir Sie, die erhaltenen lnformationen nach Gebrauch zu vernichten.\u00bb<\/em><\/p>\n<p><strong>Bei der Gesundheitsdirektion folgt grunds\u00e4tzlich eine Rechnung<br \/>\n<\/strong>Die vorbildlich transparent agierende Bildungsdirektion st\u00fctzt sich dabei auf Artikel 29 im IDG: \u00abKeine Geb\u00fchr wird erhoben, wenn der Zugang zu Informationen einen geringen Aufwand erfordert.\u00bb<\/p>\n<p>Anders die Gesundheitsdirektion. In ihrer Verf\u00fcgung schreibt sie: \u00abDas \u00f6ffentliche Organ erhebt f\u00fcr die Bearbeitung von Gesuchen Privater eine Geb\u00fchr (\u00a7 29 Abs. 1 IDG). Die Geb\u00fchren f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des lnformationszugangs richten sich nach dem Anhang zur Verordnung \u00fcber die lnformation und den Datenschutz (lDV). Pro Stunde Arbeitsaufwand ist ein Betrag von Fr. 100.- zu veranschlagen. Der Arbeitsaufwand wird vorliegend bei f\u00fcnf Stunden angesetzt.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Im Kanton Z\u00fcrich soll kein Geld mehr verlangt werden<\/strong><br \/>\nDiese unterschiedliche Auslegung der Geb\u00fchrenregelung d\u00fcrfte hoffentlich bald Geschichte sein. Aktuell wird das Z\u00fcrcher IDG einer Totalrevision unterzogen. Die Vernehmlassung ist bereits abgeschlossen. Neben der Einf\u00fchrung eines \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten werden auch die Geb\u00fchren neu geregelt. So heisst es im Vorentwurf des neuen Gesetzes unter Paragraph 20, der die Geb\u00fchren regelt: \u00abDas \u00f6ffentliche Organ erhebt f\u00fcr die Bearbeitung von Gesuchen Privater in der Regel keine Geb\u00fchr.\u00bb\u00a0<\/p>\n<p>Damit wird es k\u00fcnftig f\u00fcr ein Z\u00fcrcher Amt wohl deutlich schwieriger sein, eine Geb\u00fchr f\u00fcr ein Zugangsgesuch zu begr\u00fcnden. Nur wenn die Bearbeitung eines Gesuchs \u00abmit erheblichem Aufwand\u00bb verbunden ist, k\u00f6nnen die Kosten in Rechnung gestellt werden, heisst es im Vorentwurf. Was das konkret bedeutet, ist noch etwas schwammig.\u00a0<\/p>\n<p>Klar ist aber: Mit der Totalrevision gleicht der Kanton Z\u00fcrich das IDG dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz des Bundes an. Das sind gute Neuigkeiten f\u00fcr den Journalismus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Lukas Lippert. Zwei Zugangsgesuche, gleicher Kanton, unterschiedliche Kosten. W\u00e4hrend die Z\u00fcrcher Bildungsdirektion auf Geb\u00fchren verzichtete, verschickte die Gesundheitsdirektion eine gesalzene Rechnung f\u00fcr ein paar geschw\u00e4rzte E-Mails \u2013 als Abschreckung, wie sie auf Nachfrage mitteilt.\u00a0 500 Franken f\u00fcr 17 leicht geschw\u00e4rzte Seiten eines sp\u00e4rlichen E-Mail-Verkehrs. 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